30. September 2025

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Einige Dinge müssen Sie beachten Diese Änderungen kommen auf Rentner im Oktober zu

 

Für Rentner kommt es auch im Oktober zu einigen Änderungen. Die Neuerungen und wichtigsten Informationen bei der Rente für den Monat im Überblick.

Nach den Änderungen bei der Rente im September 2025 hält auch der Oktober einige Neuerungen für Rentner bereit. Besonderer Fokus liegt dabei auf einer Falschbehauptung bei der Auszahlung der Rente, sowie den neuen Überweisungsregeln bei Banken, die auf die Umsetzung einer EU-Regel zurückgehen. Auch die Einschränkung der Barauszahlung für die Rente nimmt langsam Fahrt auf.

Hinzu kommen noch einige Informationen zum Auszahlungstermin der Rente im Oktober und zur bevorstehenden Änderung bei der Erwerbsminderungsrente im kommenden Jahr.

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Änderungen für Rentner: Falschmeldung zur Auszahlung der Rente im Oktober

Kürzlich war auf verschiedenen Internetportalen und in den sozialen Medien die Nachricht zu finden, dass die Rentenzahlungen ab Oktober ausbleiben würden. Der angebliche Grund: die Einführung einer neuen EU-Richtlinie für Zahlungsdienste.

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Quelle: t-online

Die Deutsche Rentenversicherung stellt allerdings klar: Diese Meldung über nicht ausgezahlte Renten im Oktober ist eine Falschbehauptung.

Banken mit neuer Überweisungsregel

Die Banken führen die neue Überweisungsregel im Oktober ein, um Betrügereien zu erschweren und die Sicherheit bei Onlinezahlungen zu stärken. Ab Oktober 2025 kommt deshalb die EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3). Sie verpflichtet die Geldinstitute, zu überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.

Für Einzelüberweisungen wird die Richtlinie PSD3 verpflichtend eingeführt. Kunden, die keine privaten Verbraucher sind – etwa Unternehmen oder Behörden – können bei Sammelüberweisungen jedoch entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll.

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Welche Auswirkungen hat die neue Überweisungsregel für die Rentenauszahlung?

Was bedeutet die Einführung der neuen EU-Regel aber für die Rentenauszahlung? Im Grunde ändert sich für Rentnerinnen und Rentner nichts. Sie sind von dieser Prüfung nicht betroffen, denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten. Somit werden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen in der Namensschreibung geben sollte.

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Änderung für Rentner: Überweisungen prüfen

Während die neue Prüfung von Onlineüberweisungen keine Auswirkungen auf die Rentenzahlung hat, sollten sich Rentner dennoch im Oktober genau vergewissern, ob sämtliche ihrer Überweisungsdaten korrekt angegeben sind.

Echtzeitüberweisungen werden Standard

Alle Bankkunden, damit auch alle Rentnerinnen und Rentner, können ab dem 9. Oktober 2025 europaweit im Euroraum Geld innerhalb von Sekunden auf andere Bankkonten überweisen – und das ohne Zusatzkosten. Es gilt die EU-Verordnung 2024/886 über Echtzeitüberweisungen. Diese sind dann verpflichtend.

Barauszahlung der Rente geht dem Ende zu

Derweil erhalten immer noch einige Rentner in Deutschland ihre Rente in bar – ohne Bankkonto, ohne Überweisung. Möglich macht das ein mittlerweile selten genutzter Service namens „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ (ZzV), den die Deutsche Post im Auftrag der Rentenversicherung anbietet.

Doch die Möglichkeit, die Rente bar in der Postfiliale zu erhalten, wird zum Dezember 2025 eingestellt. Ab 2026 ist dann – absehen von sehr wenigen Ausnahmefällen – ausschließlich die Kontoeinzahlung der maßgebende Standard.

Erwerbsminderungsrente: separater Rentenzuschlag

Weiterhin erhalten jene Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben, einen Rentenzuschlag von bis zu 7,5 Prozent der eigenen Nettorente. Noch erfolgt die Auszahlung separat. Der Zuschlag erreicht die Rentner normalerweise zur Mitte des jeweiligen Monats.

Ab Dezember kommt es allerdings zu einer Änderung. Der Zuschlag wird dann automatisch in die monatliche Rente integriert und nicht mehr separat ausgezahlt.

Termine für Auszahlung der Rente im Oktober

Auch im Oktober wird die Rente für den überwiegenden Teil der Rentner in Deutschland am letzten Werktag des Monats ausgezahlt. Die Rente wird größtenteils am 30. Oktober ausgezahlt, da in manchen Bundesländern der 31. Oktober ein Feiertag ist.

Jene Rentner, die noch die „alten Renten“ (Rentenbescheid vor 2004) beziehen, erhalten ihre Rentenauszahlung für Oktober meist schon am 30. September.

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Änderungen für Rentner: keine Pflicht für Lebensnachweis

Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien, die in den Sommermonaten kursierten, müssen Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen. Ausgenommen sind Rentnerinnen und Rentner, die zwar in Deutschland leben, aber ihr Bankkonto im Ausland haben.

Bei einem Wohnsitz im Ausland gestaltet sich das allerdings anders. Hier müssen die rentenberechtigten Personen prinzipiell einmal jährlich einen Lebensnachweis erbringen. Doch von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, wird für circa 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.

Nur in Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich ist, müssen die dort ansässigen Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt. Die Frist für die Einreichung des Lebensnachweises verstreicht am 17. Oktober.

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Elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bei den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend eingeführt. Die wichtigsten medizinischen Daten von Diagnosen und Laborwerten über Impfungen und Medikation von Versicherten sind dann digital einsehbar.

Durch diese Änderung können relevante Krankheitsverläufe, Krankenhausaufenthalte oder wichtige Arztbefunde jederzeit aufgerufen werden, was den Arztwechsel erleichtert oder im Notfall wichtige Informationen bereitstellen kann.

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Lohnsteuerfreibetrag rechtzeitig beantragen

Rentner mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften oder Minijobs sollten den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das kommende Jahr berücksichtigen. Ab Oktober können entsprechende Freibeträge beantragt werden, was zu mehr Geld im kommenden Jahr führt.

Diese Jahrgänge können in Rente gehen

Im Oktober 2025 haben verschiedene Jahrgänge und Personengruppen die Möglichkeit, ihren Rentenbeginn zu beantragen. Dafür sind sowohl das Geburtsdatum als auch die konkrete Rentenart entscheidend.

Abschlagsfrei können ab Oktober alle Personen in Rente gehen, die zwischen dem 2. Dezember 1958 und dem 1. Oktober 1959 geboren wurden. Grundlage ist, dass die angehenden Rentnerinnen und Rentner das 66. Lebensjahr vollendet haben. Der Jahrgang 1959 benötigt sogar 66 Jahre und 2 Monate.

Die abschlagsfreie Rente können ab Oktober 2025 alle besonders langjährig Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren, die zwischen dem 2. August 1960 und 1. Juni 1961 geboren sind, erhalten.

Anspruch auf Rentenbeginn besteht ab Oktober 2025 für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren, die zwischen dem 2. Dezember 1961 und 1. Dezember 1962 geboren wurden. Bei Inanspruchnahme der Rente können Abschläge von bis zu 13,2 Prozent fällig werden.

Wer zwischen dem 2. Februar 1963 und dem 31. Dezember 1963 geboren wurde und eine Schwerbehinderung sowie mindestens 35 Versicherungsjahre nachweist, ist ab Oktober 2025 in der Lage, in Rente zu gehen. Die Abschläge liegen regulär bei 10,8 Prozent und verringern sich mit späterem Renteneintritt.

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https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_100929930/aenderungen-fuer-rentner-im-oktober-das-ist-bei-der-rente-neu.html

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