10. Juni 2026

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Grünes Licht für schonungslosen Erneuerbaren-Ausbau? Donnerstag wird abgestimmt

 

Bürgermeister ohne Macht, Naturschützer ohne Stimme und Anrainer, die man politisch überfährt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hebelt den Widerstand gegen Windindustrie aus, Bürgerinitiativen werden entmachtet. Ein Ja der Grünen am kommenden Donnerstag im Parlament bedeutet, dass Österreichs Energiewende beängstigende Fahrt aufnimmt. Sie rast auf einen Abgrund zu. Welch irrwitzige Politik für Österreich!

Ein Gastkommentar von Angelika Starkl

Egal, ob Sie aus Sorge um seltene Vögel, den Wert Ihres Hauses oder um mehr Demokratie vor Ort kämpfen, am Donnerstag geht es für Windindustriegegner um die Zukunft. Das neue Beschleunigungsgesetz betrifft alle.

Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig ist, entscheidet die Zustimmung der Grünen darüber, ob das Gesetz am Donnerstag endgültig beschlossen werden kann. Kommt dieses Gesetz, werden die bürokratischen Hürden für Ökostrom-Großprojekte wie Windräder oder riesige Solarparks massiv aus dem Weg geräumt. Projektwerber müssen künftig nicht mehr jahrelang von einer Behörde zur nächsten laufen. Ein einziges, schnelles Verfahren ersetzt den Behördenmarathon. Zudem wird der Ausbau erneuerbarer Energien rechtlich als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ verankert.

Was bedeutet das für die Gemeinden?

Die Energiewende bringt eine spürbare Verschiebung der Machtverhältnisse. Bisher konnten Gemeinden den Bau von Windrädern oder großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ihrem Gemeindegebiet über die örtliche Raumordnung (Flächenwidmung) oder durch Verweigerung von Genehmigungen komplett blockieren. Durch das Beschleunigungsgesetz werden spezielle Zonen ausgewiesen. Liegt ein geplantes Wind- oder Sonnenkraftwerk in einem solchen Gebiet, greifen dann vereinfachte Verfahren. Die Gemeinde hat kaum noch rechtliche Handhabe, das Projekt aus lokalen Interessen zu verhindern. Weil alle Genehmigungen in einem einzigen Großverfahren, oft auf Ebene der Landesregierung, gebündelt werden, schrumpft die Rolle der Gemeinde auf die einer bloßen Parteistellung zusammen. Sie kann mitreden, aber nicht mehr Nein sagen. Genau dieser Punkt sorgt für heftige Debatten. Kritiker warnen, dass Großprojekte so über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweg entschieden werden.

Klimaschutz hebelt Naturschutz aus

Bisher konnten Bürgerinitiativen (BI) Projekte stoppen, indem sie den Schutz lokaler Tierarten, wie seltene Vögel, Fledermäuse oder das Landschaftsbild ins Treffen führten. Durch das neue Gesetz wiegt der Klimaschutz rechtlich schwerer als der Naturschutz. Das hat zur Folge, dass Richter bei Einsprüchen im Zweifel fast immer zugunsten des Windindustrieprojekts oder der Stromleitung entscheiden müssen, weil das „überragende öffentliche Interesse“ gesetzlich festgeschrieben ist. Argumente für den lokalen Natur-, oder Landschaftserhalt perlen an den Behörden künftig rechtlich ab.

Taktisches Verzögern wird unmöglich gemacht

Die klassische Strategie von Bürgerinitiativen war bisher, Verfahren durch Einsprüche, Gutachten und neue Anträge über Jahre hinweg in die Länge zu ziehen. Vielen Betreibern ging dabei schlicht das Geld oder die Geduld aus. Das neue Gesetz führt nun extrem straffe Fristen ein. Werden Einwände nicht sofort fehlerfrei und zeitnah vorgebracht, verfallen sie komplett.

Keine Hilfe mehr vom Bürgermeister

Bisher war der Gang zum örtlichen Bürgermeister und die Befragung der Bürger oft die Rettung für Bürgerinitiativen. War die Gemeinde gegen ein Projekt, verweigerte sie einfach die Umwidmung des Grundstücks (Flächenwidmungsplan) und das Projekt war tot. Da die Gemeinden in den ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten ihre Vetomacht verlieren, nützt der BI auch ein verbündeter Bürgermeister nichts mehr. Die übergeordnete Landesbehörde kann das Projekt einfach durchwinken, auch über den Kopf der Gemeinde hinweg.

Einspruch erst, wenn es schon zu spät ist

Die Mitsprache verlagert sich zu einem Zeitpunkt, wo die meisten Bürger noch gar nichts von einem konkreten Projekt vor ihrer Haustür wissen. Wenn eine Region erst einmal im Landesplan als „Beschleunigungsgebiet“ festgeschrieben wurde, ist die Grundsatzentscheidung gefallen. Bekommt eine Bürgerinitiative erst dann Wind von der Sache, wenn der Bagger schon anrollt, ist das Verfahren im Beschleunigungsgebiet so stark verkürzt, dass man den Bau rechtlich kaum noch stoppen kann. Ohne die Stimmen der Grünen (oder der FPÖ, die ohnehin ablehnt) ist das Gesetz am Donnerstag im Plenum vorerst zum Scheitern verurteilt. Die Koalitionsparteien versuchen nun in den verbleibenden Stunden, die Grünen doch noch umzustimmen. Am Donnerstag wird das Parlament zum politischen Pulverfass. Da das Gesetz wegen des Verhandlungsstopps auf der Kippe steht, ist genau jetzt der Zeitpunkt, an dem lautstarker Protest maximale Wirkung erzielen kann.

Neues Gesetz zementiert die veralteten Abstände zum Wohngebiet

Das neue Gesetz zementiert die veralteten Abstände von Windanlagen zu den Wohnhausanlagen nun für immer ein und nimmt den Gemeinden jede Chance, größere Pufferzonen zum Schutz ihrer Bürger einzufordern. Die Windmonster werden immer höher, aber der Abstand wurde nie gesetzlich nachgebessert. Moderne Megawatt-Anlagen ragen heute mitsamt ihren Spießrotoren bis zu 300 Meter hoch in den Himmel. Dennoch bleibt der gesetzliche Mindestabstand zu Wohngebäuden seit Jahren schon bei 1.200 Metern. Dafür müssten neue Gesetze her! Was für 60 Meter hohe Anlagen vor Jahren festgelegt wurde, ist bei den heutigen Giganten, die vielleicht auch noch als 5- oder 6G-Masten in Zukunft herhalten, ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Anrainer.

 

Grünes Licht für schonungslosen Erneuerbaren-Ausbau? Donnerstag wird abgestimmt