10. April 2026

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„Kriegsertüchtigung“: Wehrübungen für Reservisten sollen zur Pflicht werden

 

Noch greift für Reservisten, die zu einer Wehrübung geladen werden, ein sogenanntes “doppeltes Freiwilligkeitsprinzip”, sprich: Sowohl Betroffene als auch ihre Arbeitgeber müssen zustimmen. CDU und Reservistenverband wollen die Regeln hier jedoch deutlich verschärfen und im Zuge der ausgerufenen “Kriegsertüchtigung” eine Pflicht zu regelmäßigen Wehrübungen verhängen.

Der folgende Artikel erschien zuerst beim Deutschlandkurier:

Die Reserve der Bundeswehr soll im Rahmen der von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ausgerufenen „Kriegsertüchtigung“ Deutschlands in den nächsten Jahren auf 200.000 Männer und Frauen anwachsen. CDU und Reservistenverband fordern ergänzend eine Pflicht zu regelmäßigen Wehrübungen.

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), hat sich dafür ausgesprochen, Reservisten zu Wehrübungen zu verpflichten und in diese Pflicht ihre Arbeitgeber einzubeziehen. „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wenn man die Bundeswehr ernsthaft stärken wolle, brauche es mehr „Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.“

Der Präsident des Reservistenverbandes, der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg, begrüßte den Vorstoß seines Parteifreundes, mahnte als Bedingung aber einen verbesserten Kündigungsschutz an. Eine Pflicht zu Wehrübungen dürfe nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen.

Bundesverteidigungsminister Pistorius hat unterdessen versichert, dass Männer ungeachtet des neuen Wehrpflichtgesetzes „selbstverständlich ohne bestätigende Genehmigung“ Deutschland verlassen dürfen. Zuvor hatte es in Presseberichten geheißen, dass alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren einen Aufenthalt im Ausland von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten, sollte dieser länger als drei Monate andauern.

Der Minister erklärte nun gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass es „in der aktuellen Friedenszeit“ keine Genehmigungsverfahren geben werde. Die Regelung gelte jedoch nur zu „Friedenszeiten“. Im „Spannungsfall“ würden entsprechende Genehmigungsverfahren „etabliert“ werden. Die juristische Website Legal Tribune Online (LTO) kommentierte die allgemeine Verunsicherung mit Blick auf das Agieren der Bundesregierung unter der Überschrift: „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“

 

„Kriegsertüchtigung“: Wehrübungen für Reservisten sollen zur Pflicht werden