7. Mai 2026

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Ist Bargeld in der BRD immer noch das einzige gesetzliche Zahlungsmittel?

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Ja, Bargeld (Euro-Banknoten) ist in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.
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Das bedeutet rechtlich:
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  • § 14 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank legt fest, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.
  • Annahmepflicht: Im Grundsatz ist ein Gläubiger verpflichtet, Bargeld als Erfüllung einer Geldforderung zu akzeptieren.
  • Einschränkungen: Dies bedeutet jedoch nicht, dass Händler immer Bargeld annehmen müssen. Sie können die Annahme verweigern, wenn dies vorher vereinbart wurde (z. B. durch Aushang „Nur Kartenzahlung“). 

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Wichtige Entwicklungen (Stand 2026):
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    • Bargeldobergrenze ab 2027: Die EU hat eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beschlossen, die voraussichtlich 2027 in Kraft tritt. Barzahlungen über dieser Grenze sind dann im geschäftlichen Kontext nicht mehr möglich.
    • Identifizierungspflicht: Künftig müssen sich Käufer bereits ab 3.000 Euro Bargeld identifizieren.
    • Keine Abschaffung: Bargeld bleibt trotz des Trends zu digitalen Zahlungen (wie Kartenzahlung oder der kommende digitale Euro) ein gesetzliches Zahlungsmittel. 

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Zusammenfassend: Bargeld ist rechtlich das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel, jedoch wird seine Nutzung durch EU-Regelungen im Kampf gegen Geldwäsche zunehmend eingeschränkt, ohne es jedoch komplett abzuschaffen.
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Fazit: Die EU muß weg und es kann nur ein Recht gelten. Zwar ist der Gedanke bezüglich der Geldwäsche durchaus nachvollziehbar. In der Wirklichkeit dient der Kampf gegen Bargeld dem Zwecke, jedem Menschen ein eigenes Konto und damit eine persönliche ID zu verpassen, um danach ein Sozial- Punkte- und Bestrafungssystem einzuführen. Wenn tatsächlich Geldwäsche bekämpft werden soll, dann wären ganz andere Hebel anzusetzen, die nicht auf der Ebene „normaler Durchschnittsbürger“ anwendbar sind. Aber dann könnten internationale Freude ein Problem bekommen, die längst schon andere Möglichkeiten für ihre Geldwäsche gefunden haben. Der obige Text ist wieder mal eindeutig, wie „uneingeschränkt“ zu einem Gummibegriff wird. Uneingeschränkt bedeutet – in keinem Falle – auch dann nicht, wenn es vorher angekündigt wird, denn dann ist es eben doch eingeschränkt. 
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Redaktion – ddbagentur.com 
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