15. Juni 2025

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IAEA verweist auf internationales Recht nach Angriff auf Irans Atomanlagen

 

Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) hat angesichts der jüngsten Angriffe Israels auf iranische Nuklearanlagen erneut betont, dass bewaffnete Angriffe auf nukleare Einrichtungen einen schweren Bruch des Völkerrechts darstellen.

📜 In den Resolutionen GC(XXIX)/RES/444 (1985) und GC(XXXIV)/RES/533 (1990) heißt es unmissverständlich:

„Jeder bewaffnete Angriff auf Nuklearanlagen – ob im Bau oder in Betrieb – stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen, das Völkerrecht und die Statuten der IAEA dar.“

Die Resolutionen waren ursprünglich eine Reaktion auf Israels Bombardierung des irakischen Reaktors „Osirak“ 1981. Sie gelten heute als völkerrechtliche Leitlinie zum Schutz ziviler Nuklearinfrastruktur weltweit.

⚠️ Sollte sich bestätigen, dass Israel Einrichtungen wie Natanz oder Fordow angegriffen hat, könnte dies als Bruch des internationalen Rechts gewertet werden – mit weitreichenden diplomatischen und sicherheitspolitischen Konsequenzen.

🔗 Offizielle IAEA-Erklärung zur aktuellen Lage in Iran (14. Juni 2025):

 

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