21. Juli 2025

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WHO-Diktatur: Niederlage in Deutschland, Österreich erringt Sieg auf Zeit

 

Während die deutsche Bundesregierung an einem Gesetz arbeitet, das die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sichern soll, geht Österreich einen anderen Weg: In letzter Minute legte die Alpenrepublik einen offiziellen Einspruch gegen die geplanten Änderungen ein und setzt damit ein Zeichen für Souveränität. Aber nur vorübergehend.

Das Bundeskabinett in Deutschland hat am 16. Juli einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die umstrittenen IGV-Änderungen umgesetzt werden sollen. “Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren”, so die Behauptung. Man schafft quasi ein internationales Meldesystem, um neue Notstände erkennen (oder herbeifabulieren?) zu können. Der WHO-Chef darf dann “Empfehlungen” aussprechen, an die die bunte Republik sich sicherlich gern halten wird.

Sehr freuen darf sich der deutsche Bürger wohl darüber, dass „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als feste Grundsätze der IGV mit aufgenommen werden: Die “Solidarität” war es, die den Impfzwang und den Ausschluss Ungeimpfter aus dem gesellschaftlichen Leben begründen sollte. Auch will man Kapazitäten für “Risikokommunikation” und “Desinformation” schaffen. Den Vorwurf, dass in Wahrheit die Förderung von Propaganda und die Bekämpfung unliebsamer Fakten gemeint sind, wird die Bundesregierung dann mutmaßlich beim ersten Notstand ausräumen oder bestätigen.

Zur Reaktion auf Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können, müssen die Vertragsstaaten weitere sogenannte „Kernkapazitäten“ vorhalten. Zu den Neuerungen gehören unter anderem das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten (auch auf regionaler Ebene), Risikokommunikationskapazitäten, einschließlich zum Umgang mit Fehl- und Desinformation sowie Kapazitäten zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für klinisches Fall-Management.

In Artikel 2 des Gesetzentwurfs heißt es übrigens unmissverständlich:

Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Dieser Artikel entspreche dem Erfordernis des Artikels 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Dass zumindest dieses Erfordernis dem Kabinett klar ist, spricht nicht dafür, dass die Wichtigkeit dieser Grundrechte den verantwortlichen Abnickern bewusst war. Deren Einschränkung sollte nämlich in Wahrheit nicht mehr toleriert werden, wenn man aus den Corona-Jahren denn wirklich seine Lehren gezogen hat.

Wird hier der Weg dafür geebnet, dass auf Empfehlung der WHO – im Falle einer neuen „pandemischen Notlage internationaler Tragweite“ – abermals weitreichende Eingriffe in individuelle Freiheiten möglich sind? Zwar wird in der Pressemitteilung behauptet, die staatliche Souveränität Deutschlands sowie nationale Maßnahmen zum Gesundheitsschutz würden von den neuen IGV unberührt bleiben. Fachleute warnen jedoch unermüdlich vor dem wuchernden Einfluss der demokratisch nicht legitimierten WHO, deren Machtstreben dringend Einhalt geboten werden müsste. Der nicht enden sollende Corona-“Notstand” hat den schädlichen Einfluss der WHO – von Bürgern inzwischen vor allem als Lobbyorganisation der Pharmaindustrie wahrgenommen – bereits deutlich gezeigt.

Kritiker wie die AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christina Baum kritisieren das Vorgehen in Deutschland scharf. Baum beglückwünscht jene Nationen, die ein Veto eingelegt haben:

„Wir als AfD-Fraktion sind sehr froh darüber, dass es doch noch einige Regierungen gibt, die sich buchstäblich in allerletzter Minute den Zentralisierungsbestrebungen und der Machtakkumulation der WHO entgegenstellten, weil dadurch der Handlungsspielraum ihrer Nationalstaaten in erheblichem Maße eingeschränkt worden wäre.

Die Bundesrepublik hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Vielmehr erarbeitet die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, um die völkerrechtliche Bindung der BRD an diese geänderten IGV zu schaffen. In diesem Entwurf heißt es im Artikel 2: ,Durch dieses Gesetz… werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt.‘

Die Beispiele der widersprechenden Mitgliedstaaten zeigt uns jedoch auch, dass es keine Automatismen mehr bei globalen Zentralisierungsbestrebungen gibt. Ebenso gibt es keine Ewigkeitsgarantie für derlei Beschlüsse. Regelungen, die sich gegen unsere nationale Souveränität richten, werden wir zu gegebener Zeit korrigieren und rückabwickeln.“

Österreich: Veto gegen IGV-Änderungen in letzter Minute

Die Regierung Österreichs brachte in letzter Sekunde einen „rechtswahrenden Einspruch“ gegen die geplanten WHO-Regelungen ein. Das bedeutet: Solange der Vorbehalt besteht, ist Österreich nicht an die neuen Vorgaben gebunden.

Stolz zeigt sich die FPÖ, die den Widerstand federführend organisiert hatte. Der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak betonte in einem Statement:

Widerstand wirkt! Ohne unseren öffentlichen und parlamentarischen Druck wäre dieser Einspruch nicht erfolgt, denn ursprünglich war offenbar nicht einmal geplant, das Parlament überhaupt einzubinden.

Einspruch nur vorübergehend

Allerdings kritisiert Kaniak, dass der Einspruch nur aus formalen Gründen erfolgt sei und die Regierung diesen wieder zurücknehmen will:

„Die schwarz-rot-pinke Verliererregierung stellt klar, dass sie den Einspruch wieder zurücknehmen will – sobald das Parlament zustimmt. Damit wird deutlich: Die Koalitionsparteien wollen den WHO-Regelungen inhaltlich zustimmen – nur unsere Arbeit hat sie gezwungen, den verfassungsmäßigen Weg einzuhalten. Unser Protest hat die Regierung zur Einhaltung der Rechtsordnung gezwungen – das ist ein demokratiepolitischer Erfolg für alle Österreicher.“

Für die Bewahrung dieses Erfolgs müsse jetzt gekämpft werden. Kaniaks Appell an die Bürger ist deutlich:

„Wir müssen den Druck aufrechterhalten – denn der jetzige Einspruch ist kein Rückzug, sondern nur ein Stopp auf Zeit. Wenn die Regierung meint, mit dem Kopf durch die Wand gehen zu können, wird sie den entschlossenen Widerstand der Bevölkerung zu spüren bekommen. Jeder, der verhindern will, dass globale Organisationen wie die WHO in Zukunft über unseren Alltag, unsere Freiheiten und unsere medizinischen Entscheidungen bestimmen, sollte jetzt unsere Petition unterschreiben!“

Kaniak wiederholte seine Warnung: Die Änderungen der IGV “bedeuten eine gefährliche Machtverschiebung zugunsten einer nicht demokratisch legitimierten Organisation”, und das mit weitreichenden Konsequenzen für Grundrechte, nationale Gesundheitskompetenz und Souveränität.

 

WHO-Diktatur: Niederlage in Deutschland, Österreich erringt Sieg auf Zeit