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06.11.2025 – die Vorbereitungen laufen und die rechtlichen Fragen sind in der Klärung. Deutschland entsteht gerade und alle Bewohner werden zur Klärung ihrer Abstammung nach dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland (gesetzliche Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juni 2024) angehalten. Wir werden bald eine Möglichkeit für Nachfragen eingerichtet haben.
ZITAT aus dem oben genannten Gesetz:
Doppelte Staatsangehörigkeit durch Geburt
„Wer durch Geburt eine ausländische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besaß aus deutscher Sicht – früher wie heute – schon automatisch beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es einer besonderen Genehmigung dazu bedurft hätte. Betroffene Personen mussten sich aus deutscher Sicht in diesem Fall – zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten erworben durch Geburt – auch später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden“.
https://www.ddbradio.org/initiative-deutschland.html
