Die massive Medienkampagne rund um den Fall Fernandes / Ulmen sorgt für Skepsis – zu Recht. Fernandes arbeitet mit der umstrittenen NGO HateAid zusammen. Ermittlungen wegen einer Anzeige von Fernandes sollen laut Staatsanwaltschaft in Itzehoe zudem bereits eingestellt worden sein. Das deutsche Justizministerium nutzt den Fall dennoch als Aufhänger, um einen Gesetzesentwurf gegen “digitale Gewalt” voranzutreiben – ein “Horrorgesetz”, das als neuerlicher Angriff auf die Meinungsfreiheit daherkommt.
Die DeepFake-Vorwürfe von Collien Fernandes sind nicht neu. Schon 2024 trat sie zu diesem Thema in einer ZDF-Doku auf und war darin mit Josephine Ballon von HateAid zu sehen – bekannt aus der CBS-Doku 60 Minutes, in der sie Grenzen für die Redefreiheit gefordert hatte. Ballon wurde wegen Beschneidung der Redefreiheit später von den USA mit Visa-Sanktionen belegt.
HateAid-Gründerin Anna von Hodenberg berichtete derweil bei RTL, sie habe “schon vor einigen Monaten” von dem Fall erfahren:
Spannend: Am Wochenende fand in Berlin eine Demo für Fernandes und gegen “sexualisierte Gewalt im Internet” statt, bei der Fernandes selbst nicht vor Ort war, dafür aber Josephine Ballon von HateAid. Eine massive Medienkampagne, prompte linke Demos auf Zuruf, unterstützt von einschlägig bekannten NGOs – wer denkt da an die Potsdam-Lügen gegen die AfD, im Zuge derer die Empörungsmaschinerie auf dieselbe Weise befeuert wurde?
Neu an der aktuellen Causa ist nur, dass Fernandes inzwischen öffentlich ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen beschuldigt, für die DeepFakes verantwortlich zu sein. Ulmen weist die Vorwürfe zurück. Er wird von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten, die bereits rechtliche Schritte gegen den “Spiegel” wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung und Verbreitung unwahrer Tatsachen ankündigte.
Auch kurios: ARD-Hauptstadt-Korrespondentin Iris Sayram berichtete am 23. März auf X, dass die Staatsanwaltschaft in Itzehoe eine Anzeige von Fernandes bearbeitet habe. Es wurden weitere Unterlagen erbeten, doch es wurden keine eingereicht. “Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig eingestellt, weil es keine Ermittlungsansätze gegeben habe. An fehlenden Gesetzen scheint das nicht gelegen zu haben”, so Sayram.
Fernandes hat inzwischen Anzeige in Spanien erstattet, wo das Paar lebte. Dort sind die Gesetze schärfer als in Deutschland. Das Verfahren dort befindet sich noch am Anfang; ob sich die Anschuldigungen belegen lassen, ist bislang unklar.
Für viele kritische Kommentatoren wirkt die Kampagne rund um das angebliche Promi-Drama orchestriert: Immerhin sind die politischen Forderungen nach Klarnamenpflicht und Identifizierungspflicht im Internet aktuell allgegenwärtig. Mit solch einer Pflicht wäre ihr das ja nicht passiert, befand Fernandes kürzlich erst in einer ÖRR-Talkshow.
Gesetzentwurf: Schon Herstellung von Bildern im Privaten strafbar
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den fragwürdigen Fall prompt zum Anlass genommen, um die Arbeit an einem Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt zu beschleunigen. Juristen haben den Entwurf gesichtet und warnen bereits eindringlich vor den Konsequenzen: “Es gibt im Fall Ulmen keine Strafbarkeitslücken. Es geht um die übergriffig moralgetriebene Kriminalisierung privater Handlungen ohne Außenwirkung”, kommentierte Rechtsanwalt Carsten Brennecke bei Nius.
Er warnt vor einer Vorverlagerung der Strafbarkeit, “nämlich Handlungen im Privaten zu bestrafen, die typischerweise straflose Handlungen sind”. Allein die Herstellung einer Fotomontage ohne Verbreitungsabsicht könnte demnach mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
“Es ist vielleicht kein Zufall, dass die Forderung nach einer Vorverlagerung der Strafbarkeit aus den Kreisen kommt, die versuchen, mit diffusen Begriffen wie ‘Hass und Hetze’ unliebsame, aber zulässige Meinungsäußerungen zu kriminalisieren oder anderweitig zu bekämpfen”, so Brennecke.
Kriminalisierung von Satire und Memes?
An einen Zufall kann man kaum mehr denken, wenn man den Entwurf des Justizministeriums zu einem geplanten Straftatbestand für DeepFakes allgemein betrachtet. Der neue Paragraf 201b soll demnach lauten:
„Wer einer dritten Person einen mittels eines Computerprogramms erstellten oder veränderten Inhalt, der den Anschein erweckt, ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben, und der geeignet ist, dem Ansehen dieser Person erheblich zu schaden, unbefugt zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.
Stellt sich die Frage: Sollen so auch die inzwischen weit verbreiteten satirischen KI-Bilder und Videos von Politikern kriminalisiert werden? Bilder, die „der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen“, sollen zwar von der Strafbarkeit ausgenommen bleiben. Doch am Ende ist das Auslegungssache. Wann wird das Ansehen einer Person denn “erheblich” beschädigt? Was ist hinnehmbar, was nicht? Das liegt dann im Ermessen der Staatsanwälte und Richter, die im besten Deutschland von vielen nur mehr als politische Erfüllungsgehilfen betrachtet werden. Vertrauen schafft das nicht.
Zielgruppe einer solchen Gesetzgebung bilden zweifelsfrei die jüngeren, technikaffinen Generationen, die sich viel in den sozialen Netzen bewegen – und dort kritische Informationen austauschen und debattieren, die im Staatsfernsehen eher nicht verbreitet werden. Mit KI erstellte Politiker-Memes gehen dabei immer wieder viral und dienen als starker Ausdruck von Kritik an den Mächtigen. Kein Wunder, dass eben diese jüngeren Generationen damit auffallen, dass sie sich mehr und mehr der AfD zuzuwenden. Dass die Systemparteien im Kampf um den Machterhalt die sozialen Medien mehr und mehr regulieren wollen, ist kein Zufall.
Wenn der Mainstream angesichts täglicher Gewalttaten im realen Leben einen virtuellen Skandal derart hochkocht und die Politik den Fall ausschlachtet und zum Anlass für das Vorantreiben neuer Gesetze nutzt, kann und sollte man misstrauisch werden. Der Ausgang der Causa Fernandes / Ulmen ist für die Öffentlichkeit von untergeordneter Relevanz – auf Basis der unklaren Beweislage kann man sich über die Vorwürfe aktuell ohnehin kein Urteil erlauben. Was daraus politisch gemacht wird, kann aber früher oder später jeden Bürger betreffen.
“Horror-Gesetz”: Diesem Angriff auf die Meinungsfreiheit soll der Ulmen-Fall dienen
