Derzeit sorgt ein „Gutachten“ der linken NGO „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) für Diskussionen. Diese Organisation will einem AfD-Verbotsverfahren möglichst viel Munition liefern. Doch es mangelt nicht an Kritik an der Methodik und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Eigentlich ist es die Aufgabe von staatlichen Behörden, Beweise zu finden und zu verwerten, die ein Verbot einer Partei rechtfertigen würden. Doch schon die bisherigen Versuche konnten keine „Verfassungswidrigkeit“ der Alternative für Deutschland (AfD) feststellen. Für die linke Bubble war dies ein Grund dafür, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Über die linke NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wurde eine Kampagne gestartet, mit der man ein eigenes „Gutachten“ erstellte, um die stärkste Oppositionspartei Deutschlands weiter desavouieren und diskreditieren zu können.
Finanziert wurde das Projekt den Angaben der GFF zufolge unter anderem von rund 20.000 Spendern, die insgesamt rund eine Million Euro dafür aufgebracht haben. Hinzu kommen linke Organisationen wie Campact, Volksverpetzer & Co, sowie große internationale Organisationen wie die Open Society Foundations von George Soros, Luminate von Pierre Omydiar oder auch die Bertelsmann Stiftung, als Unterstützer.
Doch das angeblich durchsuchte Datenmaterial wirft Fragen (die teils auch auf der Bundespressekonferenz gestellt wurden) auf. Denn mehr als drei Millionen Texte seien untersucht worden. Millionen an Social-Media-Beiträgen, Pressemitteilungen, Reden, parlamentarische Dokumente und sonstige öffentliche Aussagen. Und das angeblich von einem gerade einmal acht Leuten umfassenden Team. Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller fasste das (siehe Tweet oben) auf X zusammen.
Fragen, die gestellt werden müssen
Selbst wenn acht Experten 13 Monate lang ohne Urlaub, Feiertage oder Pausen jeden Werktag acht Stunden gearbeitet hätten, wären pro Texteinheit statistisch gerade einmal rund 22 Sekunden geblieben. In dieser Zeit müsste man eine Aussage lesen, ihren Zusammenhang erfassen, politische Rhetorik von tatsächlicher Programmatik unterscheiden, mögliche Ironie oder Zuspitzung berücksichtigen und anschließend juristisch bewerten. Das ist offensichtlich nicht möglich. Aus Millionen Datensätzen wurde auf diese Weise ein deutlich kleinerer Bestand erzeugt, der dann weiterbearbeitet wurde.
Doch dies wirft Fragen auf: Nach welchen Kriterien entschied die KI, was relevant ist und was nicht? Was passiert mit Aussagen, die eine zugespitzte Formulierung erklären, relativieren oder in einen anderen Zusammenhang stellen? Was geschieht mit Positionen, die nicht in das Bild einer systematischen Verfassungsfeindlichkeit passen? Wer aus einer riesigen Datenmenge nur die auffälligen, scharfen und problematischen Aussagen herausfiltert, kann leicht ein Gesamtbild erzeugen, das weit dramatischer wirkt als es die politische Realität der Partei tatsächlich ist.
Doch auch wenn die GFF behauptet, man habe das Sprachmodell Claude Opus lediglich in einzelnen Fällen quasi als Hilfsmittel für die juristische Einordnung von Aussagen genutzt und man habe alle KI-Vorschläge überarbeitet, fehlt es doch an Transparenz. Wie viele Subsumtionen wurden mit Claude vorbereitet? Welche Passagen wurden lediglich sprachlich überarbeitet, welche inhaltlich verändert und welche im Kern übernommen? Wie wurde dokumentiert, ob ein menschlicher Prüfer die Ausgangsbewertung vollständig neu vorgenommen oder bloß einen bereits vorformulierten Vorschlag abgesegnet hat?
Die juristische Subsumtion ist der entscheidende Punkt. Sie bestimmt, ob aus einer zugespitzten Rede, einer Forderung nach härteren Abschiebungen, Kritik am politischen Islam, einer restriktiven Staatsbürgerschaftspolitik oder einer polemischen Aussage gegen politische Gegner tatsächlich ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemacht wird. Genau in diesem Kernbereich darf kein Zweifel bestehen, dass jede Bewertung nachvollziehbar, menschlich verantwortet und vollständig überprüfbar ist. Doch dem ist nicht der Fall. Mehr noch wurde gezielt nach den schärfsten und provokantesten Aussagen gesucht – und gerade dort ist auch der Kontext wichtig.
Viele Zitate ersetzen nämlich keine klare Beweiskette. Eine Sammlung von irgendwelchen Aussagen ersetzt keinen Nachweis einer einheitlichen Parteistrategie. Und eine besonders große Zahl an Fundstellen ersetzt nicht die Prüfung, ob es sich um verbindliche Programmatik, einzelne Ausrutscher, regionale Sonderfälle, Oppositionsrhetorik oder tatsächlich um konkrete politische Absichten handelt.
Besonders problematisch wird es dort, wo harte migrationspolitische Positionen oder Kritik am Islam automatisch als Angriff auf die Menschenwürde interpretiert werden. Wer Remigration fordert, Staatsbürgerrechte stärker an Zugehörigkeit knüpfen will, Abschiebungen konsequenter umsetzen möchte oder politische Islamverbände kritisiert, bewegt sich zunächst im Feld demokratisch zulässiger politischer Debatte. Man kann diese Positionen ablehnen. Man kann sie scharf kritisieren. Aber daraus folgt nicht automatisch ein verfassungswidriger Angriff auf die Grundordnung.
Selbst die Zweitgutachter ziehen Grenzen
Die GFF verweist auf zwei externe Staatsrechtler, die das Gutachten überprüft hätten. Diese Hinweise werden öffentlich meist so dargestellt, als sei das gesamte Papier damit fachlich abgesichert. Doch auch hier lohnt sich ein genauer Blick. Christoph Möllers hält wesentliche Teile der Argumentation für „gut vertretbar“. Das ist jedoch nicht dasselbe wie ein eindeutiger Nachweis. Er sieht insbesondere bei der Bewertung von Aussagen über Moslems und sexuelle Minderheiten weniger klare Ergebnisse als die GFF selbst.
Noch deutlicher fällt die Kritik von Sophie Schönberger aus. Sie beanstandet gerade den Menschenwürde-Komplex, der im GFF-Gutachten zu den wichtigsten Säulen der Argumentation gehört. Nach ihrer Einschätzung fehlt ein überzeugendes Modell dafür, wann einzelne diskriminierende oder restriktive Positionen tatsächlich den Kernbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung berühren. Das ist ein erhebliches Problem. Denn die Menschenwürde ist der moralisch schwerste Vorwurf, den man gegen eine Partei erheben kann. Wenn ausgerechnet in diesem zentralen Punkt selbst eine von der GFF präsentierte Prüferin erhebliche Vorbehalte anmeldet, dann wirkt die öffentliche Vermarktung des Gutachtens als eindeutiger Nachweis einer angeblich verfassungswidrigen Gesamtpartei deutlich überzogen.
Aus einer „vertretbaren“ juristischen Einschätzung wird in der Kampagne ein angeblich zwingender Befund. Aus einer umstrittenen Argumentation wird ein moralischer Imperativ. Und aus einem Gutachten, das selbst in den eigenen Kontrollmechanismen Differenzen offenbart, wird plötzlich die angeblich wissenschaftliche Grundlage für den Ausschluss einer Partei aus dem demokratischen Wettbewerb.
Der politische Zweck ist offensichtlich
Das Gutachten soll die AfD schlussendlich unter einen politischen Ausnahmezustand stellen. Nicht mehr ihre konkreten Forderungen sollen im Mittelpunkt stehen, sondern die Frage, ob ihre bloße Existenz als Partei noch geduldet werden darf. Das ist der gefährliche Kern dieser Entwicklung. Denn eine Demokratie darf sich nicht dadurch schützen, dass sie jede Partei aus dem Wettbewerb entfernt, deren Positionen dem politischen und kulturellen Mainstream nicht gefallen. Sie muss sich gerade im Streit bewähren. Sie muss kontroverse, unbequeme und scharfe Positionen aushalten können, solange diese mit demokratischen Mitteln vertreten werden.
Wenn man eine Partei mit Zustimmungswerten von 20, 25 oder sogar 30 Prozent verbieten will, muss man deshalb mehr liefern als eine gigantische Zitatsammlung aus einem politisch klar verorteten NGO-Netzwerk. Man müsste nachweisen, dass die Partei als Ganzes planvoll und konkret auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeitet. Diesen Nachweis ersetzt weder die Dicke eines Gutachtens noch die Zahl gesammelter Datensätze. Und auch künstliche Intelligenz kann aus einer politisch erwünschten Deutung keine juristische Gewissheit machen. Das GFF Gutachten ist was es ist: ein politisch aufgeladenes Papier, das eine bestimmte Richtung der Verbotsdebatte forcieren soll.
Die AfD ist vielleicht für viele Leute der Systemparteien im politischen Betrieb unbequem. Aber Unbequemlichkeit ist kein Verbotsgrund. Ganz im Gegenteil: Eine Demokratie braucht verschiedene politische Kräfte, die auch die gesamte Gesellschaft repräsentieren. Und wenn ein wirklich relevanter Teil der Wähler mit der Politik der anderen Parteien nicht mehr zufrieden ist, dann sind diese schlussendlich selbst daran Schuld und müssen sich selbst an die Nase fassen und nicht die Konkurrenz ausschalten wollen.
AfD-Verbotsgutachten aus NGO-Werkstatt: KI, Geldgeber und politischer Druck
