Bargeld abheben, Rechnungen bezahlen, online shoppen: All das wird in der EU neu geregelt. Für viele Verbraucher bringt das deutliche Vorteile.
Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor Onlinebetrug und versteckten Gebühren geschützt werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Regeln für Zahlungsdienste geeinigt, die nun noch formal bestätigt werden müssen. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Alltag beim Bezahlen im Supermarkt, am Serviceterminal Ihrer Bank und online?
Bargeld im Ort: Einzelhändler sollen Abhebungen ermöglichen
Bargeldauszahlungen an der Ladenkasse (Cashback) werden im Handel immer beliebter. Laut Studien haben Kunden im Jahr 2024 in Deutschland an den Kassen von Supermärkten und anderen Einzelhändlern Bargeldauszahlungen in Höhe von 12,31 Milliarden Euro veranlasst, im Schnitt also 100 Euro pro Auszahlung.
Doch gerade in ländlichen Regionen wird der Zugang zu Bargeld immer schwieriger, weil jedes Jahr zahlreiche Geldautomaten verschwinden. Künftig sollen Einzelhändler deshalb Barabhebungen zwischen 100 und 150 Euro ermöglichen können – auch ohne Einkauf.
Warum Händler bisher Abhebungen anbieten können
Schon heute dürften rein theoretisch alle Händler Bargeld auszahlen. Grundlage ist eine Ausnahme im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Sie erlaubt die Bargeldausgabe im Rahmen eines Zahlungsvorgangs, wenn der Käufer kurz zuvor Waren oder Dienstleistungen erwerben wollte. Ein eigener Zahlungsdienst ist dafür nicht nötig.
In der Praxis bieten viele Supermärkte, Drogerien und Warenhäuser Bargeld an der Kasse an – darunter Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny, Rewe, Kaufland, dm, Rossmann, Müller und Budni. Üblich sind ein Mindesteinkaufswert und eine geeignete Karte, meist die Girocard.
Streitpunkt: Mindesteinkaufswert
Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt in ihren Händlerbedingungen einen Mindestbetrag von 20 Euro. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine verpflichtende Vorgabe, sondern um eine allgemeine Richtlinie. Das ZAG schreibt keine Mindesthöhe vor. Nach Ansicht des Europaparlaments soll dieser Punkt künftig nicht mehr entscheidend dafür sein, ob Kunden im Laden Bargeld erhalten.
Gebühren: Alles muss vor der Zahlung sichtbar sein
Beim Bezahlen mit Karte oder beim Abheben am Automaten sollen den neuen Regeln zufolge alle anfallenden Gebühren künftig vorab angezeigt werden. Das betrifft etwa Gebühren des Automatenbetreibers, mögliche Zusatzentgelte oder Wechselkurskosten. Wer beispielsweise in Dänemark Kronen oder in Polen Zloty abheben will, soll Informationen zum Wechselkurs in Euro bekommen.
Bisher gilt:
- Fremdgebühren der Automatenbetreiber müssen seit 2011 angezeigt werden. Sie bewegen sich je nach Betreiber meist zwischen 1,95 und 8,99 Euro pro Abhebung.
- Bankeigene Gebühren, etwa Pauschalen für Fremdautomaten oder Auslandsentgelte – erscheinen dagegen meist nicht am Automaten. Sie stehen im Preis-Leistungs-Verzeichnis oder auf dem Kontoauszug.
- Wechselkursaufschläge im Ausland verstecken sich häufig in der „Dynamic Currency Conversion“ (DCC). Zwar muss das Verfahren angezeigt werden, die tatsächlichen Kosten von meist 1–3 Prozent werden jedoch selten klar benannt.
Die neuen EU-Vorgaben verschärfen diese Regeln deutlich.
Schluss mit kryptischen Kontoauszügen
Eine weitere Änderung soll Kontoauszüge übersichtlicher machen. Die EU will Händler verpflichten, dass auf dem Kontoauszug künftig der tatsächliche Name des Ladens oder Onlineshops angegeben wird. Heute erscheinen dort häufig zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister, die eine Kartenzahlung lediglich abwickeln.
- Zahlungsdienstleister: Warum erscheint „Adyen“ auf meinem Kontoauszug?
Betrug verhindern: Banken müssen Empfängerdaten prüfen
Um Überweisungsbetrug einzudämmen, müssen Zahlungsdienstleister künftig prüfen, ob Name und Kontonummer des Empfängers zusammenpassen. Ist das nicht der Fall, darf die Überweisung nicht ausgeführt werden. Versagt ein Anbieter bei dieser Prüfung, soll er für die Verluste der Kunden haften.
Ein besonderer Fokus liegt auf Identitätsbetrug. Dabei geben sich Kriminelle am Telefon als Mitarbeiter einer Bank aus und verleiten die Angerufenen zu Zahlungen. In solchen Fällen sollen Zahlungsdienstleister künftig den vollen Schaden ersetzen. Voraussetzung ist eine Anzeige bei der Polizei.
Online-Plattformen sollen für betrügerische Inhalte haften
Auch große Online-Plattformen sollen stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie sollen künftig gegenüber Banken haften, wenn sie trotz Hinweisen betrügerische Inhalte wie gefälschte Bankseiten oder Phishing-Links nicht löschen und Kunden dadurch zu Schaden kommen.
Vorteile für Verbraucher:
- Mehr Schutz: Plattformen müssen häufiger prüfen und zweifelhafte Inhalte schneller entfernen.
- Einfachere Erstattung: Banken erhalten ihr Geld leichter zurück und können es ihren Kunden schneller auszahlen.
Wie geht es weiter?
Die neuen Regeln müssen jetzt in nationales Recht umgesetzt werden. Die EU stuft das Thema als wichtigen Baustein für mehr Verbraucherschutz ein und entsprechend hoch ist die Priorität.
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