27. Mai 2026

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EU öffnet Tür für neue Gen-Pflanzen – erstmals chinesische GVO-Soja zugelassen

 

EU genehmigt vier neue GVO-Pflanzen – darunter erstmals chinesische Gen-Soja für Europas Lebensmittelkette

Die Europäische Kommission hat offiziell die Einfuhr und Verarbeitung von vier neuen gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) für den Einsatz in Lebens- und Futtermitteln innerhalb der Europäischen Union genehmigt. Die Entscheidung wurde am 12. März im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt für die kommenden zehn Jahre.

Konkret betrifft die Zulassung:

  • zwei gentechnisch veränderte Baumwollsorten,
  • eine Maissorte
  • sowie eine neue Sojasorte.

Die Genehmigung erlaubt zwar nicht den Anbau dieser Pflanzen innerhalb der EU, wohl aber ihre Einfuhr, industrielle Verarbeitung und Verwendung in der europäischen Lebensmittel- und Futtermittelproduktion. Damit dürfen entsprechende Rohstoffe künftig offiziell in die europäischen Lieferketten integriert werden — obwohl der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen innerhalb Europas weiterhin politisch hoch umstritten bleibt.

Erstmals chinesische GVO-Soja für Europa zugelassen

Besonders bemerkenswert ist die Zulassung der gentechnisch veränderten Sojasorte DBN-09004-6.

Diese wurde von einem chinesischen Biotechnologieunternehmen entwickelt. Zum ersten Mal erlaubt die Europäische Union nun offiziell die Einfuhr genau dieser chinesischen GVO-Sojasorte in den europäischen Markt.

Zusätzlich verlängerte die EU-Kommission bestehende Zulassungen:

  • für eine gentechnisch veränderte Maissorte
  • sowie für eine kombinierte Baumwollsorte.

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit bleiben Pflicht

Die Europäische Kommission betont, dass alle zugelassenen GVO-Produkte weiterhin den europäischen Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit unterliegen.

Dadurch soll entlang der gesamten Handels- und Produktionskette nachvollziehbar bleiben:

  • welche Produkte gentechnisch verändert sind
  • und woher sie stammen.

Nach Darstellung der Kommission ändere die Entscheidung nichts an der grundsätzlichen europäischen Politik zum GVO-Anbau. Der tatsächliche Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen innerhalb der EU bleibe weiterhin streng reguliert und politisch sensibel.

Mitgliedstaaten können Anbau weiterhin verbieten

In einer Stellungnahme zu der Entscheidung weist die Dr. Rath Foundation darauf hin, dass EU-Mitgliedstaaten trotz europäischer Zulassungen weiterhin das Recht behalten, den Anbau von GVO-Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet teilweise oder vollständig zu verbieten.

Die Organisation verweist dabei auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Demnach dürfen Mitgliedstaaten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einschränken oder untersagen, selbst ohne ausführliche fachliche Begründung — vorausgesetzt, der jeweilige Zulassungsinhaber erhebt dagegen keinen Einspruch.

Damit bleibt die europäische Gentechnikpolitik weiterhin gespalten:
Während Brüssel neue GVO-Produkte zunehmend für Import und Verarbeitung freigibt, behalten einzelne Staaten die Möglichkeit, den direkten Anbau im eigenen Land weiterhin zu blockieren.

 

EU öffnet Tür für neue Gen-Pflanzen – erstmals chinesische GVO-Soja zugelassen