30. Dezember 2025

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RA Haintz zeigt auf: Gesinnungsprüfung bei Ermittlungen wegen “Majestätsbeleidigung”!

 

Statistische Gründe – oder wird Recht je nach politischer Gesinnung unterschiedlich angewendet? Rechtsanwalt Markus Haintz hat ein kurioses Schreiben eines Polizeipräsidiums geteilt, in dem wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen “Majestätsbeleidigung” die politische Einstellung des “Täters” erfragt wird.

“Die Polizei fragt bei „Majestätsbeleidigung“ inzwischen häufiger die politische Einstellung ab. Vermutlich aus statistischen Gründen, um die Taten dem linken oder rechten Spektrum zuzuordnen”, schrieb Haintz auf X. Er teilte ein Dokument, in dem es um eine mögliche Beleidigung von Friedrich Merz auf der Plattform geht: Es wird demnach nach § 188 StGB ermittelt. Solche Ermittlungen finden laut dem Rechtsanwalt üblicherweise dann statt, wenn ein Bürger mit einer zwei- oder auch dreistelligen Aufrufzahl einen Politiker beleidigt haben soll.

Dem Schreiben entnimmt man das dem Empfänger vorgeworfene Zitat “Merz ist und bleibt ein [geschwärzt]” sowie mehrere Nachfragen: Man möchte wissen, ob der X-Account dem Empfänger des Schreibens gehört, ob der Beitrag persönlich von ihm gepostet wurde, und was damit bezweckt werden sollte “bzw. was war Ihre Motivation dahinter?”. An letzter Stelle findet sich die Frage: “Was ist Ihre politische Einstellung?”

Haintz weist in seinem Posting darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt Bodo Ramelows Todeswunsch gegen Björn Höcke durch eine Pilzvergiftung als unproblematisch gewertet hat: Obwohl diese Aussage millionenfach durch den ÖRR verbreitet wurde, sollte die laut §188 StGB vorausgesetzte “erhebliche Erschwerung des öffentlichen Wirkens” des Opfers nicht gegeben sein.

Bezeichnet ein X-User aber Friedrich Merz in einem vielleicht nur 20-mal angezeigten Kommentar als auch Was-auch-immer, bekommt er Post von der Polizei und wird nach seiner Gesinnung befragt.

Die Theorie des Rechtsanwalts, dass hinter dieser Fragestellung statistische Gründe stecken, wirkt sicherlich plausibel. Angesichts der massiven Schieflage des Systems in Deutschland könnte manch einer aber auch hinterfragen, ob ein wackerer Linker der Strafverfolgung womöglich eher entgehen könnte als ein verteufelter Konservativer.

Haintz jedenfalls schlussfolgerte: “Mit Recht hat das nichts zu tun. Es ist politisch motivierte Willkür von politisch abhängigen Staatsanwaltschaften.”

 

RA Haintz zeigt auf: Gesinnungsprüfung bei Ermittlungen wegen “Majestätsbeleidigung”!