7. Juni 2025

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Gerichtlich bestätigt: Linke Kita darf Polizeibeamte ausschließen

 

In Deutschland darf man Polizisten diskriminieren. Jedenfalls, wenn man links ist. So lässt sich das jüngste Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts interpretieren, das einem links bis linksradikal geprägten Szenetreff praktisch die Erlaubnis erteilt, Vätern den Zugang zur Kita des eigenen Kindes zu verweigern – allein, weil sie Polizisten sind.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein staatlich geförderter Verein – laut “Bild” fließen jährlich mehrere zehntausend Euro Steuergeld, ältere AfD-Anfragen entlarvten einen noch viel größeren Umfang an Zuwendungen in der Vergangenheit – betreibt auf seinem Gelände eine Kindertagesstätte, schließt dann aber bestimmte Eltern kategorisch aus, weil deren Beruf angeblich „Unbehagen“ bei den Jugendlichen im Umfeld auslösen würde. Die Polizei wird von den Betreibern des “AZ Conni” in Dresden als Gefahr für das pädagogische Konzept dargestellt.

Das Jugendzentrum selbst sowie Gruppierungen, die mit ihm kooperieren (wie etwa die “Undogmatische Radikale Antifa Dresden”), fanden bereits Erwähnung in Berichten des Verfassungsschutzes Sachsen (siehe den Bericht von 2018, wo das “AZ Conni” wegen der dort stattfindenden “Sprechstunden” von Linksextremen und Polizeihassern genannt wurde). Nun kann man sich fragen, warum Polizisten dort ihre Kinder hingeben sollten – doch einen Kita-Platz zu finden ist im besten Deutschland eben nicht so einfach, wie es scheinen mag.

Ende 2023 nahm der Skandal seinen Anfang: Die Betreiber erteilten wegen seiner Arbeit als Polizeibeamten dem Vater eines betreuten Kindes Hausverbot. In der Folge wurde der Betreuungsvertrag aufgelöst. Der Beamte reichte wegen Diskriminierung beim Landesjugendamt Beschwerde ein. Das hatte zunächst Erfolg: Die Behörde entzog dem Trägerverein die Betriebserlaubnis. Man stellte in der Begründung fest, dass das “AZ Conni” die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht anerkenne und eine generelle Gefährdung des Kindeswohls vorliege. Erwähnung fanden laut “Bild” etwa Parolen wie “No Nazis, No Cops”, die auf dem Gelände zu lesen gewesen seien. Damit werde „die Polizei als Gruppe und damit letztlich die verfassungsmäßige Ordnung böswillig verächtlich gemacht“.

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Gericht segnet Hausverbot ab: Steuergeld für Verachtung des Rechtsstaats?

Doch der Verein ging dagegen per Eilantrag vor und durfte die Kita dann weiter betreiben. Und jetzt entschied auch das Dresdner Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren: Polizisten müssen eben draußen bleiben – das wäre schon in Ordnung so. Der private Betreiber sei nämlich nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden und die Kindeswohlgefährdung sei eine “ziemliche Mutmaßung”. Eine interessante These: Wenn schon Kleinkinder von Antifanten manipuliert werden können, wie wird sich das wohl auf die psychische Gesundheit und kognitiven Fähigkeiten der Kleinen auswirken?

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) gibt sich ob der Entscheidung bedröppelt. Sein einziger Vorstoß: Den “Polizei-Dino” namens Poldi in der Kita vorbeischicken. Ein bisschen Image-Pflege betreiben also. Man will ja keine Linksradikalen durch allzu scharfe Wortmeldungen erzürnen, so scheint’s.

Die Lösung dürfte dabei in Wahrheit einfach sein, denn linke und linksradikale Vereine fressen sich in Ländern wie Deutschland nur fett, weil sie durch Steuergelder gefördert werden. Entzieht man ihnen die Gelder, trocken sie vielfach von allein aus. Das von den Bürgern erarbeitete Geld stünde nur politisch neutralen Trägern zu – die auch in der Lage wären, tatsächlich wertvolle Betreuungsangebote einzurichten, die nicht einzig die abgehängte “ACAB”-Fraktion fördern. Deutschland hat schließlich schon genug Bürgergeldempfänger.

 

Gerichtlich bestätigt: Linke Kita darf Polizeibeamte ausschließen