29. Juni 2026

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Großbritannien: Neuer Gesetzentwurf könnte Eltern wegen Aussagen zur Geschlechtsidentität mit bis zu fünf Jahren Haft bedrohen

 

Ein neuer Gesetzentwurf der britischen Regierung sorgt für heftige Kritik. Der schwedische Journalist Peter Imanuelsen warnt nach einer Analyse des „Conversion Practices Bill“, dass Eltern künftig unter bestimmten Umständen strafrechtlich verfolgt werden könnten, wenn sie sich der Geschlechtsidentität ihres Kindes widersetzen oder versuchen, es von einer Transgender-Identität abzubringen. Nach seiner Einschätzung geht der Entwurf weit über ein Verbot missbräuchlicher Praktiken hinaus und könnte tief in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen.

Offiziell soll das Gesetz Menschen vor sogenannten missbräuchlichen „Konversionspraktiken“ schützen. Kritiker sehen jedoch Formulierungen, die ihrer Ansicht nach einen erheblichen Interpretationsspielraum eröffnen und künftig auch Familien, religiöse Gemeinschaften und andere Personen erfassen könnten.

Besonders umstritten ist, dass Gerichte bereits vorbeugend eine sogenannte „Conversion Practice Protection Order“ (CPPO) gegen Eltern oder andere Personen erlassen können, wenn sie zu der Auffassung gelangen, dass diese wahrscheinlich künftig gegen das Gesetz verstoßen werden. Kritiker sprechen deshalb von einem Schritt in Richtung eines „Pre-Crime“-Systems, bei dem staatliche Maßnahmen bereits vor einer tatsächlichen Straftat möglich wären.

Was gilt als „Conversion Practice“?

Der Gesetzentwurf definiert eine „Konversionspraxis“ als Verhalten gegenüber einer Person mit der Absicht,

  • sie dazu zu bringen, eine bestimmte sexuelle Orientierung zu haben oder nicht zu haben beziehungsweise daran zu glauben,
  • oder sie dazu zu bringen, eine Transgender-Identität oder eine bestimmte Transgender-Identität zu haben oder nicht zu haben beziehungsweise daran zu glauben.

Die Definition der Transgender-Identität ist dabei weit gefasst. Sie umfasst ausdrücklich auch Personen, die sich weder ausschließlich als männlich noch ausschließlich als weiblich identifizieren. Damit würden nach Auffassung der Kritiker auch Identitäten wie nicht-binär, genderfluid, agender, genderless oder bigender unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Bis zu fünf Jahre Haft und unbegrenzte Geldstrafe

Der Gesetzentwurf enthält keine generelle Ausnahme für Eltern oder Familienangehörige. Wer nach Auffassung eines Gerichts eine strafbare missbräuchliche Konversionspraxis begeht, dem drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sowie eine unbegrenzte Geldstrafe.

Imanuelsen argumentiert, dass die weit gefassten Formulierungen des Entwurfs dazu führen könnten, dass Eltern strafrechtlichen Risiken ausgesetzt werden, wenn sie traditionelle Vorstellungen von Geschlecht vertreten und diese in der Erziehung ihrer Kinder umsetzen.

Wann könnte ein Elternteil strafrechtlich verfolgt werden?

Imanuelsen beschreibt dazu folgenden möglichen Ablauf:

  • Ein Elternteil versucht, sein Kind davon abzubringen, sich als trans oder nicht-binär zu identifizieren oder erklärt ihm, dass es nur männlich oder weiblich sei.
  • Dabei verwendet der Elternteil nach Auffassung eines Gerichts „zwingende Worte oder Verhaltensweisen“.
  • Dieses Verhalten wird als missbräuchliche Konversionspraxis eingestuft.
  • Führt dieses Verhalten bei der betroffenen Person zu ernsthafter Angst oder erheblicher Belastung, die ihre normalen Alltagsaktivitäten wesentlich beeinträchtigt, könnte daraus eine Straftat entstehen.
  • Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sowie eine unbegrenzte Geldstrafe.

Ob Gerichte diese Bestimmungen tatsächlich in dieser Weise anwenden würden, bleibt offen. Genau vor dieser Möglichkeit warnt Imanuelsen jedoch in seiner Analyse.

Auch Unterstützung aus dem Ausland könnte erfasst werden

Nach Auffassung Imanuelsens könnte der Entwurf sogar Personen erfassen, die sich im Ausland befinden und andere dazu ermutigen, entsprechende Handlungen vorzunehmen. Er sieht deshalb die Möglichkeit, dass unter bestimmten Umständen selbst Beiträge in sozialen Medien oder öffentliche Empfehlungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten.

Schutzanordnungen bereits vor einer Straftat

Besonders kritisch bewertet Imanuelsen die vorgesehenen Conversion Practice Protection Orders (CPPO).

Ein Gericht kann eine solche Anordnung bereits dann erlassen, wenn es der Auffassung ist, dass eine Person wahrscheinlich künftig eine missbräuchliche Konversionspraxis anwenden wird, die bei der betroffenen Person erhebliche Angst oder Belastung hervorrufen könnte.

Nach seiner Einschätzung bedeutet dies, dass staatliche Maßnahmen bereits möglich wären, bevor überhaupt eine Straftat begangen wurde.

Weitreichende Befugnisse für Gerichte

Der Gesetzentwurf räumt den Gerichten einen erheblichen Ermessensspielraum ein.

Eine CPPO kann unter anderem Verbote, Beschränkungen, Auflagen oder andere Bestimmungen enthalten, die das Gericht für angemessen hält.

Imanuelsen befürchtet deshalb, dass Gerichte Eltern künftig untersagen könnten,

  • bestimmte Aussagen gegenüber ihren Kindern zu machen,
  • den Kontakt zu ihren Kindern einzuschränken oder überwachen zu lassen,
  • ihre Kinder in bestimmte religiöse Aktivitäten einzubeziehen,
  • oder verpflichtende Beratungsmaßnahmen anzuordnen.

Wer gegen eine solche Schutzanordnung verstößt, dem drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Kritik: Eingriff in Elternrechte

Imanuelsen kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf Eltern erheblichen rechtlichen Risiken aussetzen könnte, wenn sie ihre Kinder nach traditionellen Vorstellungen von Geschlecht erziehen und Gerichte ihr Verhalten als missbräuchliche Konversionspraxis bewerten.

Er sieht darin einen tiefgreifenden Eingriff in das Elternrecht sowie in die Meinungs-, Religions- und Gewissensfreiheit. Nach seiner Auffassung vermittelt der Gesetzentwurf den Eindruck, dass der Staat zunehmend Einfluss auf Entscheidungen innerhalb der Familie erhält.

Die britische Regierung weist diese Kritik zurück. Nach ihrer Darstellung soll das Gesetz ausschließlich vor missbräuchlichen Konversionspraktiken schützen und nicht legitime Gespräche, medizinische Behandlungen oder die freie Meinungsäußerung einschränken.

 

Großbritannien: Neuer Gesetzentwurf könnte Eltern wegen Aussagen zur Geschlechtsidentität mit bis zu fünf Jahren Haft bedrohen