Mit der ID-Austria hat Österreich erstmals eine digitale ID für die Bürger geschaffen. Als wäre dieses Konstrukt nicht schon umstritten genug, kommen immer wieder neue Mängel und Probleme ans Licht. So werden Scheinmeldungen mit der ID offenkundig zum Kinderspiel, wie Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser informiert: Er berichtet von einem Fall, in dem der Ex-Partner einer Frau sich über die ID-Austria ohne ihr Wissen einfach an ihrem Wohnsitz anmeldete.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung der Volksanwaltschaft:
Der Ex-Partner einer Frau hatte sich ohne ihr Wissen per ID Austria an ihrem Wohnsitz angemeldet. Und nicht nur das – auch abmelden konnte sie ihn nicht. Möglich war dies, weil bei einer Wohnsitzänderungsmeldung mit der App ID Austria die Zustimmung des Unterkunftgebers nicht extra eingeholt wird, sondern der Meldepflichtige in der App einfach durch Setzen eines Häkchens bestätigt, dass dieser über die Meldung informiert ist. Eine Abmeldung kann nur durch die Meldebehörde erfolgen, Unterkunftgeber haben keine Parteienstellung. Bei Verdacht einer Scheinmeldung ist die gemeldete Person von der Meldebehörde vorzuladen und hat ihr glaubhaft zu machen, dass sie tatsächlich an ihrer Meldeadresse wohnt. Als Lösung wäre hier beispielsweise eine Gegenzeichnung auf ID Austria vorstellbar, sodass tatsächlich der jeweilige Unterkunftgeber eine Meldung bestätigen muss.
Volksanwalt Christoph Luisser kritisierte in „Bürgeranwalt“, dass es sich hierbei um eine Gesetzeslücke handelt: „Bei einer analogen Anmeldung auf einem Papierformular müssen Unterkunftgeber nach wie vor unterschreiben, dass die Meldung zutrifft. Fälscht jemand dessen Unterschrift, begeht er eine Urkundenfälschung. Wenn sich aber jemand via ID Austria ohne Wissen des Unterkunftgebers anmeldet, begeht er eine bloße Verwaltungsübertretung.“
Unerwünschter Mitbewohner! Gefährliche Schwachstelle der ID-Austria

