Die Grünen als Partei mögen zwar nicht mehr in der Bundesregierung sitzen, doch die Klimawahn-Ideologie hat längst auch die Union und die SPD erfasst. Ein weiteres Beispiel dafür ist das bevorstehende Ende des Mindestabstandes von Windkraftwerken zu Wohngebieten. Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie schießt Berlin übers Ziel hinaus.
Wer dachte, dass mit dem Rausflug der Grünen aus der Bundesregierung etwas mehr Augenmaß und Verstand in Sachen “Klimapolitik” in Deutschland einkehren würde, wird wieder einmal des Besseren belehrt. Denn auch Schwarz-Rot beharrt weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftwerke zur unkontrollierbaren und wetterabhängigen Stromerzeugung. Dafür soll nun auch der Mindestabstand zu Wohngebieten fallen.
Es reicht offensichtlich nicht, die natürlichen Landschaften mit diesen Monstren zu verschandeln – auch die Bürger sollen künftig die Dauerbeschallung mit den niederfrequenten Tönen der Windturbinen belästigt werden. Denn der Gesetzesentwurf (welcher sicherlich auf Zustimmung bei den Grünen und Teilen der Linken stoßen dürfte) sieht vor, den Bundesländern zentrale Steuerungsbefugnisse zu entziehen.
So dürfen die Kommunen entsprechend der Gesetzesvorlage künftig auch außerhalb der definierten Vorranggebiete Windkraftprojekte durchsetzen – und das so lange, bis das vom Bund vorgegebene Flächenziel von zwei Prozent der Landesfläche erreicht wurde. Ein Schritt, der jedoch beispielsweise in Schleswig-Holstein auf Kritik stößt. Denn dieses Gesetz würde einen “Wildwuchs” an Windkraftanlagen ermöglichen und den Bau dieser Kraftwerke selbst in bislang geschützten Zonen ermöglichen.
Zwar können die Kommunen auch schon jetzt außerhalb der aktuellen Vorranggebiete solche Anlagen aufstellen lassen, wenn diese im Rahmen eines sogenannten Zielabweichungsverfahrens in Sachen anderweitiger Nutzung für in Ordnung befunden werden. Doch anstelle der Mindestabstände von 800 bis 1000 Metern zu Wohnsiedlungen und 400 Metern zu Splittersiedlungen würden laut diesem Gesetz künftig nur mehr die geringeren Abstände des Baurechts und der gesetzliche Lärmschutz selbst die Grenzen ziehen.
Die Bundesregierung selbst begründet diesen Schritt mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie für den Ausbau der Windenergie an Land. Doch wie so oft, wenn Eurokraten und weltfremde Politiker neue Regulierungen und Vorgaben beschließen, decken sich diese nicht mit den Interessen der Bevölkerung.
Auch Schwarz-Rot ist grün: Mindestabstand bei Windkraftwerken vor dem Aus