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Ja, auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel im Euroraum. Sie müssen zur Erfüllung von Geldschulden akzeptiert werden. Euro-Münzen sind beschränkt als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt, während Giralgeld (Kartenzahlung, Überweisung) kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellt.
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§ 14 BBankG – Einzelnorm – Gesetze im Internet
Gesetz über die Deutsche Bundesbank.
§ 14 Notenausgabe Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel…..
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