21. Mai 2026

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In welchen EU Ländern gibt es eine Schulgebäudepflicht! – und funktionieren andere Konzepte?

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  • Schulbesuchszwang (z. B. Deutschland): In Deutschland gilt eine strikte, in den Landesgesetzen verankerte Schulpflicht, die an den Besuch einer staatlich anerkannten Schule gebunden ist.

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  • Unterrichts- oder Bildungspflicht (z. B. Frankreich, Dänemark, Irland): In vielen anderen europäischen Ländern existiert lediglich eine Pflicht zur Bildung. Eltern dürfen ihre Kinder dort legal zu Hause unterrichten (Homeschooling) oder alternative Lernorte wählen, solange die staatlichen Lehrziele und Prüfungen eingehalten werden.

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Eine tatsächliche Pflicht, eine physische Schule zu besuchen (Schulgebäude- oder Präsenzpflicht), existiert in Deutschland sowie in einigen anderen EU-Ländern wie Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Zypern und Ungarn.
In den meisten anderen EU-Ländern gibt es hingegen keine strikte Schulgebäudepflicht, sondern lediglich eine Bildungspflicht. Das bedeutet, Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für die Bildung ihrer Kinder zu sorgen. Sie dürfen den Unterricht jedoch selbst übernehmen oder organisieren, sofern bestimmte staatliche Vorgaben erfüllt werden.
Hier sind einige wichtige Aspekte und Länderspezifika zu diesem Thema:
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  • Länder ohne reine Schulgebäudepflicht: In Staaten wie Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Schweden und Spanien ist sogenanntes Homeschooling (Hausunterricht) unter bestimmten Auflagen gesetzlich erlaubt oder verfassungsrechtlich geschützt.
  • Konzepte der Bildungspflicht: Oftmals müssen heimbeschulte Kinder nachweisen, dass sie den gleichen Lernstand wie öffentliche Schüler erreichen. Teilweise sind regelmäßige Prüfungen an einer staatlich anerkannten Schule gesetzlich vorgeschrieben. 

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Ausführliche Übersichten zu länderspezifischen Regelungen und internationalen Gesetzen zum Thema Hausunterricht finden Sie auf FOCUS online oder beim Deutschen Bildungsserver. Detaillierte journalistische Betrachtungen dazu bietet beispielsweise die Frankfurter Rundschau, und persönliche Erfahrungsberichte zum Freilernen lassen sich auf Nomy School nachlesen. 
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 6 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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