7. Mai 2026

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Digitale ID für Schüler in Baden-Württemberg eingeführt: ALLES über die Schüler wird ab dem ersten Grundschuljahr erfasst!

 

🟥 Digitale ID für Schüler in Baden-Württemberg eingeführt:
ALLES über die Schüler wird ab dem ersten Grundschuljahr erfasst!

👉 § 113a Schulgesetz Baden-Württemberg Stand 2026  bestimmt:

Für alle Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen sowie den Schulen in freier Trägerschaft in Baden-Württemberg wird durch die jeweilige Schule ein personenbezogener Datensatz geführt.

2) Personenbezogene Daten im Sinne des Absatz 1 und die Zwecke ihrer Verarbeitung sind

1. Identifizierungsdaten, um die Identität der Schülerinnen und Schüler festzustellen und sie in der Schule zu registrieren.

2. Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler, um bei Bedarf Kontakt aufnehmen zu können.

3. Bildungsdaten; diese umfassen erbrachte Leistungen, die erteilten Leistungsbewertungen, Zeugnisse, Darstellungen der Lernentwicklung, Teilnahme an Kursen oder außerschulischen Aktivitäten, die für die angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler und die Erteilung von schulischen Berechtigungen erforderlich sind.

4. Gesundheitsdaten: die zur Vermeidung von oder der angemessenen Reaktion auf gesundheitliche Zwischenfälle erforderlich sind.

5. Verhaltensdaten: diese umfassen Informationen über das Verhalten der Schülerinnen und Schüler in der Schule, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie weitere Verhaltensaufzeichnung wegen Lob oder Missbilligung eines Verhaltens. Diese Daten dienen der Verwirklichung des Erziehungsauftrags der Schule, um bei schulischen Maßnahmen das bisherige Verhalten einbeziehen zu können.

6. Verwaltungs- und Organisationsdaten, die der Organisation der Schule, des Unterrichts- sowie von außerunterrichtlichen Veranstaltungen dienen.

3) Jeder Schülerin und jedem Schüler wird eine individuelle Identifikationsnummer zugeordnet, die für ihre oder seine gesamte schulische Laufbahn Gültigkeit behält.

Nachweis: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-SchulGBW1983V68IVZ 

👉 Schluss mit Datenschutz und Persönlichkeitsschutz: Das ist die Vorschaltung und massive Verschärfung des „polizeilichen Führungszeugnisses“ , brutaler als das BUNDESZENTRALREGISTER – hier nur für Schüler!

‼️Die Eltern sollten dringend Alarm schlagen und dringend gegen diese Gesetzesänderung, die erst seit 16. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, bis spätestens 15. Dezember 2026 mit einem entsprechenden Normenkontrollantrag vorgehen!
Eltern, Lehrer und Schüler: Lasst Euch beraten von Experten im Schulrecht! Die totale Überwachung beginnt schon in der Grundschule!!

🟥 Mit entsetzen Grüßen, Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht