Ab Juli 2026 wird das Auto zum stillen Beobachter: Die Europäische Union macht das Advanced Driver Distraction Warning (ADDW), ein sogenanntes Ablenkungswarnsystem, zur Pflicht. Mit Kameras im Innenraum sollen Fahrer künftig bei Unaufmerksamkeit gewarnt werden – ein weiterer großer Schritt der EU hin zu angeblich mehr Verkehrssicherheit, oder doch eher zu mehr Überwachung?
Diese Maßnahme wird im Rahmen der „Vision Zero“-Strategie der EU eingeführt, deren Ziel es angeblich sein soll, die Zahl der Todesfälle auf Europas Straßen bis 2050 auf null zu senken, und ist Teil der General Safety Regulation (GSR), die bereits im November 2019 verabschiedet wurde und seit Januar 2020 in Kraft ist. Die Verordnung macht schrittweise immer mehr Assistenzsysteme verpflichtend.
Die erste Phase trat am 6. Juli 2022 in Kraft. Seitdem müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen unter anderem mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA), Rückfahrkameras, Müdigkeitswarnern (DDAW) und Ereignisdatenschreibern (EDR) ausgestattet sein. Für Pkw und leichte Transporter sind zusätzlich Spurhalteassistenten und automatische Notbremssysteme vorgeschrieben. Bei Bussen und schweren Lkw kamen Totwinkelwarner sowie Kollisionswarner für Fußgänger und Radfahrer hinzu.
Die zweite Phase startete am 7. Juli 2024. Seit diesem Datum gelten die Anforderungen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU. Systeme wie der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der automatische Notbremsassistent und der Notfall-Spurhalteassistent sind nun für jeden Neuwagen verpflichtend.
Ab dem 7. Juli 2026 tritt eine neue Stufe der Überwachung in Kraft: Das ADDW-System, das den Fahrer mithilfe einer Innenraumkamera überwacht, wird zur Pflicht. Dieses System analysiert kontinuierlich die Blickrichtung und die Augen-, Gesichts- und Kopfhaltung des Fahrers. Sobald das System erkennt, dass der Fahrer zu lange von der Straße wegsieht, löst es eine optische oder akustische Warnung aus. Im Gegensatz zur bereits bekannten Müdigkeitserkennung (DDAW) geht es hier gezielt um Ablenkung. Die genauen Zeitgrenzen richten sich nach der Geschwindigkeit.
Neben dem Ablenkungswarnsystem werden weitere Assistenzsysteme verpflichtend: Dazu gehören adaptive Bremslichter, die bei Vollbremsungen ab 50 km/h schnell aufblinken, sowie eine automatische Warnblinkanlage, die sich nach einer Notbremsung im Stillstand aktiviert. Pflicht wird auch der erweiterte Notbremsassistent (AEB) zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, der eine Gefahrensituation selbstständig erkennt und das Abbremsen des Fahrzeugs veranlassen kann. Neu ist ein verbesserter Kopfschutz für Fußgänger bei Unfällen: Fahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten. Zudem gelten die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten jetzt auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Außerdem müssen alle Neufahrzeuge bereits für den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre (Alcolock) vorbereitet sein.
Ob diese neuen EU-Regeln Leben retten werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall führen sie zu mehr Überwachung. Zum ersten Mal wird in jedem neuen Auto serienmäßig eine Kamera installiert, die den Fahrer permanent beobachtet. Auch wenn die EU strenge Datenschutzregeln vorgibt, bleibt es eine deutliche Zunahme der Überwachung – Fahrer werden zunehmend von ihrem Auto kontrolliert. Dazu kommen die höheren Kosten: Neuwagen werden sich verteuern, aber auch die Reparaturkosten können steigen, denn die vielen Pflichtsysteme können bei einem Unfall beschädigt werden. Fakt ist, dass die EU hart daran arbeitet, den Menschen das Autofahren abzugewöhnen – die neuen Vorschriften sind ein weiterer Schritt dazu.
EU verschärft „Sicherheitsregeln“ für Autos: Überwachung per Kamera wird Pflicht
