Für Bürgerinitiativen, die heute gegen den Windradausbau kämpfen, brechen schwere Zeiten an. Denn die Bundesregierung plant eine Änderung des Gesetzes von 1991, um Verfahren zu beschleunigen. Dem Bürger werden seine Rechte damit massiv beschränkt. Auf der Seite des österreichischen Parlaments lässt sich der neue Gesetzesentwurf studieren. Was recht harmlos klingt, bedeutet, dass jede Bürgerinitiative, die gegen Windräder auftritt, jede Umweltorganisation in Zukunft zum fast rechtlosen Würstchen degradiert wird.
Gastkommentar von Angelika Starkl
Sogar eine Bundesländer übergreifende Zusammenarbeit der Bürgerinitiativen soll in Zukunft unmöglich gemacht werden. Wer mag, lese sich den Antrag von Christian Stocker & Co sowie die beigefügten PDFs auf der Homepage des Parlaments hier durch und schreibe bitte auch gleich eine saftige Stellungnahme dagegen: www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/35
Das ist ein Ministerialentwurf, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz von 1991 durch ein Bundesgesetz geändert werden soll. Was unter „Ziele“ hier aufgelistet wird, liest sich unverfänglich, hat es aber in sich. Nur noch bis kommenden Freitag, 5. September 2025, sind kritische Stellungnahmen auf der Homepage möglich.
Vorgesehen ist ein frühzeitiger Schluss des Beweisverfahrens, Kürzung von Fristen und der Zwang, abschließende Einwendungen schon zum Beginn des Verfahrens vorzubringen, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht alle Auswirkungen bekannt sind. Diese Maßnahmen stellen im Kern einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention dar. Die Aarhus-Konvention sichert die Rechte von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen. Sie ist Bestandteil des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)!
Die Problematik für Bürgerinitiativen
Mündliche Verhandlungen können dann auch in der Urlaubszeit durchgeführt werden, wo die Rechtsanwälte ihre Büros geschlossen haben. Somit werden Beschwerden und Revisionen unmöglich gemacht. Durch starke Zeitverkürzung wird es für Bürgerinitiativen noch schwerer, ihre Einwendungen, Beschwerden und Revisionen zu erheben. Im Bereich der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ist eine Notwendigkeit zur Beschleunigung von Verfahren überhaupt nicht erkennbar, da derzeit in Österreich eine Überproduktion von Strom herrscht! Durch die schnellere Genehmigung von Vorhaben wird daher keine zusätzliche Energieaufbringung mit einem Effekt gegen den Klimawandel erzielt werden.
Strom schon zu 98 Prozent aus erneuerbaren Quellen
Derzeit hat die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bereits einen Anteil von etwa 90 %. Im Mai 2025 erfolgte die Stromerzeugung in Österreich bereits zu 98,6 % aus erneuerbaren Quellen. In diesem Zusammenhang sind Beschleunigungsmaßnahmen nicht erforderlich. Sie sind politischer Unsinn. Senkt man die Qualität der Verfahren, werden die Landschaft, Natur und die Lebensqualität der Menschen beeinträchtigt. Die Medien befassen sich derzeit mit der Notwendigkeit der Spitzenkappung und einer Beschränkung der Einspeisung von Photovoltaikanlagen. In diesem Zusammenhang ist es überhaupt nicht zielführend, Verfahren zu Lasten der Qualität und unter Einschränkung von Bürgerrechten zu beschleunigen. Eine Einbindung der betroffenen Menschen und ihr Schutz vor unzumutbaren Belästigungen und gesundheitlichen Gefährdungen sind aber eine Notwendigkeit.
Gesetzesänderung: Was hat die Regierung vor?
Es soll eine Frist für Parteieneinbringungen geben. Es soll das Ermittlungsverfahren für einzelne Teilbereiche geschlossen werden können. Man will eine elektronische Kundmachungsplattform installieren. Noch im Sommer soll die Begutachtung des geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) erfolgen. Damit will man Verfahren für den Bau von Kraftwerken, Speichern, Leitungen und weiteren Anlagen für die Energiewende beschleunigen. Die „Zentrale Revolution“ sei dabei die Einführung eines Art One-Stop-Shops. Das ist eine zentrale Anlaufstelle statt der vielen Behörden. Damit wolle man bei der Genehmigung eines Windparks ganze acht behördliche Zuständigkeiten abschaffen.
“Bürgerinitiativentourismus einen Riegel vorschieben”
Bei einigen Projekten soll die UVP entfallen, wie bei Dach-PV-Anlagen und Solaranlagen im Grünland bis zu einer gewissen Größe. Derzeit würden UVP-Verfahren im Schnitt 25 Monate dauern. „Unser Anspruch ist, dass wir das halbieren.“ Hattmannsdorfer verweist auch auf Pläne, für Bürgerinitiativen „zeitgemäßere“ Regelungen einzuführen: „Wir wollen Bürgerinitiativentourismus einen Riegel vorschieben“, sagte der Wirtschaftsminister mit Blick darauf, dass teils in Wien gegründete Initiativen in anderen Ländern tätig werden würden.
Angriff auf Bürgerinitiativen: Neue Schikane der Verliererkoalition