Vor dem Landgericht Fulda (Hessen) hat am vergangenen Montag (5. Mai) die Verhandlung gegen vier Männer begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, eine wehrlose junge Frau vergewaltigt zu haben. Eine Haftstrafe wird den Vergewaltigern jedoch erspart bleiben, denn aufgrund eines Deals kommen sie mit Bewährungsstrafen davon. Das Opfer dagegen leidet lebenslang.
Die Taten gegen die heute 32-Jährige ereigneten sich bereits am 13. und 14. Oktober 2019. Nach jahrelangen Ermittlungen startete erst jetzt der Prozess gegen die vier Männer im Alter zwischen 30 und 50 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, die junge Frau unter Ausnutzung ihres Zustands sexuell misshandelt zu haben. Das Opfer stand unter Drogen, war daher psychisch und körperlich eingeschränkt und völlig widerstandsunfähig. Zwei der Taten sollen in Autos auf Parkplätzen stattgefunden haben, die dritte in der Wohnung eines des Angeklagten.
Am Tatabend waren das Opfer und zwei der Täter (30, 31) zufällig aufeinandergetroffen. Die Männer brachten die junge Frau dazu, in ihr Auto zu steigen und nötigten sie dort zum Oralsex. Im weiteren Verlauf fuhren die beiden Männer mit der damals 26-Jährigen in die Wohnung des dritten Angeklagten (31). Dort habe sie getanzt und Alkohol getrunken. Die drei Männer missbrauchten die unter Kokain, Amphetamin und Cannabis stehende Frau schließlich sexuell. Nachdem sie in der Nacht die Wohnung verlassen hatte, begegnete sie dem vierten Täter. Der 50-jährige Angeklagte bot ihr Hilfe an. Nachdem sie daraufhin in sein Auto eingestiegen war, vergewaltigte er sie auf einem Parkplatz. Da sie dabei kurzzeitig das Bewusstsein verloren hatte, brachte er sie in ein Krankenhaus. Da eine Eigengefährdung bestanden und sie Drogen genommen habe, wurde sie von dort auf die psychiatrische Station am Klinikum Fulda verlegt.
Laut Anklage haben sich die vier Männer in drei Handlungen einer sexuellen Misshandlung an einer widerstandsunfähigen Person schuldig gemacht.
Im Prozess zweifelten die Verteidiger die Glaubwürdigkeit des Opfers an und beantragten ein psychologisches Gutachten über die Aussagetauglichkeit der 32-Jährigen. Das Gericht lehnte das jedoch ab. In einem bereits vorliegendem Gutachten war der Frau eine Borderline-Erkrankung und langjährige Drogenabhängigkeit bescheinigt worden, aber ihre Kernaussage zum Tatgeschehen wurde für glaubwürdig befunden. Daraufhin schlug einer der Verteidiger eine sogenannte Verständigung vor. Dabei handelt es sich um eine rechtlich geregelte Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die für ein umfassendes Geständnis einen festgelegten Strafrahmen vorsieht.
Die vier Angeklagten gestanden die Taten. Laut dem Verständigungsvorschlag sollen nun Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren verhängt werden – zur Bewährung über drei Jahre ausgesetzt. Außerdem sollen die Vergewaltiger ihrem Opfer Schmerzensgeld zahlen: 1500 Euro in monatlichen Raten à 100 Euro soll der Inhaber der Wohnung leisten, die anderen drei Täter sollen je 2000 Euro zahlen – ebenfalls in Monatsraten. Das Urteil wird für Montag, 2. Juni, erwartet.
Dank des Deals können sich vier Vergewaltiger über ein Kuschelurteil ohne jeglichen Abschreckungseffekt freuen. Sie bleiben auf freiem Fuß und können nach dem nächsten wehrlosen Opfer Ausschau halten. Zur Nationalität der Täter wurden keinerlei Angaben gemacht. Im besten bereicherten Deutschland scheinen derartige Taten allmählich an der Tagesordnung – dass Frauen für eine bestimmte Klientel nichts anderes als Freiwild sind, scheint weder die Politik noch die Justiz zu interessieren. Das Opfer dürfte unter ihrem Trauma lebenslang leiden: Das “Schmerzensgeld” mutet hier für viele Kommentatoren wie ein schlechter Scherz an.
Irres Urteil in Hessen erwartet: Vier Vergewaltiger kommen mit Bewährungsstrafen davon