Die Europäische Zentralbank präsentiert den digitalen Euro bislang als harmlose „Ergänzung“ zum Bargeld. Doch was ist mit dem Datenschutz? Online-Zahlungen mit einem digitalen Euro werden über eine digitale Infrastruktur abgewickelt, die die Identifizierung und technische Erfassung verschiedener Daten der Bürger voraussetzt. Freiheit und Vertraulichkeit garantiert nur Bargeld. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser fordert daher nicht nur klare gesetzliche Pflichten zum Datenschutz, sondern auch einen „knallharten Bargeldschutz“.
Die Entwicklung des digitalen Euro schreitet rapide voran. Am 23. Juni 2026 soll der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments (ECON) über die entscheidende Gesetzgebung abstimmen. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser hat in diesem Kontext deutliche Warnungen ausgesprochen. Er mahnt, dass nur Zahlungen ohne Datenspur echte Freiheit bedeuten: „Bargeld funktioniert ohne Konto, ohne Gerät, ohne Drittpartei und ohne Datenspur. Genau das ist Freiheit – und genau das geht beim digitalen Euro im Online-Bereich verloren.“
Hauser hinterfragte das Wording der EZB: „Die Europäische Zentralbank verkauft das Projekt als ‚digitales Bargeld‘. Tatsächlich läuft der digitale Euro über eine Zahlungs-Infrastruktur, die Identifizierung, Limits, Prüfungen und Datenverarbeitung braucht.“ Besonders brisant sei Hausers Meinung nach, dass die europäischen Datenschutzbehörden selbst warnen, dass bei Online-Zahlungen „alle Transaktionen erfasst“ werden könnten – unabhängig vom Betrag. „Wenn alle Online-Zahlungen aufgezeichnet werden, ist das kein hoher Datenschutz, sondern ein Systemproblem“, schlussfolgert Hauser. Auch Halteobergrenzen seien politisch hochheikel: „Wer begrenzen will, wie viel digitaler Euro jemand halten darf, muss den Bürger technisch erfassen. Das bedeutet Verlust von Anonymität.“
Doch auch wenn Bargeld Freiheit und Anonymität erlaubt, so nimmt seine Nutzung doch ab. Hauser warnt vor einer schleichenden Bargeldverdrängung: „Das Europäische Parlament sagt selbst, Bargeld ist das einzige Zahlungsmittel für direkte persönliche Zahlungen ohne Drittpartei und ohne elektronische Ausrüstung. Wer jetzt den digitalen Euro einführt, beschleunigt eine Entwicklung, die ohnehin schon läuft.“
Dem schleichenden Verlust einer Alternative zur vollständigen Online-Erfassbarkeit will er entgegenwirken. „Kein digitaler Euro ohne knallharten Bargeldschutz im Gesetz: verpflichtende Annahme, flächendeckender Zugang, Schutz vor digitalem Zahlungszwang“, so Hausers Forderung. Und beim Datenschutz gelte: „Nicht Versprechen in Erwägungsgründen, sondern klare Pflichten im Gesetz. Die Bürger haben ein Recht auf Vertraulichkeit und Bargeldfreiheit!“
Die folgenden Fragen hat Gerald Hauser zur weiteren Aufklärung in einer Anfrage an die EZB gestellt:
1. Welche konkreten personenbezogenen und transaktionsbezogenen Daten würden bei Online-Zahlungen mit digitalem Euro jeweils von der EZB, nationalen Zentralbanken, Zahlungsdienstleistern und sonstigen technischen Dienstleistern verarbeitet oder gespeichert?
2. Wie will die EZB technisch ausschließen, dass Halteobergrenzen, Nutzeridentifikation, Betrugsprävention oder AML/CFT-Prüfungen zur Erstellung zentraler oder dezentral zusammenführbarer Zahlungshistorien einzelner Nutzer führen?
3. Angesichts rückläufiger Bargeldakzeptanz im Euroraum: Welche konkreten technischen und operativen Garantien sieht die EZB vor, damit der digitale Euro Bargeld nicht verdrängt und insbesondere Offline-Zahlungen ein tatsächlich bargeldähnliches Datenschutzniveau erreichen?
Digitaler Euro: Hauser fordert „knallharten Bargeldschutz“ im Gesetz
