29. Mai 2026

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Staatsanwaltschaft duldet Antifa-Blockaden gegen AfD-Parteitag

 

Die AfD will ihren satzungsgemäßen Bundesparteitag in Erfurt abhalten. Dagegen mobilisiert die Antifa zu Blockaden, die auf eine Verhinderung oder zumindest massive Störung der Veranstaltung abzielen. Strafrechtlich sieht die Staatsanwaltschaft Erfurt darin derzeit jedoch keinen Anfangsverdacht. „UnsereDemokratie™“ zeigt ihr wahres Gesicht ein weiteres Mal.

Wie Apollo News berichtet, sieht die – übrigens weisungsgebundene – Staatsanwaltschaft Erfurt (diese untersteht der Thüringer Justizministerin Beate Meißner, CDU) allerdings keinen Handlungsbedarf. Es gebe keinen „Anfangsverdacht für eine Straftat“. Deshalb werde man die Anzeige des AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga gegen den Sprecher des Antifa-Bündnisses „widersetzen“, Noa Sander, nicht weiterverfolgen. Ziel der Linksextremisten ist es, den für den 4. und 5. Juli geplanten AfD-Bundesparteitag in Erfurt zu behindern und ihn sogar möglichst zu verhindern.

Eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs nach § 125 StGB liege laut Apollo News nicht vor. Dafür müsste sich der Beschuldigte an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen aus einer Menschenmenge beteiligen oder auf eine solche Menschenmenge einwirken, um deren Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Eine solche Menschenmenge müsse laut Staatsanwaltschaft jedoch bereits bestehen, um tätig zu werden. Das heißt, entsprechende rechtliche Schritte können demnach nur dann eingeleitet werden, wenn es eigentlich schon zu spät ist, und tausende Antifa-Mitglieder vor Ort sind.

Weiters sieht die Erfurter Staatsanwaltschaft auch keine Strafbarkeit wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung. Selbst eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten sei nicht gegeben, hieß es in der Antwort der Behörde an den AfD-Abgeordneten. Denn der „widersetzen“-Sprecher würde lediglich „über die Planungen“ des Antifa-Bündnisses berichten, jedoch keinen „Appell an andere Personen außerhalb des Bündnisses“ richten. Das heißt, selbst die öffentlich verkündete konkrete Planung einer Straftat (nämlich die Verletzung von §21 VersG, wonach sich jemand strafbar macht, „wer in Absicht, eine nicht verbotene Versammlung oder einen Aufzug zu verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht“.), scheint für die politisierte Justiz demnach kein Grund für Ermittlungen zu sein.

In Deutschland herrschen offensichtlich ganz eigenwillige Auslegungen dessen, wie man mit dem Versammlungsrecht, dem Parteienrecht und der Gewichtung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Freiheiten umzugehen hat. Denn die öffentliche Ankündigung der Blockade der Zufahrtswege rund um das Veranstaltungsgebäude stellt einen massiven Eingriff in die politische Willensbildung dar und ist – im Gegensatz zu allgemeinen Protesten und Demonstrationen – nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Doch wenn es gegen die AfD und nicht um Corona geht, scheint man sich plötzlich doch sehr um die Versammlungsfreiheit zu sorgen.

 

Staatsanwaltschaft duldet Antifa-Blockaden gegen AfD-Parteitag