7. Juni 2025

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Die Schlacht um das Pandemie-Abkommen geht weiter…

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es verfrüht, einen Sieg zu erklären oder eine Niederlage zu akzeptieren. Die Verhandlungen zur Fertigstellung des PABS-Anhangs des „Pandemie-Abkommens“ sollen bis zum 15. Juli 2025 wieder aufgenommen werden.

James Roguski kommentiert:

Das Pandemie-Abkommen ist noch nicht abgeschlossen. Stattdessen hat die WHO ihr Scheitern, die Verhandlungen erfolgreich abzuschließen, theatralisch umgedeutet – und es als Erfolg verkauft.

In einem völkerrechtlich äußerst ungewöhnlichen Schritt hat die 78. Weltgesundheitsversammlung (WHA78) beschlossen, das Pandemie-Abkommen in zwei Teilen zu verabschieden. Die Verhandlungen über den Anhang zum „Pathogen Access and Benefit Sharing“-System (PABS), gemäß Artikel 12 des Abkommens, werden fortgeführt.

Da der PABS-Anhang als integraler Bestandteil des Abkommens betrachtet wird, können die Staaten das Abkommen erst unterzeichnen, wenn dieser Anhang fertiggestellt und von der 79. WHA im Mai 2026 verabschiedet wurde.

Keine Nation auf der Erde kann das Pandemie-Abkommen unterzeichnen, bevor die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) den PABS-Anhang fertig ausgehandelt hat und dieser offiziell durch die Weltgesundheitsversammlung bestätigt wurde.

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Auszüge aus dem offiziellen Text:

Artikel 12.2:
Die Bestimmungen für das PABS-System, einschließlich der Definitionen von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial, PABS-Materialien und Sequenzinformationen, der Modalitäten, der Rechtsnatur, der Bedingungen und der operationellen Dimensionen, werden in einer Übereinkunft gemäß Kapitel III („PABS-Instrument“) als Anhang ausgearbeitet und vereinbart.

Kapitel III, Artikel 31.2:
Das WHO-Pandemie-Abkommen liegt nach Annahme des in Artikel 12 Absatz 2 beschriebenen Anhangs zur Unterzeichnung auf – zuerst in Genf, danach in New York, zu Terminen, die von der WHA bestimmt werden.

🔗 Offizielle Quelle:
https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_10-en.pdf

Die 78. WHA hat außerdem beschlossen:

(OP)9:
Die Einsetzung einer unbefristeten IGWG, die vorrangig den Anhang gemäß Artikel 12 ausarbeiten und der 79. WHA zur Prüfung vorlegen soll.

(OP)10:
Die erste Sitzung der IGWG soll spätestens am 15. Juli 2025 stattfinden.

🔗 Offiziell dokumentiert unter:
https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_10Add1-en.pdf
https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_INF9-en.pdf

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Was ist das PABS-System?

PABS wird voraussichtlich über private Verträge oder Standard Material Transfer Agreements (SMTAs) zwischen der WHO und teilnehmenden Herstellern umgesetzt. Der Erfolg des gesamten Systems hängt von der rechtlichen Qualität dieser Verträge ab.

Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass diese Verträge transparent oder öffentlich zugänglich sein werden. Das Vorgehen erinnert an die Geheimhaltungspraxis der WHO bei früheren SMTAs im Rahmen des PIP-Programms – auf dem PABS basiert.

Besorgniserregend ist vorwiegend, dass bereits veröffentlichte Vertragsentwürfe alarmierende Klauseln über höhere Gewalt, Haftungsfreistellungen und Entschädigungen enthalten – was ihre tatsächliche Durchsetzbarkeit stark infrage stellt.

Diese Verträge – und alle zugehörigen Dokumente – müssen den Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft offengelegt werden, bevor eine endgültige Einigung über PABS erzielt wird. Fehlerhafte Verträge würden ein dysfunktionales, zahnloses PABS-System zur Folge haben.

Warum die Mitgliedstaaten glauben, sie könnten die umstrittensten Fragen der letzten drei Jahre einfach so im Rahmen eines einzigen Anhangs und in nur einem Jahr lösen, bleibt ein Rätsel.

Wir wünschen den Unterhändlern viel Erfolg – denn wenn ihnen die Einigung auf den PABS-Anhang misslingt, könnte der ganze Champagner, der zur Feier des „Abkommens“ bereits entkorkt wurde, bald wieder im Keller verschwinden.

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Die Schlacht um das Pandemie-Abkommen geht weiter…