12. Juni 2025

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Unabhängige Wissenschaftler appellieren an Parlamente: WHO stoppen!

 

Die „Wissenschaftliche Initiative – Gesundheit für Österreich“ um Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen und die Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD e.V.) um Prof. Dr. Sucharit Bhakdi haben jeweils in offenen Briefen an die Parlamentarier ihrer Länder appelliert, dem neuen WHO-Pandemievertrag und den überarbeiteten WHO-Gesundheitsvorschriften nicht zuzustimmen bzw. die bereits erteilten Zustimmungen sofort zu widerrufen. Es drohe ein partieller Verlust der staatlichen Souveränität an eine WHO als gesundheitliche Weltregierung. (hl) 

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I.   Pressemitteilung der MWGFD:

In einem offenen Brief an Bundestags- und Landtagsabgeordnete fordert der Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD e.V.) den sofortigen Widerruf der Zustimmung zum WHO-Pandemievertrag (PA) und den überarbeiteten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) – zumindest solange, bis eine transparente, fachlich fundierte und demokratisch legitimierte parlamentarische Befassung auf Bundes- und Landesebene erfolgt ist.

Der Verein kritisiert das intransparente Verfahren, die unzureichende Einbindung der Parlamente und die damit verbundenen Risiken für staatliche Souveränität, Rechtsstaatlichkeit und die föderale Ordnung Deutschlands.

In dem Schreiben werden konkrete Maßnahmen gefordert, darunter eine offizielle Übersetzung der Verträge, eine Gefährdungsanalyse durch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sowie eine umfassende parlamentarische Beratung in allen betroffenen Ausschüssen.

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Der offene Brief

Mediziner und Wissenschaftler
Für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.

Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage

 5. Juni 2025

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Zurück zur gesundheitspolitischen Vernunft: Widerruf der Zustimmung zum WHO Pandemievertrag

Der Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD e.V.) ruft die Politik auf, zur gesundheitspolitischen Vernunft zurückzukehren. Die Zustimmung der deutschen Delegation zum WHO-Pandemievertrag ist von der Bundesregierung unverzüglich zu widerrufen – zumindest so lange, bis sich die politischen Parteien auf Bundes- und Landesebene ausführlich und transparent mit dem Vertragswerk beschäftigt und ihm zugestimmt haben. Die in dem Vertragswerk versteckten Gefährdungen der Souveränität Deutschlands dürfen nicht auf (ministerialer) Verwaltungsebene administriert werden, sondern sind auch politisch zu verantworten.

Beide WHO-Vertragswerke haben zu unserem Bedauern weder in den Verhandlungen zur Koalitionsbildung noch im Koalitionsvertrag eine Rolle gespielt. Sowohl der Bundestag als auch die Landesparlamente blieben ausgeschlossen. Eine deutsche Fassung existiert nicht. Verhandlungsführer war ausschließlich die EU-Kommission, die nun fordert, das Verhandlungsergebnis 1:1 in den Mitgliedstaaten umzusetzen.

Schon am 1. Juni 2024 hatte die Bundesregierung auf der 77. Weltgesundheitsversammlung (WHA) unter Beweis gestellt, dass sie sich am wohl völkerrechtswidrigen und größtenteils geheim gehaltenen Zustandekommen der 60-seitigen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) nicht zu stören schien. Dass der ebenfalls zur Beschlussfassung anstehende Pandemievertrag (PA) dennoch nicht zustande kam, war maßgeblich den afrikanischen (Equity-)Staaten zu verdanken; die deutsche WHA-Delegation unter der Leitung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hätte dem PA-Vertragsentwurf in jeder Fassung vermutlich bedenkenlos zugestimmt. Dies zeigt sich auch daran, dass sie das Verfahren zur Zustimmung zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) widerspruchslos akzeptiert hat – obwohl dabei geltendes Recht verletzt wurde:

  • Die Fristen zur Vorlage der Änderungen wurden nicht eingehalten (laut Artikel 55 der IHR hätten diese vier Monate vorab vorliegen müssen; tatsächlich wurde die letzte Änderung erst am letzten Tag der Versammlung um 21:07 Uhr eingefügt).
  • Auch die Abstimmungsregeln wurden nicht korrekt befolgt: Es ist fraglich, ob tatsächlich eine Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend war, und eine offizielle Abstimmung per Handzeichen fand nicht statt.

Bis heute ist unklar, ob das Ergebnis der sogenannten „Konsens-Abstimmung“ überhaupt rechtsgültig ist.

Die WHO hatte jedoch trotz dieser völkerrechtswidrigen und undemokratischen Farce in puncto IGV und trotz dem erkennbar gescheiterten Versuch in puncto Pandemieabkommen nicht lockergelassen und in den folgenden, ebenfalls geheim gehaltenen Verhandlungen des Intergovernmental Negotiating Board (INB) versucht, das Vertragswerk doch noch zu verabschieden.
Scheinbar mit Erfolg: In einer Presseerklärung der WHO vom 15. April 2025 wurde der Anschein erweckt, dass die patentrechtlichen Streitpunkte beigelegt worden seien, der Vertrag jetzt endlich „freiwilligen und einvernehmlichen Bedingungen des Technologietransfers“ geschaffen habe und nun zur Beschlussfassung auf der 78. Weltgesundheitsversammlung anstehe. Der Wortlaut des Vertrags wurde jedoch viel zu spät veröffentlicht. Auch die Tatsache, dass der eigentliche Knackpunkt des Vertrags, das PABS-System (Pathogen Access und Benefit Sharing), in eine „Anlage“ des Vertrags ausgelagert wurde, über die später weiterverhandelt und entschieden werden soll, wurde dezent verschwiegen.

Nicht erwähnt wurde außerdem der WHO-Austritt der USA und Argentiniens (27. Mai 2025) wegen „grundlegender Differenzen“ und der Wahrung der nationalen Souveränität in Gesundheitsfragen hinsichtlich des Pandemiemanagements. Ebenso wenig wurde auf den angekündigten Austritt der Slowakei eingegangen – das Land lehnt eine Zustimmung zum Vertragsentwurf ab, solange Regierung und Parlament nicht zunächst den vollständigen Vertragstext kennen und auf dieser Grundlage ihr Einverständnis erteilt haben.

Der slowakische Premierminister Fico blieb unnachgiebig. Er forderte Transparenz statt Hinterzimmer-Deals und beklagte, dass die demokratischste aller Institutionen, die Abstimmung, verhindert werden sollte.

Genau dies geschah aber am späten Abend des 20. Mai 2025, als hinter verschlossenen Türen die 78. WHA den ersten Teil des umstrittenen Pandemie-Vertrags still und heimlich durchwinkte – ohne öffentliche Ankündigung, ohne transparente Vorbereitung, ohne Debatte, ohne Veröffentlichung des Vertragsentwurfs, ohne Partizipation zivilgesellschaftlicher Akteure, ohne jegliche demokratische Legitimation und ohne effektive rechtliche Interventionsmöglichkeiten.

Die vorgetäuschte Einigkeit und die formale Annahme verschleiern jedoch den weiterhin bestehenden Dissens: Was seit über drei Jahren strittig diskutiert wird – nämlich das PABS-System – wurde zu einem „Anhang“ umdefiniert und auf die lange Verhandlungsbank geschoben. PABS soll die weltweite Verteilung von Erregerproben und genetischen Informationen (auch an private Akteure) und deren Kommerzialisierung regulieren. Bis 2026 soll noch darüber verhandelt werden. So lange kann der Pandemievertrag nicht in Kraft treten. Eine Thematisierung oder gar ein Bann der Gain-of-Function Forschung ist jedoch nicht vorgesehen.

Es reicht nicht aus, wenn die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken markig erklärt, „die Welt brauche eine starke WHO“ – und ihr daraufhin kurzfristig zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um die Finanzierungsausfälle durch den US-Austritt und das Einfrieren der USAID-Zuschüsse zu kompensieren. Erst recht nicht, wenn nur wenige Tage zuvor – am 2. April 2025 – der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei einem Blitzbesuch des WHO-Hubs für Pandemie- und Epidemie-Intelligenz (Charité/RKI) in Berlin gemeinsam mit WHO-Generaldirektor Tedros Ghebreyesus das deutsche Engagement um weitere zwei Millionen Euro auf insgesamt 317 Millionen Euro erhöht hatte – mit dem pauschalen Fazit: „Die WHO ist unverzichtbar!“

Richtiger wäre gewesen: „Die WHO ist unreformierbar!“ Inzwischen hat sich China bereiterklärt, die noch fehlende Summe zu übernehmen. Und auch das wirft elementare Fragen auf, etwa zur Vita des WHO-Generaldirektors, zu den Gründen für den WHO-Austritt der USA und zu Berufung des nordkoreanischen Gesundheitsministers Jong Min Pak in das Executive Board der WHO.

Es geht nicht nur um finanzielle Aspekte. Vielmehr sollte man auch das bisherige, wenig überzeugende Wirken der WHO, ihre politischen Positionen, Allianzen (etwa mit dem WEF, diversen Stiftungen u.(a.) sowie die Inhalte und Zielsetzungen der geplanten Verträge kritisch hinterfragen, analysieren und gründlich zur Kenntnis nehmen. Zwar hat der weltweite Widerstand die Position der WHO bereits geschwächt und zu Zugeständnissen im überarbeiteten Vertragsentwurf geführt – etwa durch die Abschwächung von Zensurmechanismen, die Entschärfung von Durchsetzungsbefugnissen sowie die Vertagung konkreter Eingriffe in nationale Gesundheitskompetenzen.

Es verbleiben zahlreiche kritische Elemente – etwa das Direktions- und Koordinationsrecht, der One Health-Ansatz, Fragen der Finanzierung, Produktion und Verteilung von Medikamenten und Impfstoffen, digitale Überwachungsmechanismen, der Umgang mit geistigem Eigentum, die Definitionsmacht der WHO, die Rolle der Conference of the Parties sowie der fehlende Rechtsschutz. All dies sollte – insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Einflusses der Pharmaindustrie, der Vertragshistorie und des gesamten Verfahrens – bei jedem vernünftig denkenden Menschen die Alarmglocken schrillen lassen – auch bei den politischen Verantwortlichen.

Die MWGFD fordert:

  • die WHO-Verträge (IHR und PA) für den öffentlichen und parlamentarischen Diskurs ins Deutsche übersetzen zu lassen (juristische Fachübersetzung, gerichtsfest);
  • die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zu beauftragen, die Verträge auf ihre allseitigen Konsequenzen zu untersuchen (Gefährdungsanalyse);
  • die übersetzten WHO-Verträge (IHR und PA) sind nicht nur im Gesundheitsausschuss oder im Finanzausschuss, sondern in allen fachlich betroffenen Ausschüssen des Bundestags eingehend zu beraten und zu beschließen;
  • eine parlamentarische Folgeabschätzung sicherzustellen – auch durch fraktionsübergreifende Diskussion und Behandlung im Plenum des Bundestags;
  • dass die Befassung mit beiden Verträgen in gleicher Weise auch in den Landesparlamenten erfolgt, da Gesundheitsfragen unmittelbar die föderale Struktur unseres Landes betreffen;
  • dass die Kommunikation gegenüber Medien und Öffentlichkeit auch die potenziellen Risikofaktoren der beiden Verträge benennt. Vor- und Nachteile sind transparent und konkret darzustellen. Intransparenz und politische Einflussnahme dürfen keinen Platz mehr haben.
  • dass die Regierung das Pandemieabkommen ablehnt: dem IHR-Vertrag muss die Regierung bis zum 19. Juli 2025 widersprechen (opting-out). Andernfalls sollte Deutschland sich dem amerikanischen und argentinischen Vorgehen anschließen und die WHO verlassen.
  • dass die Verhandlungsführung zwischen EU-Kommission und WHO künftig enger an die nationale parlamentarische Behandlung gebunden wird. Jedes Teilergebnis der WGIHR (Arbeitsgruppe Internationale Gesundheitsvorschriften) oder der INB (Intergovernmental Negotiating Board) ist parlamentarisch nachzubereiten und ggf. zu korrigieren;
  • dass die Arbeit der deutschen WHO-Delegierten sowie der Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien von WGIHR, INB oder entsprechenden EU-Ausschüssen parlamentarisch deutlich breiter abgestimmt und koordiniert wird. Ihre Tätigkeit hat nicht nur gesundheitspolitische Relevanz, sondern bereitet weitreichende politische Entscheidungen in zahlreichen anderen Politikfeldern vor – etwa in den Bereichen Finanzen, (Land-)Wirtschaft, Auswärtiges, EU- und Verfassungsrecht, Kultur und Medien, Forschung, Inneres, Arbeit und Soziales sowie weiteren Ressorts. IHR und PA gefährden die Souveränität unseres Staates, verstoßen gegen unsere rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien und spielen mit dem Kernstück unseres Grundgesetzes, der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Die geplanten Regelungen für IHR und Pandemieabkommen gefährden die Souveränität Deutschlands und anderer Staaten, widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien und greifen potenziell in das Herzstück unseres Grundgesetzes ein – die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Im Namen den Vereins MWGFD e.V.
vertreten durch den

  1. Vorsitzenden Prof. Dr. Dr. Harald Walach, Gesundheitswissenschaftler
    Prof. Dr. Klaus Steger, Schriftführer, Molekularbiologe
    Prof. Dr. Werner Bergholz, Personalvorstand, Dipl. Physiker
    Prof. Dr. Wolf-Dieter Stelzner, Finanzvorstand, Psychoanalytiker
    Ltd. Ministerialrat a. D. Uwe G. Kranz, ehem. LKA-Präsident Thüringen, MWGFD-Mitglied

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Quelle:

https://www.mwgfd.org/2025/06/widerruf-der-zustimmung-zum-who-pandemievertrag/

 

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