5. Oktober 2025

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Dieselskandal: DUH will nach Urteil acht Millionen Diesel stilllegen lassen

 

Millionen Autofahrer sind im Diesel-Abgasskandal erneut die Leidtragenden: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat eine Berufung von Volkswagen und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgewiesen und eine Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von VW für rechtswidrig erklärt. Millionen Dieselfahrer müssen nun mit Rückrufen oder gar Fahrverboten rechnen. Geklagt hat einmal mehr die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Das Gericht hat in dem Berufungsverfahren entschieden, dass die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts für die sogenannten „Thermofenster“ rechtswidrig war. Dabei handelt es sich um eine Software, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen oder in höheren Lagen reduziert, wodurch mehr Schadstoffe ausgestoßen werden. VW hatte diese Software-Updates in der Motorsteuerung nach dem Dieselskandal durchgeführt. Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass die Freigabe durch das KBA nicht hätte erfolgen dürfen – dieses Urteil wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Konkret geht es in dem Urteil des OVG um den Freigabebescheid aus dem Jahr 2016. „Das Software-Update für die Motorsteuerung dieses Fahrzeugtyps enthielt zwei unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasrückführung“, erklärte das Gericht. „Das KBA ist daher verpflichtet, die Volkswagen AG umgehend aufzufordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraums alle geeigneten Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betroffenen Fahrzeuge mit dem geltenden Recht herzustellen.“

Knapp 8 Millionen Fahrzeuge potenziell betroffen

Das Urteil betrifft zunächst einen VW Golf 2.0 TDI mit Euro-5-Norm, könnte aber Folgen für bis zu 7,8 Millionen Diesel-Fahrzeuge in Deutschland haben. Da viele andere Hersteller wie etwa Audi, Škoda, BMW, Mercedes, Toyota, Volvo, Opel, Fiat und Renault nach dem Abgasskandal – freiwillig oder aufgrund eines behördlich angeordneten Rückrufes – ähnliche Updates an ihren Autos durchgeführt haben, gilt der Prozess als Musterverfahren. Jeder ältere Diesel mit Schadstoffklasse Euro 5 bis Euro 6c könnte betroffen sein.

Die möglichen Folgen reichen von Stilllegungen über fragwürdige Nachrüstungen bis hin zu massiven Wertverlusten. Für Anwälte eröffnen sich neue Möglichkeiten für Schadensersatzklagen.

Die Klage wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengt, die seit Jahren mit Abmahnungen und Verfahren gegen Autohersteller und Kommunen von sich reden macht. In einer Presseerklärung feiert der Abmahnverein seinen Erfolg, verbunden mit der Forderung an Bundesverkehrsminister Schnieder, „das Kraftfahrt-Bundesamt anzuweisen, nun sofort alle betroffenen 7,8 Millionen Diesel-Pkw der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf Kosten der Hersteller wirksam nachrüsten oder stilllegen zu lassen.“ Und es wird weiter geklagt, „Verfahren zu 118 weiteren Genehmigungen für Betrugsdiesel diverser Hersteller sind anhängig.“

Die Deutsche Umwelthilfe stilisiert sich gerne als Saubermann. Ein Sieg für die Umwelt? Mitnichten. Gewinner sind allenfalls die Funktionäre der Umwelthilfe – die Verlierer stehen längst fest: Millionen Autofahrer.

Das Urteil ist laut Gericht nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, aber das KBA und die Volkswagen AG können Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben – darüber hätte dann das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden.

Seit fast zehn Jahren wird dieser Skandal auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen. Sie haben ihre Fahrzeuge in gutem Glauben gekauft, sie haben die vom Kraftfahrt-Bundesamt vorgeschriebenen Software-Updates aufspielen lassen. Alles sollte rechtens sein – und nun heißt es plötzlich wieder: illegal, manipuliert, möglicherweise stilllegungspflichtig. Wer soll das noch verstehen?

 

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