Thomas Kolbe
Die Europäische Kommission hat den finalen Entwurf des Digital Networks Act vorgelegt. Mit dem Gesetz soll ein EU-weiter Rahmen für Investitionen in den Breitbandausbau und die Telekommunikationsinfrastruktur geschaffen werden. Ob dieser Ansatz jedoch tatsächlich geeignet ist, privates Kapital in größerem Umfang zu mobilisieren, bleibt fraglich.
Mit dem Digital Networks Act (DNA) tritt ein zentrales europäisches Infrastrukturvorhaben in seine letzte gesetzgeberische Phase ein. Nach vorbereitenden Konsultationen im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission nun ihren offiziellen Vorschlag veröffentlicht. Ziel ist es, die nationalen Telekommunikationsnetze der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Regeln zu harmonisieren. Damit soll der erhebliche technologische Rückstand gegenüber führenden digitalen Volkswirtschaften wie den USA und China aufgeholt und Unternehmen ein verlässlicher Rechtsrahmen geboten werden, um den Ausbau von 5G-Technologie und Glasfasernetzen zu beschleunigen. Die politische Verantwortung für das Vorhaben liegt bei der EU-Technologiekommissarin Henna Virkkunen.
DNA soll Subventionspolitik neu ausrichten
Der DNA wird den bestehenden Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) ersetzen und den strukturellen Rahmen für Wettbewerb, Cybersicherheit und den Ausbau digitaler Netze festlegen. Gelingt der Europäischen Kommission eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat – was allgemein als wahrscheinlich gilt –, könnte die Verordnung bereits im Januar 2027 in Kraft treten. Der endgültige Text müsste anschließend noch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Auf EU-Ebene bildet das Programm „Digitales Europa“ den finanziellen Rahmen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen im Zeitraum 2021 bis 2027 mit einem Gesamtbudget von rund 7,6 Milliarden Euro. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Cybersicherheit, Cloud-Lösungen und digitale Infrastruktur. Ergänzend dazu fördert die vor einem Jahr gestartete „Connecting Europe Facility“ (CEF Digital) mit einem Volumen von 865 Millionen Euro gezielt Gigabit-Breitband- und 5G-Projekte in der gesamten EU.
Auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten wird die Förderung weiterhin überwiegend durch öffentliche Investitionen getragen. Deutschland investierte beispielsweise im Jahr 2025 rund 4 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln in die Digitalisierung, davon etwa 2,9 Milliarden Euro speziell in den Breitbandausbau. Der private Sektor ergänzte dies durch Investitionen von mehr als 10 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
EU-weit haben die Mitgliedstaaten in ihren digitalen Fahrplänen Maßnahmen mit einem kumulierten Volumen von 288,6 Milliarden Euro skizziert. Rund 205,1 Milliarden Euro dieser Summe stammen aus öffentlichen Haushalten, der Rest entfällt auf private Investitionen und Kofinanzierungen von Unternehmen und regionalen Akteuren. EU-Programme wie Digital Europe, CEF Digital, Horizon Europe, InvestEU und die IPCEIs ergänzen diese nationalen Mittel zusätzlich und zielen auf Netzwerk- und Technologieprojekte ab.
Im Vergleich zu den Vereinigten Staaten zeigt sich ein deutlich anderes Investitionsprofil. Dort dominiert privates Kapital mit Transaktionsvolumina von über 200 Milliarden US-Dollar im Bereich der digitalen Infrastruktur. Die öffentlichen Ausgaben – insbesondere für Forschung und Entwicklung – beliefen sich auf rund 145 Milliarden US-Dollar, darunter erhebliche Mittel für Verteidigung und Technologie.
In den USA ist die Privatwirtschaft der Haupttreiber von Investitionen, während Europa traditionell stärker auf zentrale Planung und staatliche Beteiligung setzt. Was der Digital Networks Act realistisch zur Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals beitragen kann – angesichts der bereits laufenden umfangreichen nationalen Anstrengungen –, bleibt ungewiss. Aus ökonomischer Sicht dürfte sich wenig ändern: Europa bleibt ein schwieriges und stark reguliertes Umfeld, in dem Investitionen komplexer und weniger flexibel sind als in den USA.
EU-weite Geltung und betroffene Unternehmen
Der DNA wird EU-weit gelten und sich unmittelbar auf Telekommunikations- und Infrastrukturunternehmen auswirken. In Deutschland betrifft dies vor allem die Deutsche Telekom, Vodafone Deutschland und Telefónica Deutschland (O2), die umfangreiche Mobilfunk- und Festnetze betreiben und über zentrale Frequenzlizenzen verfügen. Auch Glasfaseranbieter, regionale Netzbetreiber und kommunale Versorger, die in den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen investieren, werden unter den neuen Regulierungsrahmen fallen.
Ein positiver Aspekt ist, dass der DNA den Unternehmen längere und stabilere Frequenznutzungsrechte einräumt und damit die Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen verbessert. Wie jedoch Transparenzanforderungen, EU-weit vorgegebene Nichtdiskriminierungsregeln und Sicherheitsvorgaben im weiteren Regulierungsprozess konkret ausgestaltet werden – und wie die neue EU-Compliance-Struktur in der Praxis funktionieren wird –, bleibt abzuwarten.
Aus Verbrauchersicht sollte der Ausbau von 5G- und Glasfasertechnologie idealerweise zu stabilen und zuverlässigen Netzen führen, insbesondere in Deutschland, wo weiterhin Versorgungslücken bestehen. Rechtssicherheit für große Netzbetreiber und Investitionsanreize für den Infrastrukturausbau kommen den Verbrauchern zugute, während kleinere Anbieter ebenfalls von einheitlicheren Marktregeln profitieren könnten.
Chancen und Risiken für Wettbewerb und Innovation
Die Gesetzgebung gestaltet den Rahmen für die digitale Infrastruktur der EU grundlegend neu, ohne unmittelbar neue Kosten zu verursachen – eine willkommene Nachricht angesichts angespannter öffentlicher Haushalte. Ein einheitlicher europäischer Regulierungsrahmen könnte nationale Unsicherheiten verringern und grenzüberschreitende Unterschiede beseitigen, was potenziell die Transaktionskosten für Unternehmen senkt.
Gleichwohl ist die Initiative der Europäischen Kommission im Rahmen des DNA mit Vorsicht zu betrachten. Die bisherigen Verhandlungen deuten darauf hin, dass Brüssel sich die Möglichkeit vorbehalten will, in Preisstrukturen, Zugangsverpflichtungen und Sicherheitsanforderungen einzugreifen. Dies könnte zur Entstehung einer neuen Bürokratie führen, die tief in Investitionsprozesse eingreift, etablierte Großunternehmen begünstigt und neue Wettbewerber faktisch vom Markteintritt ausschließt.
Zudem könnte eine zentrale Koordinierung der Frequenzvergabe auf EU-Ebene den Wettbewerb einschränken, wenn bestehende Marktteilnehmer unverhältnismäßig von politischer Nähe profitieren. Ob der Regulierungsrahmen zu einer Marktzutrittsschranke wird – oder ob er tatsächlich dazu beiträgt, Innovation innerhalb der EU-Wirtschaft anzustoßen –, bleibt abzuwarten.
Über den Autor:
Thomas Kolbe, Diplom-Volkswirt, arbeitet seit über 25 Jahren als Journalist und Medienproduzent für Kunden aus verschiedenen Branchen und Wirtschaftsverbänden. Als Publizist beschäftigt er sich mit wirtschaftlichen Prozessen und beobachtet geopolitische Ereignisse aus der Perspektive der Kapitalmärkte. Seine Veröffentlichungen folgen einer Philosophie, die den Menschen und sein Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt.
