Ein griechisches Gericht hat den Staat zur Zahlung von 300.000 € Entschädigung an die Familie verurteilt.
Peter Imanuelsen
Dies sind ziemlich große Neuigkeiten, von denen ich nicht gesehen habe, dass sie in den Medien viel berichtet wurden, daher werde ich euch diese Neuigkeiten bringen.
Ganz offen gesagt, ist dies eine WEGWEISENDE Entscheidung. Der Staat wird nun zur Verantwortung gezogen für Schäden, die aus der öffentlichen Gesundheitspolitik entstanden sind.
Ein griechisches Gericht hat gerade zugunsten der Familie entschieden, dass ihr eine Entschädigung gezahlt wird, nachdem eine Frau an der AstraZeneca-Covid-Impfung gestorben ist.
Das Gericht hat den Staat für verantwortlich gehalten, da die Frau die Impfung im Rahmen der nationalen Impfkampagne erhalten hat.
Ihr erinnert euch vielleicht daran, wie die Menschen wirklich dazu gedrängt wurden, sich impfen zu lassen, wobei ständig massive Angstmache von den Medien verbreitet wurde.
Sie litt unter der inzwischen berüchtigten Blutgerinnsel-Nebenwirkung, die als impfstoffinduzierte immunthrombotische Thrombozytopenie bekannt ist.
Das sind sehr beunruhigende Neuigkeiten bezüglich der Injektionen, und natürlich werdet ihr darüber nichts in den Mainstream-Medien hören.
Das Gericht stellte fest, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen ihrer AstraZeneca-Impfung und ihrem Tod gab. Sie hatte keine anderen zugrundeliegenden Krankheiten oder gesundheitlichen Probleme. Mit anderen Worten: Sie war vor der Injektion vollkommen gesund.
Und nun wurde der griechische Staat für ihren Tod haftbar gemacht und vom Gericht zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt.
Die Verteidigung argumentierte, dass die Impfung „freiwillig“ gewesen sei und der Staat daher nicht haftbar gemacht werden könne. Aber dies hielt vor Gericht nicht stand. AstraZeneca wurde jedoch nicht für haftbar befunden.
Im Wesentlichen argumentierte der Staat, dass die Impfung freiwillig gewesen sei. Aber in Wirklichkeit wurde sie vom Staat im Rahmen der öffentlichen Gesundheitspolitik stark gefördert.
Die insgesamt zugesprochene Entschädigung betrug 300.000 €, wovon 120.000 € an den Ehemann und 90.000 € an die beiden Töchter gingen.
