Die Frage ließe sich leicht beantworten, könnte man nur daran glauben, dass das Bundesbankgesetz (BBankG), und hier speziell der §14, nicht nur deklamatorischen Charakter hat, sondern auch uneingeschränkt Gültigkeit besitzt und durchgesetzt wird.
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Dort heißt es nämlich immer noch:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
(2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.
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Was ist nun ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel? Darüber gibt das Gabler Banklexikon ausführlich Antwort. Hier sei nur der Kernsatz angeführt, der da lautet:
Der Gläubiger einer Geldschuld muss Euro-Banknoten vom Schuldner annehmen, sofern er sich nicht den Rechtsfolgen eines Annahmeverzuges (Gläubigerverzug) aussetzen will. |
Im gleichen Banklexikon findet sich auch eine wesentliche Aussage zum Giralgeld, das auch als „Bankengeld“ bezeichnet werden kann. Dafür gilt:
Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Es bewirkt eine Tilgung von Geldschulden nur bei Einverständnis des Gläubigers, das z.B. durch Angabe einer Kontoverbindung auf Rechnungen oder anderen Formularen erteilt wird. Daher ist rechtlich eine bargeldlose Zahlung keine Erfüllung, sondern lediglich eine Leistung an Erfüllungs statt i.S.v. § 364 I BGB. |
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Soweit die immer noch gültige Rechtslage.
Daneben etabliert sich jedoch ein anderes Recht, das dieses gültige Recht immer mehr durchlöchert und seine Durchsetzung bei immer mehr Gelegenheiten unmöglich macht. Vorangetrieben wird es sowohl von den Banken selbst als auch von der Politik, und dies EU-weit.
Das Interesse der Banken besteht darin, den – im Vergleich zum Giralgeld – teuren Umgang mit dem Bargeld möglichst auf null zurückzufahren. Da sind die Werttransporte, die Bargeld zwischen Banken und Zentralbanken hin und her fahren, da sind die Geldautomaten, deren Anschaffung teuer ist und deren Betrieb ebenfalls Kosten verursacht, nicht zuletzt ist es auch die Notwendigkeit, das Bargeld bei der Notenbank mit eigenen Mitteln „zu kaufen“. Die Notenbank verschenkt das Bargeld ja nicht an die Geschäftsbanken.
Von daher sind die Banken hochgradig dabei, wenn es darum geht, den eigenen Kunden das bargeldose Bezahlen bei jeder Gelegenheit per Karte oder App, selbst im Restaurant, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und selbst an der Parkuhr schmackhaft zu machen. Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und Dienstleister sehen darin ebenfalls eine Vereinfachung von Kassiervorgängen, internen Abrechnungen und sparen sich ihrerseits gerne das Bargeldhandling, das ja mit der Beschaffung von Wechselgeld, dem täglichen Zählen der Kassenbestände und Ablieferung von Bargeld bei der Bank durchaus Personal bindet und Kosten verursacht.
Die Politik ihrerseits ist daran interessiert, möglichst umfassend und detailliert zu erfahren, wie viel Geld bei ihren Bürgern eingeht, um die fälligen Steuern und Abgaben vollständig einheben zu können. Sie sind – womöglich noch mehr – daran interessiert, wofür die Bürger ihr Geld verwenden. Ob sich jemand Goldmünzen kauft oder eine Putzfrau bezahlt, ob er krankenkassenbeitragsrelevante Mengen an Alkohol kauft oder an Oppositionsparteien spendet, das ist für einen kontrollwütigen Staat von höchstem Interesse und solches Wissen kann zum Machterhalt von Regierungen durchaus nutzbringend eingesetzt werden.
Weitergehendes Interesse der Politik findet sich in der Möglichkeit, unliebsamen Bürgern nicht nur Kreditkarten, sondern gleich ganze Girokonten sperren zu lassen, was aber erst wirklich nützlich ist, wenn ein Ausweichen auf Bargeld nicht mehr möglich ist. Außerdem liebäugelt auch so mancher Finanzminister damit, seine klamme Kasse durch eine Zwangsabgabe auf alle Kontenbestände aufzufüllen, was den größtmöglichen Erfolg verspricht, wenn es keine Bargeldbestände mehr gibt.
Letztlich handelt es sich um eine Win-Win-Win-Situation für Banken, Politik und Einzelhandel/Dienstleister, die zugleich aber auch von der Mehrzahl der Bürger als Erleichterung im Zahlungsverkehr wahrgenommen wird. Das Handy hat man sowieso dabei, also kann der Geldbeutel zu Hause bleiben, sollte man ihn aus nostalgischen Gründen überhaupt noch aufbewahren.
Jenen anderen Bürgern, die Bargeld noch zu schätzen wissen, und gerne überall bar bezahlen würden, kommt man inzwischen mit dem Argument der Zumutbarkeit. Wer die Annahme von Bargeld verweigert, mit dem Argument, der Umgang mit Bargeld sei ihm nicht zuzumuten, hat derzeit gute Aussichten, damit durchzukommen.
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Der Pferdefuß ist gut versteckt.
- Das ist noch nicht einmal die Tatsache, dass es ohne Bargeld keine anonyme Zahlung mehr geben kann. Da zucken doch die Meisten mit den Schultern und erklären, ich lasse mir nichts zuschulden kommen, also habe ich da auch nichts zu befürchten. Diese Argumentation ist zwar dumm und töricht, weil eben nicht der Bürger bestimmt, wo er sich schuldig oder verdächtig macht, sondern die Regierung, und dass die Regierung dies jederzeit ändern kann. Es kann schon ausreichen, eine Zeitschrift zu kaufen, in der hin und wieder Meinungsartikel von Oppositionspolitikern erscheinen, um auf eine Liste zu geraten, auf der man besser nicht erscheinen sollte, wenn man sich wirklich sicher fühlen will.
- Es ist auch nicht die Tatsache, dass die Verfügbarkeit von Geld – wenn das Bargeld erst einmal weg ist – an die Verfügbarkeit von Strom gekoppelt ist. Es braucht keinen großen Blackout, um davon betroffen zu sein. Es genügt doch schon, wenn der Akku im Handy leer ist. Dennoch sollte man den großen Stromausfall nicht ganz verdrängen. Er ist wahrscheinlicher denn je – und gerade weil dann auch der Supermarkt nicht funktioniert und man sich nur noch auf dem Schwarzmarkt versorgen kann, wäre Bargeld die letzte einfache Bezahlmöglichkeit.
- Der Pferdefuß ist genau da versteckt, wo in der großen Masse der Bevölkerung – und ich schätzt bei mehr als 99 Prozent – die Überzeugung herrscht, das Geld auf dem Girokonto sei genauso ihr Geld, wie die Banknoten in der Schreibtischschublade.
Weit gefehlt. Das Geld, das der Arbeitgeber am Monatsletzten überweist, ist mit Eingang der Überweisung bei der Bank Eigentum der Bank. Sie haben dem mit dem Kontoführungsvertrag, den Sie natürlich nicht gelesen haben, zugestimmt. Die Bank kann damit machen, was sie will, und sie macht damit auch was sie will. Das, was die Bank auf dem Kontoauszug ausweist, ist lediglich das Eingeständnis der Bank, dass sie dem Kontoinhaber dieses Geld schuldet, verbunden mit der Versicherung, dieses Geld dem Kontoinhaber (beim Girokonto täglich) auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
In einem System mit Bargeld besteht die Möglichkeit, tatsächlich selbst in den Besitz des Geldes zu gelangen und darüber zu verfügen.
In einem System ohne Bargeld ist kein einziger Bankkunde noch im Besitz von Geld. Weil Geld bargeldlos von Bank zu Bank wandert, sind einzig noch die Banken die Besitzer und Eigentümer des Geldes. Die Bankkunden sind hingegen nur noch Eigentümer von Schuldscheinen der Banken, die von den Banken eingelöst werden können, falls die Banken in der Lage sind, ihre Schuldscheine einzulösen.
Die Argumentation: „Die Banken haben das Geld doch bekommen, also müssen sie es doch auch wieder zurückgeben können“, ist absurd. Kein Schuldner nimmt doch einen Kredit, um das erhaltene Geld aufzubewahren, um es jederzeit zurückzahlen zu können.
- Der Schuldner nimmt beispielsweise einen Kredit über 50.000 Euro und bezahlt damit sein neues Auto. Kann er das Geld am gleichen oder am nächsten Tag zurückzahlen? Sicherlich nicht.
- Die Bank nimmt das Geld, das ihr ihre Kunden geliehen haben, und kauft dafür Aktien, Pfandbriefe, Immobilien, Edelmetalle und was es sonst alles an „Anlagen“ gibt.
Zwischenzeitlich geben Banken immer wieder sogar mehr Geld aus als sie haben. Das fällt gar nicht auf. Zur Not nehmen sie Kredite bei anderen Banken oder holen sich Liquidität von der Zentralbank, und wenn es nicht optimal läuft, steht eine Bank vor der Insolvenz. Steht eine Bank vor der Insolvenz ist die Gefahr, dass sie andere Banken mit in den Strudel zieht, ziemlich groß. Es ist nicht sicher, dass bei der nächsten Bankenkrise wieder ein Mario Draghi aufsteht und die Banken rettet, egal, was es kostet (und es hat verdammt viel gekostet). Es kann genauso gut sein, dass die Rettungssysteme versagen, dass die von den Banken angesammelten Anlagen, gerade wenn sie schnell verflüssigt werden müssen, auch nur die Hälfte dessen einbringen, was die Bank ihren Kunden schuldet. Es kann sein, dass die Einlagensicherungssysteme versagen, weil der Schaden jede Vorstellung überschreitet, und dann wird der Pferdefuß sichtbar: Das Geld auf dem Girokonto war von Anfang an Eigentum der Bank. Die Bank hat es verspielt und ist nicht mehr in der Lage, es zurückzuzahlen.
Der Bankkunde ist nicht mehr in der Lage seine Rechnungen zu bezahlen.
Ich will Sie damit nicht in Panik versetzen.
Die Vorhersage eines Bankcrashs ist ebenso schwierig wie die Vorhersage eines Erdbebens. Man weiß zwar, dass die Plattentektonik beharrlich am nächsten Erdbeben arbeitet, man ist sogar sicher, dass und wo es kommen wird, nur die Frage, wann es ausgelöst wird, ist vollkommen offen – und man kann absolut nichts dagegen tun.
Gegen einen Bankcrash kann man etwas tun, und zwar gleich in zweierlei Hinsicht.
Man kann Vorsorge zur Eigensicherung betreiben, indem man möglichst wenig Geld bei Banken hält, sondern versucht, selbst in Sachanlagen zu investieren. Häuser stürzen bei einem Bankcrash nicht ein, Edelmetalle verschwinden nicht auf Nimmerwiedersehen in Erdspalten, selbst Lebensmittelvorräte können jahrelang halten, wenn man auf die richtige Konservierungs- und Verpackungsmethode achtet.
Man kann aber grundsätzlich auch gegen das Risiko eines Crashs arbeiten, indem man das Bargeld in Ehren hält und möglichst viele Zahlungsvorgäge mit Bargeld abwickelt und Bargeld bevorratet. Bargeld zu Hause in der Schublade oder im Safe entzieht den Banken Liquidität und schränkt damit ihre Spekulationsmöglichkeiten ein, was zwar vor den Eskapaden tollkühner Banker nicht schützt, aber zumindest den Umfang der gefährlichen Spiele beschränkt.
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Und sage niemand, Bargeld sei unzumutbar!
Ich kann mich noch gut erinnern, und das war noch bis in die späten 60er Jahre so, dass zweimal im Monat die Werttransporter die Lohngelder für Arbeiter und Angestellte heranschafften und dann im Lohnbüro einen halben Tag lang Scheine und Münzen in die Lohntüten gezählt wurden, die dann am Feierabend, bzw. zum Schichtende, in den einzelnen Abteilungen von den Meistern an die Mitarbeiter ausgeteilt wurden. In den Tagen darauf kamen dann die Angestellten der Elektrizitätswerke und sammelten – von Wohnung zu Wohnung gehend – die Abschlagszahlungen für den Strom ein, dicht gefolgt von den Versicherungsangestellten, die sich die monatlich fälligen Prämien abholten. Es wurde der gesamte private Konsum bar bezahlt, selbst die Miete floss in bar. In den Straßenbahnen und Bussen wurden für jede Fahrt Pfennigbeträge bar kassiert, und für das notwendige Wechselgeld war stets gesorgt.
War es damals zumutbar, spricht nichts dagegen, dass es auch heute zumutbar wäre.
Anzumerken sei dabei noch, dass damals Vollbeschäftigung herrschte, dass damals das Einkommen eines Alleinverdieners in der Regel ausreichte um eine vierköpfige Familie zu ernähren, dass die Wirtschaftsleistung Jahr für Jahr gewachsen ist und die Schere zwischen arm und reich noch nicht halb so weit aufklaffte wie heute.
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Wie weit wir in der EU schon sind, erzählt Ihnen übrigens auch keine Tagesschau.
In Spanien sind Barzahlungen von mehr als 1.000 Euro bereits verboten, und wer in Sevilla oder Barcelona 3.000 Euro in bar abheben will, muss das vorher beim Staat (!) anmelden.
Lesen Sie dazu mehr bei Norbert Häring, einem wichtigen Kämpfer für den Bargelderhalt.