12. Mai 2026

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Menschenrechte der Bevölkerung werden bei den Krankenhaus-Schließungen einfach ignoriert

 

Noch zu wenige sind für das Problem aufgewacht. Über die Schließung eines Krankenhauses entscheiden heute nur die Gremien des Trägers, der Kommune, evtl. noch Ministerien, und als Gründe sind wirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend. Außeracht bleibt die betroffene Bevölkerung, sie wird nicht gefragt. Dabei hat jeder Mensch ein Grundrecht auf angemessene Gesundheitsversorgung, und er muss dieses Recht geltend machen und einfordern können. Daher ist seine demokratische Mitbestimmung über die Schließung des nahen Krankenhauses zwingend erforderlich. Dr. Heinritz-Bechtel befasst sich in einem weiteren Vortrag gründlich mit diesem zentralen Thema. Nachfolgend mein Transkript mit eigenen Zwischen-Überschriften. (hl) 


Klinik-Demo vor dem Landtag in NRW (Rheinische Post 18.10.23)

Liebe Kulturfreunde,

nach den Fakten und der Ökonomisierung des Geisteslebens betreten wir heute den Bereich, den Dr. Rudolf Steiner als Rechtsleben bezeichnet hat.

Das Rechtsleben

Das Rechtsleben ist der Bereich, in dem wir als gleichwertige Menschen zusammenleben. Es ist der Bereich der Gerechtigkeit, der Mitsprache, der demokratischen Entscheidung. Das Grundprinzip des Rechtslebens ist die Gleichheit. Natürlich nicht Gleichheit im Sinne von: Alle sind gleich begabt oder alle machen dasselbe, sondern Gleichheit im Sinne von: Alle Menschen haben die gleiche Würde, und diese Würde ist unverhandelbar. Das ist ein fundamentaler Gedanke. Jeder Mensch ist Träger von Geist und Würde.
Diese Würde hängt nicht ab von Leistung, nicht von Herkunft, nicht vom Geldbeutel, nicht von Intelligenz, sie ist einfach da. Sie ist das Menschsein selbst.
Und aus dieser Würde folgt: Bestimmte Dinge sind Rechte, nicht Waren, nicht Privilegien, sondern Rechte, die jedem Menschen zustehen.

Recht auf Gesundheit

Die zentrale Frage dieses Vortrags ist: Ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein solches Recht?
Und wenn ja, wie kommt dieses Recht zustande? Wo wird es geboren? Wo wird es verhandelt? Und wie wird es gesichert?
Um das zu verstehen, müssen wir die Beziehung der drei Bereiche, Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben zum Recht auf Gesundheit klären. Die Idee, dass jeder Mensch ein Recht auf Gesundheitsversorgung hat, wird im Geistesleben geboren. Warum? Weil das Geistesleben der Bereich der Erkenntnis ist, der Bereich, wo wir als Menschen erkennen: Was ist ein Mensch, was braucht der Mensch, was ist die Würde?

Ein Arzt, der seine Ausbildung durchlaufen hat, der Patienten behandelt hat, der erkennt, Heilung ist nicht abhängig von Geld. Heilung ist nicht abhängig vom Status. Ein Mensch, der krank ist, braucht Hilfe. Punkt. Ein Philosoph, der über Menschenwürde nachdenkt, der erkennt, Würde bedeutet, dass bestimmte Grundbedürfnisse erfüllt sein müssen: Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit. Ein Theologe vielleicht, der über das Wesen des Menschen nachdenkt, erkennt: „Jeder Mensch ist Abbild des Göttlichen“, und dieses Abbild hat Anspruch auf Unversehrtheit.

Die Idee, dass Gesundheit ein Recht ist, entsteht im Geistesleben, im freien Denken, in der Erkenntnis. Das Geistesleben gebiert die Idee. Es ist die Quelle der Erkenntnis. Aber diese Idee alleine reicht ja nicht. Die Idee muss verhandelt werden. Sie muss in Recht überführt werden. Und das geschieht dann im Rechtsleben. Im Rechtsleben setzen sich alle gleichwertigen Bürger zusammen und fragen, akzeptieren wir diese Idee, und machen wir sie zu einem Recht. Das ist dann nicht das Geistesleben, das entscheidet. Das Geistesleben bringt die Idee. Aber die Entscheidung, ob diese Idee Recht wird, das ist Sache des Rechtslebens. Warum? Weil Recht gilt für alle. Und wenn etwas für alle gilt, dann müssen alle mitreden. Das ist Demokratie. Das ist das Prinzip des Rechtslebens. Ein Mensch, eine Stimme, alle sind gleichwertig. Und dann wird im Rechtsleben verhandelt.

Ist Gesundheit ein Grundrecht? Und wenn ja, was bedeutet das konkret? Welche Versorgung muss garantiert sein? Was dann auch bedeutet, in welcher vertretbaren Entfernung muss ein Krankenhaus sein? Welche Spezialisierungen müssen vorhanden sein? Welche Rahmenbedingungen braucht die Finanzierung? Diese Fragen werden natürlich nicht von Ärzten allein beantwortet, auch nicht von den Philosophen, sondern von allen Bürgern gemeinsam, weil es halt alle betrifft. Das Rechtsleben verhandelt die Idee, und es sichert sie dann durch Gesetze. Und wenn das Rechtsleben entschieden hat: Ja, Gesundheit ist ein Grundrecht, jeder hat Anspruch auf Versorgung in z.B. zumutbarer Entfernung, dann muss das umgesetzt werden.

Das ist die Aufgabe des Wirtschaftslebens. Das Wirtschaftsleben entscheidet nicht, ob es ein Recht gibt. Es setzt nur um, was das Rechtsleben entschieden hat. Das Wirtschaftsleben darf dann z.B. nicht sagen, dieses Krankenhaus ist nicht rentabel, also schließen wir es. Wenn das Rechtsleben entschieden hat, hier muss ein Krankenhaus sein, dann ist das Wirtschaftsleben verpflichtet, es zu ermöglichen. Also, das Wirtschaftsleben setzt die Idee um. Es ist sozusagen der Arm der Tat.

Heutige Situation

Jetzt schauen wir auf die heutige Situation, und wir sehen, alle drei Bereiche sind verletzt. Das Geistesleben ist verletzt. Die Idee, dass Heilung ein Recht ist, wird verschleiert durch Ökonomisierung. Ärzte arbeiten unter DRG-Druck. Sie können nicht mehr nach ihrem Gewissen arbeiten. Die Heilkunst ist nicht mehr frei. Das haben wir im Vortrag 2 gesehen. Dann ist das Rechtsleben verletzt. Die Bürger haben keine Mitsprache. Wenn ein Krankenhaus geschlossen wird, werden sie nicht gefragt. Die Entscheidung fällt in Trägergremien, in Manager-Meetings, in Ministerien. Das ist nicht Demokratie, das ist Herrschaft. Und auch das Wirtschaftsleben ist verletzt, es wird tyrannisch. Es sagt, wir entscheiden, was ein Recht ist. Wenn es nicht rentabel ist, dann gibt es das Recht nicht. Und das ist tatsächlich die Umkehrung der Ordnung.

Ist Gesundheit ein Grundrecht?

Und damit kommen wir zur zentralen Frage. Ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein Grundrecht? Formal gesehen, ja, z.B. das deutsche Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 sagt: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Schauen wir ins Sozialgesetzbuch, das Sozialgesetzbuch 5 sagt: „Die Krankenversicherung hat die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.“ Wir können auch in die UN-Charta der Menschenrechte schauen und diese sagt:
„Jeder hat das Recht auf Gesundheit und medizinische Versorgung.“

Also formal gesehen ist Gesundheit ein Recht. Aber faktisch gesehen ist es kein einklagbares Recht. Es gibt keine Gerichtsverfahren, in denen ein Bürger sagen kann: Mein Recht auf nahe geburtshilfliche Versorgung ist verletzt, weil das Krankenhaus geschlossen wurde. Es gibt keine Instanz, die sagt: Ihr Bürgerrecht auf Gesundheitsversorgung ist verletzt. Hier muss ein Krankenhaus bleiben oder wieder eröffnet werden.

Denn stattdessen gibt es Planungsziele, Bedarfsplanungen, Versorgungsleitlinien. Das sind Absichtserklärungen, aber sie sind nicht bindend, sie sind nicht einklagbar. Das bedeutet, dass Gesundheit in unserem System nicht als echtes Recht konstruiert ist. Es ist eine Versorgungsaufgabe, und eine Versorgungsaufgabe kann unter wirtschaftlichen Druck gesetzt werden. Sie kann wegfallen, wenn die Mittel fehlen. Ein Grundrecht kann nicht wegfallen. Ein echtes Recht ist weitgehend unverhandelbar.

Jetzt müssen wir tiefer fragen, warum gibt es überhaupt die Idee, dass Gesundheit ein Recht ist? Die Antwort lautet, weil Menschen im Geistesleben dieses als Idee erkannt haben. Das hatte ich ja gerade schon gesagt. Wenn wir in die Geschichte schauen, dann ist die Idee, dass jeder Mensch, unabhängig von Stand, Herkunft, Vermögen ein Recht auf Gesundheit hat, relativ jung. Im Mittelalter gab es diese Idee nicht. Wer arm war, wurde nicht behandelt. Wer reich war, bekam die besten Ärzte. Die Idee eines allgemeinen Rechts auf Gesundheit entstand erst in der Aufklärung im 18. Jahrhundert durch Denker, durch Ärzte, durch soziale Bewegungen. Sie entstand aus der Erkenntnis: Jeder Mensch hat eine Würde. Und Würde bedeutet auch Unversehrtheit.
Diese Erkenntnis wurde, wie gesagt, im Geistesleben geboren, in der Philosophie, in der Medizin, in der Theologie.

Schauen wir, was Dr. Rudolf Steiner sagte. Er sagt, der Mensch ist nicht nur ein Körper, der Mensch ist ein inkarniertes, also Fleisch gewordenes geistig-seelisches Wesen. Und dieser Geist und dein Ich, dein göttlicher Kern, der hat Würde. Nicht, weil er etwas leistet, nicht weil er etwas besitzt, sondern weil er ist. Und aus dieser Würde folgt: Der Körper als Instrument des Geistes muss gepflegt werden. Heilung ist nicht Luxus, Heilung ist Würde, Würde (ist) Erhaltung.
Das ist die Idee, die im Geistesleben geboren wird. Gesundheit ist Ausdruck von Menschenwürde.

Nun ist die Idee geboren. Jetzt kommt der entscheidende Schritt. Die Idee muss verhandelt werden. Warum muss sie verhandelt werden? Weil eine Idee nicht automatisch für alle gilt. Es gibt vielleicht Menschen, die sagen, Gesundheit ist kein Recht. Gesundheit ist eine Ware. Wer es sich leisten kann, bekommt es, und wer nicht, der hat halt Pech gehabt. Das ist nicht meine Position, aber es ist eine Position, die durchaus existiert. Im Rechtsleben müssen wir als Gemeinschaft entscheiden: akzeptieren wir diese Idee? Und das geschieht, wie schon angesprochen, durch demokratische Verhandlung, durch Parlamente, durch Verfassungen, durch Volksabstimmungen. Das Grundgesetz ist so ein Beispiel. Es wurde verhandelt nicht von Ärzten, nicht von Philosophen, sondern von gewählten Vertretern. Und das Grundgesetz sagt jetzt uns im Artikel 2, Gesundheit ist ein Recht.

Aber – und das ist das Problem – die Verhandlung ist unvollständig. Es gibt das abstrakte Recht. Jeder hat Recht auf Unversehrtheit, aber es gibt nicht das konkrete Recht, wie dies gestaltet werden kann. Warum gibt’s das nicht? Weil diese Verhandlung noch nicht stattgefunden hat, weil die Bürger nie gefragt wurden. Wie würde vielleicht eine solche echte Verhandlung aussehen?
Der erste Schritt, die Frage wird gestellt. Im Rechtsleben, in Parlamenten, in Bürgerversammlung, in Volksabstimmung wird die Frage gestellt: Ist der Zugang zur Gesundheitsversorgung ein Grundrecht? Und wenn ja, was bedeutet das konkret?
Dann folgt der zweite Schritt: Die Ideen werden eingebracht. Aus dem Geistesleben kommen die Ideen. Ärzte sagen, aus medizinischer Sicht muss Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein. Geburtshelfer sagen vielleicht, Geburtshilfe sollte in maximal 25 km Entfernung erreichbar sein. Die Psychiater sagen, psychosomatische Versorgung braucht Zeit. Sie darf nicht unter Rentabilitätsdruck stehen. Diese Ideen sind dann quasi Expertisen. Sie sind wichtig, aber sie sind keine Entscheidung.
Denn jetzt kommt der dritte Schritt, die Bürger verhandeln. Und jetzt kommen alle Bürger ins Gespräch, was können, oder besser gesagt, was wollen wir uns leisten? Was ist zumutbar? Was ist unverhandelbar? Das ist kein einfacher Prozess, das ist Demokratie. Das ist anstrengend, aber es ist der einzige Weg, der die Würde aller achtet.
Im vierten Schritt wird dann die Entscheidung getroffen. Ja, am Ende dieser Verhandlungen steht eine Entscheidung, eine rechtlich bindende Entscheidung. Jeder Mensch auf diesem Territorium hat Anspruch auf z.B. Notfallversorgung in maximal 20 Minuten Fahrzeit, Geburtshilfe in maximal 30 km Entfernung, Zugang zu psychosomatischer Versorgung ohne Wartezeit, über 3 Monate spezialisierte Versorgung für chronische Erkrankung in maximal 50 km Entfernung.

Und das wären dann konkrete einklagbare Rechte. Das Rechtsleben sichert diese Entscheidung, denn diese Entscheidung wird in einem Gesetz geschrieben und damit ist sie jetzt einklagbar. Wenn dieses Gesetz verletzt wird, kann ein Bürger zum Gericht gehen und sagen: „Mein Recht ist verletzt.“
In unserem heutigen System fehlt dieser Prozess völlig.

Beispiele

Ein konkretes Beispiel aus Nordrhein-Westfalen: Der Landkreis Steinfurt mit ungefähr 450.000 Einwohnern hatte bis 2024 drei Krankenhäuser, verteilt auf die Region in Tecklenburg, in Lengerich und in Lotte. 2024 wurde entschieden: Alle drei Häuser werden geschlossen bzw. deutlich reduziert. Es wird ein neues Zentralkrankenhaus in Rheine gebaut.
Wer hat diese Entscheidung getroffen? De Trägergremien der Krankenhäuser und das Ministerium für Gesundheit des Landes NRW und auch Beratungsfirmen.
Wer wurde nicht gefragt? Die Bürger des Landkreises Steinfurt. Natürlich auch nicht die Ärzte und Pfleger vor Ort und auch keine Patientenvertreter.
Es gab tatsächlich eine öffentliche Anhörung, aber die war nach der Entscheidung. Die Entscheidung war also bereits gefallen.
Das ist nicht Rechtsleben, das ist Herrschaft.

Schauen wir ein weiteres Beispiel aus Sachsen-Anhalt an. Die Stadt Gardelegen mit etwa 23 000 Einwohnern hatte ein kleines Krankenhaus mit 120 Betten. Das gibt es seit über 50 Jahren. 2025 wird entschieden: Das Krankenhaus wird geschlossen. Der Träger sagt, es ist halt nicht mehr finanzierbar.
Wer wurde gefragt? Niemand. Die Entscheidung fiel in der Trägerversammlung, und die Stadt Gardelegen erfuhr es aus der Presse.
Das ist Macht, nicht Recht.

Prinzip des Rechtslebens: Gleichheit

Ich wiederhole es gerne immer und immer wieder. Das Prinzip des Rechtslebens ist Gleichheit. Alle Menschen haben die gleiche Würde. Alle Menschen befinden sich im Rechtsleben auf Augenhöhe. Alle haben die gleichen Rechte.
Faktisch in Bezug auf die Gesundheit: Der Zugang ist nicht für alle Menschen gleich. Wir haben da die räumliche Ungleichheit. Ein Mensch in München hat Zugang zu mehreren Universitätskliniken, spezialisierten Zentren, Notfallversorgung innerhalb von maximal 10 Minuten. Ein Mensch in einer 8000-Seelengemeinde in der Oberpfalz hat ein Krankenhaus in 30 km Entfernung. Spezialisierte Versorgung vielleicht 80 km. Das ist nicht Gleichheit, das ist strukturelle Benachteiligung.

Wir haben auch eine gewisse soziale Ungleichheit. Ein Mensch mit einer Privatversicherung geht zu einem Privatkrankenhaus. Mehr Zeit pro Patient, bessere Ausstattung. Ein Mensch mit einer gesetzlichen Krankenversicherung geht zum öffentlichen Krankenhaus: weniger Zeit, Überlastung. Das ist Zweiklassenmedizin, und das ist damit auch Würde-Verletzung.

Und wir haben die ökonomische Ungleichheit. Das DGS-System priorisiert rentable Erkrankungen. Herzchirurgie, rentabel, überall verfügbar, Rheuma, nicht rentabel, kaum verfügbar. Psychosomatik, nicht rentabel, fast nicht verfügbar. Das bedeutet, wenn Sie eine rentable Erkrankung haben, werden Sie gut versorgt. Wenn Sie eine unrentable Erkrankung haben, werden sie schlecht versorgt.
Das ist keine medizinische Gerechtigkeit, das ist ökonomische Sortierung. Und auch das ist wiederum Würde-Verletzung.

Rechtsleben im Gesundheitswesen

Kommen wir zurück zur zentralen Frage. Wie könnte echtes Rechtsleben im Gesundheitswesen aussehen?
Wir könnten uns erstens vorstellen, dass es runde Tische auf einer regionalen Ebene gibt. Nicht zentrale Planung in Berlin, sondern in jeder Region gibt es einen Gesundheitsrat. Was jedem von uns bewusst sein sollte: In einem solchen Rat sitzen quasi Geistes-, Rechtsleben, Wirtschaftsleben an einem Tisch, denn wir als Menschen stehen ja zu jedem Zeitpunkt gleichzeitig in diesen drei Bereichen. Und wer sitzt dort? gewählte Bürgervertreter, Ärzte und Pfleger, gewählt vielleicht von ihren Kollegen, Patientenvertreter, Vertreter der Kommunen, Vertreter der Krankenhäuser.
Dieser Rat entscheidet dann gemeinsam, welche Versorgung braucht diese Region, wo müssen die Krankenhäuser sein, welche Spezialisierungen sind vielleicht notwendig, und wie verteilen wir die Ressourcen.
Das ist nicht Hierarchie, und es ist auch nicht der Markt, das ist gelebte Demokratie.

Und zweitens könnte man sich vorstellen, dass es verbindliche Mitsprache bei Schließungs-Entscheidungen gibt. Wenn erwogen wird, ein Krankenhaus zu schließen, dann ist es keine Entscheidung eines Trägers allein. Der Gesundheitsrat wird einberufen, es wird verhandelt. Warum soll geschlossen werden? Welche Alternativen gibt es vielleicht? Oder können wir das Haus umwandeln? Z.B. ein spezialisiertes Gesundheitszentrum, statt eines Vollkrankenhauses?
Und wie sieht es mit der Finanzierung aus? können wir es vielleicht anders finanzieren.
Die Bürger haben ein Mitspracherecht, kein Vetorecht, sondern echte Mitsprache. Und das dürfte auch zu besseren Lösungen führen, weil lokales Wissen einbezogen wird.

Wie könnte ein echtes Rechtsleben weiterhin aussehen? Wir haben vielleicht dann drittens das einklagbare Recht auf Versorgung. Es sollte ein Gesundheitsschutzgesetz geben, das konkret festlegt, jeder Mensch auf diesem Territorium hat Anspruch auf Notfallversorgung in maximal 20 Minuten, Geburtshilfe, Grundversorgung, innere Medizin, Chirurgie in maximal 30 km Entfernung, spezialisierte Versorgung in maximal 50-60 km Entfernung.
Wenn diese Rechte verletzt werden, kann ein Bürger klagen vor einem Gericht, und das Gericht muss entscheiden: Ist ein Recht verletzt und wenn ja, was muss getan werden?

In einem gesunden Rechtsleben brauchen wir transparente Planungsprozesse. Alle Entscheidungen über Gesundheitsversorgung müssen öffentlich dokumentiert werden. Warum wurde so entschieden? Welche Alternativen wurden geprüft? Wer war beteiligt?
Und damit muss es dann auch möglich sein, Entscheidungen anzufechten. Es muss Raum für Einspruch geben. Das ist ganz normale Rechtsstaatlichkeit. Das ist nicht radikal. Das ist nur derzeit einfach nicht vorhanden.

Was muss es in einem gesunden Rechtsleben noch geben?Vielleicht die Überlegung, Gesundheit als öffentliches Gut anzuerkennen. Das ist wahrscheinlich das Fundamentalste. Es muss rechtlich verankert werden. Gesundheit ist kein Markt. Gesundheit ist ein öffentliches Gut. Das bedeutet, der Zugang zur Heilung ist nicht verhandelbar mit ökonomischen Kategorien.
Der Mensch mit Rheuma hat Recht auf spezialisierte Behandlung, egal ob das unter DGS rentabel ist. Das Kind, das in einer ländlichen Region geboren werden soll, hat Recht auf Geburtshilfe vor Ort. Egal, ob das wirtschaftlich optimal ist, das ist Rechtsleben. Das ist:  Menschen werden als Träger von Rechten angesehen und nicht als Verwaltungsobjekte oder Kostenfaktoren.

Natürlich kommt jetzt noch etwas Wichtiges. Es wird dabei Spannungen geben. Die Forderung nach einem echten Rechtsleben, Mitbestimmung, einklagbaren Rechten, garantierter Versorgung, das kostet natürlich Geld. Die Finanzierung muss aus dem Wirtschaftsleben kommen. Und natürlich wird es dann die Frage geben, manchmal zumindest, können wir uns das leisten.
Die Antwort darauf ist ganz einfach. Es ist die falsche Frage. Wenn wir sagen, jeder Mensch hat das Recht auf Notfallversorgung in 20 Minuten, dann ist es ein Recht, und das ist da nicht verhandelbar.

Das Wirtschaftsleben muss dann sagen, okay, wie organisieren wir das? Nicht, das ist teuer. Also gibt es das Recht. Das Rechtsleben setzt die Prioritäten, das Wirtschaftsleben setzt sie nur um.
Natürlich gibt es Grenzen. Natürlich können wir nicht alles haben, aber diese Grenzen werden im Rechtsleben verhandelt und nicht im Wirtschaftsleben diktiert.
Wenn wir sagen: Wir können uns keine Rheumakliniken leisten, dann ist das keine ökonomische Aussage. Das ist dann eine rechtliche Aussage. Das ist die Aussage darüber: Was ist uns wichtig, und was ist Priorität. Und diese Entscheidung muss demokratisch getroffen werden, nicht von Managern, nicht von Krankenkassen, sondern von allen Bürgern gemeinsam.

Die Würde des geistigen Wesens

Und damit möchte ich zum Abschluss dieses Vortrags noch einmal die tiefere Ebene ansprechen. Es ist bereits am Anfang angeklungen.
Das Rechtsleben mit Mitbestimmung, Gleichheit, einklagbaren Rechten, das basiert auf einem bestimmten Menschenbild. Der Gedanke hinter dem Rechtsleben ist: Jeder Mensch ist ein Träger von Würde. Jeder Mensch ist nicht nur ein Körper, jeder Mensch hat ein Ich. Er ist ein geistig-seelisches Wesen, inkarniert in einen physischen Körper.
Und dieses Ich, das ist heilig, das ist unantastbar. Es darf nicht zum Objekt gemacht werden. Wenn wir sagen, ein Krankenhaus wird geschlossen, die Bürger der Stadt, ihre Stimme zählt nicht, das entscheidet jetzt der Manager, dann sagen wir etwas über unser Menschenbild. Wir sagen, diese Menschen, ihre Stimme ist nicht wichtig. Sie sind Objekte der Planung. Das ist entmenschlichend.

Und es ist auch praktisch ein Problem, weil, wenn Menschen nicht mitbestimmen, dann vertrauen sie irgendwann nicht mehr, dann fühlen sie sich ohnmächtig, dann entstehen Konflikte. Das sehen wir überall, wo zentrale Planungen ohne Mitbestimmung erfolgen, da gibt es Widerstände, Bürgerbündnisse, Proteste. Nicht, weil die Menschen stur sind, sondern weil ihnen ihre Würde entzogen wird.
Ein echtes Rechtsleben mit Mitbestimmung, das ist nicht nur moralisch richtig, es ist auch einfach praktisch vernünftig. Es funktioniert besser. Wenn das Rechtsleben nicht vorhanden ist oder krank ist, dann entsteht diese Vertrauenskrise. Menschen fühlen sich nicht mehr repräsentiert. Sie fühlen sich überhört. Sie fühlen sich als Objekte, nicht als Subjekte. Das sehen wir aktuell in vielen Regionen: Bürgerinitiativen gegen Krankenhausschließung, Proteste. Menschen sagen, das akzeptieren wir nicht.

Das ist nicht irrational, das ist eine rationale Reaktion auf Rechtsverletzung. Menschen spüren instinktiv: Hier wird mir meine Mitsprache entzogen, hier wird über mein Schicksal entschieden, ohne mich zu fragen. Und wenn das lange genug passiert, dann vertraut niemand mehr. Und damit verliert das System seine Legitimation. Die Menschen sagen, das Gesundheitssystem ist nicht für uns da, das ist gegen uns. Und damit ist es eine Gefahr für das gesamte System.
Ein Gesundheitssystem, dem nicht vertraut wird, funktioniert nicht mehr. Menschen gehen nicht mehr hin. Sie wehren sich. Sie suchen Alternativen. Das Rechtsleben ist kein Luxus. Das Rechtsleben ist die Grundlage für Legitimation und Vertrauen.

Gesamtbild

Und jetzt sehen wir das Gesamtbild.
Das Geistesleben gebiert die Idee. Gesundheit ist ein Recht. Jeder Mensch hat Würde. Heilung ist nicht abhängig von Geld. Das Rechtsleben verhandelt die Idee. Wir als Gemeinschaft entscheiden gemeinsam, akzeptieren wir diese Idee? Machen wir sie zu einem Recht, wie konkret soll dieses Recht aussehen?
Und dann ist das Wirtschaftsleben da und setzt die Idee um. Es organisiert die Ressourcen so, dass das Recht erfüllt wird.
Diese drei Bereiche wirken zusammen. Keiner regiert den anderen. Jeder hat seine Aufgabe.

Aber derzeit erleben wir, dass das Wirtschaftsleben die beiden anderen Bereiche tyrannisiert. Es sagt, wir entscheiden, was ein Recht ist. Wenn es nicht rentabel ist, gibt es kein Recht. Das ist die Umkehrung der natürlichen Ordnung.

Und damit entsteht die zentrale Frage für den nächsten Vortrag.
Wie organisieren wir das Wirtschaftsleben so, dass es mit den Ideen des Geisteslebens und den Entscheidungen des Rechtslebens in Einklang zu bringen ist, statt sie zu beherrschen?

Ich möchte damit enden, keine Antwort zu geben, sondern eine Frage zu stellen.
Die Frage ist: Wenn du betroffen wärst von einer Krankenhausschließung, wenn es das Krankenhaus in deiner Stadt wäre, was würdest du fordern? Welches Recht hättest du gerne? Wie würdest du es mit Sprache einfordern?

Und die Antwort auf diese Frage, das ist der Anfang des Rechtslebens. Also nicht warten, dass jemand von oben dir Rechte gibt, sondern den Hintern hoch von der Couch, aufhören mit meckern in den sozialen Medien und selbst die Rechte einfordern, selbst mitreden, selbst mitgestalten, das ist Rechtsleben, das ist Demokratie.

Und es ist deine Aufgabe. Also nimm sie wahr.

Bis zum nächsten Mal,

Dein Christoph Heinritz-Bechtel.

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Quelle:

Teil 4 https://www.youtube.com/watch?v=x9WGS5eEWK0

 

Menschenrechte der Bevölkerung werden bei den Krankenhaus-Schließungen einfach ignoriert