26. August 2025

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Verfassungsbeschwerde gegen WHO-Gesundheitsvorschriften eingereicht

 

Bürgerrechtler warnen vor massiven Eingriffen in Grundrechte – Bundesregierung will trotzdem ratifizieren

Hintergrund: Geänderte Internationale Gesundheitsvorschriften

Am 1. Juni 2024 verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung (WHA) unter der Leitung der WHO Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005). Kritiker werfen der WHO vor, dabei gegen eigene Verfahrensregeln und internationales Recht verstoßen zu haben.

Die neuen Vorschriften sollen den Mitgliedsstaaten weitreichende Pflichten im Falle von Gesundheitskrisen auferlegen – Kritiker sehen darin allerdings eine massive Einschränkung staatlicher Souveränität. Mehrere Länder, darunter Israel, die USA, Argentinien, Österreich, Ungarn und Italien, haben die Änderungen bereits abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde

Am 18. August 2025 reichten Marianne Grimmenstein, Uwe Kranz (beide Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM) und ein Arzt die erste Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Ziel: Verhinderung der Ratifizierung der geänderten Gesundheitsvorschriften durch Deutschland.

Parallel dazu stellten die Kläger einen Eilantrag. Sie wollen den Bundestag verpflichten, das geplante Zustimmungsgesetz abzulehnen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass durch die Ratifikation völkerrechtlich bindende Fakten geschaffen werden, bevor eine gerichtliche Prüfung möglich ist.

Einschränkungen der Grundrechte

Im Entwurf des Zustimmungsgesetzes, veröffentlicht am 16. Juli 2025 durch das Bundesgesundheitsministerium, findet sich eine brisante Passage in Artikel 2:

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 GG), des Brief- und Postgeheimnisses (Art. 10 GG) und der Freizügigkeit (Art. 11 GG) eingeschränkt.“

Damit räumt die Bundesregierung selbst ein, dass mit einer Ratifizierung elementare Grundrechte nicht mehr garantiert werden.

Kritik an der Bundesregierung

Trotz der Ablehnung durch mehrere Staaten will Deutschland die geänderten Vorschriften ratifizieren. Kritiker wie Grimmenstein sprechen von einem „Souveränitätsverlust durch die Hintertür“.

Die Änderungen verletzten nicht nur das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip, sondern auch das Föderalismusprinzip, da die Kompetenz in Gesundheitsfragen in Deutschland eigentlich bei den Bundesländern liegt.

Bürgerinitiative ruft zum Handeln auf

Die Bürgerinitiative um Grimmenstein startete eine E-Mail-Aktion, um Bundestagsabgeordnete über die Konsequenzen der IGV-Ratifizierung zu informieren. Viele Parlamentarier seien sich der Tragweite dieser Vorschriften nicht bewusst.

Der Text der Verfassungsbeschwerde wurde öffentlich freigegeben, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, ebenfalls eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen.
Eine Anleitung findet sich hier:

Fazit

Die Auseinandersetzung um die geänderten Gesundheitsvorschriften der WHO entwickelt sich zu einem verfassungsrechtlichen Streit von historischer Tragweite. Sollte Deutschland die Vorschriften ratifizieren, könnten elementare Grundrechte und staatliche Souveränität massiv eingeschränkt werden.

Der Bundestag wird voraussichtlich nach der Sommerpause ab dem 8. September 2025 über das Zustimmungsgesetz beraten – ein Termin, auf den Bürgerrechtler und Kritiker jetzt ihren ganzen Fokus richten.

 

Verfassungsbeschwerde gegen WHO-Gesundheitsvorschriften eingereicht