31. August 2025

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Backpulver verboten: Landwirte müssen teure Chemie kaufen

 

Backpulver ist günstig und wirksam gegen Pilzkrankheiten auf Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Doch die Landwirtschaftsministerien in Berlin und Wien haben den Winzern ein Ei gelegt. Denn nun müssen sie bestimmte Industrieprodukte kaufen, die deutlich teurer sind. Ihre Kollegen in Italien, Frankreich oder Spanien stehen nicht vor diesem Problem.

Brüssel hat den Landwirten, Obst- und Gemüsebauern oder Hobbygärtnern zwar nicht direkt verboten, Backpulver gegen Mehltau und andere Pilzkrankheiten einzusetzen, in Deutschland und Österreich jedoch weigerten sich die Behörden, pragmatische Ausnahmen zuzulassen. Das Ergebnis: Viele Landwirte müssen auf teure Industrieprodukte zurückgreifen, weil die einfache, erprobte und sichere Lösung keine Ausnahmegenehmigung erhielt.

Die juristische Grundlage für das ganze Trauerspiel liefert die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Sie schreibt vor, dass alle Pflanzenschutzmittel – selbst altbekannte Hausmittel – offiziell zugelassen oder als sogenannte “Grundstoffe” eingestuft sein müssen. Der Teufel steckt im Detail: Kaliumhydrogencarbonat (KHCO₃), ein naher Verwandter des Backpulvers, wurde schlussendlich als Grundstoff anerkannt. Natriumhydrogencarbonat (NaHCO₃), das klassische “Backpulver”, jedoch nicht. Rein chemisch unterscheiden sich die beiden Verbindungen (beides sind Hydrogenkarbonate, also alkalische Wirkstoffe) kaum, juristisch sind es offenbar zwei verschiedene Welten.

Genau hier setzte die Biofa GmbH an, ein deutsches Unternehmen, das sich seit Jahren für sogenannte ökologische Pflanzenschutzmittel einsetzt. Sie beantragte, auch Natriumhydrogencarbonat als Grundstoff zuzulassen. Doch die EU-Kommission blockte ab. Biofa zog vor Gericht – und scheiterte. Das EU-Gericht erklärte die Klage für unzulässig, ohne je inhaltlich zu prüfen, ob Backpulver wirksam, sicher und ökologisch unbedenklich ist. Mit einem Federstrich war die Debatte juristisch erledigt: Nicht weil Backpulver gefährlich wäre, sondern weil es angeblich keinen Rechtsanspruch gibt, dessen Zulassung einzuklagen.

Und nun kommen die nationalen Behörden ins Spiel. Denn Länder wie Italien, Frankreich oder Spanien zeigten, dass es sehr wohl Spielräume gibt. Dort fanden die Landwirtschaftsministerien Übergangslösungen, pragmatische Ausnahmen oder schlicht den politischen Willen, den Winzern keine Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Berlin und Wien dagegen stellten sich stur. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Deutschland und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) in Österreich verweigerten jede Ausnahme und pochten auf die strengste Auslegung der Brüsseler Vorgaben. Die übergeordneten Landwirtschaftsministerien unterstanden zu dieser Zeit in Deutschland dem Grünen Cem Özdemir und in Österreich dem Mitglied der angeblichen “Bauernpartei” ÖVP, Norbert Totschnig.

Die Folge: Während in Südeuropa viele Winzer, Bauern und Gärtner weiterhin mit simplen, kostengünstigen Mitteln wie Backpulver arbeiten können, sind deutsche und österreichische Landwirte gezwungen, teure Industrieprodukte einzusetzen. Produkte, die ein Vielfaches kosten und die Agrarbetriebe dadurch unnötig belasten, obwohl eine kostengünstige Alternative bekannt und seit Jahrzehnten erprobt ist.

Damit ist die Schuldfrage eindeutig: Brüssel hat die juristische Grundlage geschaffen, aber Berlin und Wien (und da gerade die ÖVP, die sich sonst so gerne als Partei der Bauern darstellt) haben entschieden, ihre Landwirte ins offene Messer laufen zu lassen. Andere Länder bewiesen, dass es auch anders geht. Das Beharren der Ministerien auf einer maximal restriktiven Linie nützt vor allem den Herstellern teurer Präparate – und schadet am Ende den Winzern, den Gärtnern, den Obst- und Gemüsebauern, sowie Dank höherer Endverbraucherpreise den Konsumenten.

 

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