24. Juli 2025

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Laut Internationalem Gerichtshof Gutachten: „Saubere, gesunde Umwelt ist Menschenrecht“

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Ist Klimaschutz ein Menschenrecht? Der Internationale Gerichtshof hat dazu jetzt ein Gutachten vorgelegt.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ zu einem Menschenrecht erklärt. In einem Gutachten kommt das UN-Gericht zu dem Schluss, der Klimawandel stelle eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft dar. Den Planeten nicht vor dem Klimawandel zu schützen, könne daher einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die „negativen Auswirkungen des Klimawandels“ könnten die Wahrnehmung bestimmter Menschenrechte „erheblich beeinträchtigen“, sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa am Mittwoch bei der Vorstellung eines Gutachtens zum Klimawandel. Er verwies unter anderem auf das Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Zudem betrachte der IGH eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit als „primäres Temperaturziel“ unter dem Pariser Klimaabkommen, sagte Yuji.

Das mit Spannung erwartete Gutachten soll insbesondere die Pflichten der Länder bei der Bekämpfung der Klimakrise und die möglichen Folgen einer Nichtbeachtung definieren. In diesem Zusammenhang verwies Iwasawa auf die Pflicht der Länder, „erhebliche Umweltschäden zu verhindern“. Der Gerichtshof sei der Ansicht, dass diese Verpflichtung auch für das Klimasystem der Erde gelte, „das ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Umwelt ist und für gegenwärtige und zukünftige Generationen geschützt werden muss“, sagte der Richter des höchsten UN-Gerichts.

Das Gericht erklärte außerdem, dass Länder, die durch den Klimawandel geschädigt wurden, Anspruch auf Entschädigung für die Schäden haben könnten – die Höhe müsse allerdings von Fall zu Fall entschieden werden.

Inselstaat Vanuatu veranlasste IGH-Gutachten

Der besonders von den Folgen der Erderwärmung betroffene Inselstaat Vanuatu hatte den IGH zu einer Stellungnahme zu der Pflicht von Staaten aufgerufen, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern. Dahinter steht die Frage, ob große Treibhausgasverursacher rechtliche Konsequenzen ihres klimaschädlichen Vorgehens fürchten müssen und wenn ja, welche.

Zwar sind die fortschreitende Klimakrise und ihre katastrophalen Auswirkungen bekannt, dennoch können Staaten sich oft nicht zu einem entschiedenen Gegensteuern durchringen. Aus Frustration darüber wenden sich immer mehr einzelne Betroffene, Organisationen oder auch ganze Staaten an Gerichte. Experten zufolge kann die Umsetzung von Entscheidungen zwar nicht juristisch erzwungen werden. Klima-Urteile haben demnach aber dennoch großes Gewicht.

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Ist Klimaschutz ein Menschenrecht? Der Internationale Gerichtshof hat dazu jetzt ein Gutachten vorgeleDer Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ zu einem Menschenrecht erklärt. In einem Gutachten kommt das UN-Gericht zu dem Schluss, der Klimawandel stelle eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft dar. Den Planeten nicht vor dem Klimawandel zu schützen, könne daher einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die „negativen Auswirkungen des Klimawandels“ könnten die Wahrnehmung bestimmter Menschenrechte „erheblich beeinträchtigen“, sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa am Mittwoch bei der Vorstellung eines Gutachtens zum Klimawandel. Er verwies unter anderem auf das Recht auf Gesundheit und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

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https://www.t-online.de/nachrichten/klima-und-umwelt/id_100832722/klimaschutz-igh-erkennt-saubere-umwelt-als-menschenrecht-an.html