Die Demokratie droht, in eine gelenkte Postdemokratie zu verfallen, in der der Elitenkonsens anstelle der Mehrheit entscheidet: Mit dieser deutlichen Warnung bewirbt Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau aktuell die Berliner Erklärung des “Bündnis Redefreiheit”, mit deren Unterzeichnung jeder ein klares Signal für Meinungsfreiheit und eine pluralistische Demokratie setzen kann.
In der Berliner Erklärung werden zwei Ebenen verortet, auf der die Grundpfeiler der Demokratie erschüttert werden: jene der Diskurspraxis einerseits, auf der u.a. Cancel Culture, Diskurseinengung durch Ausgrenzung und Verunglimpfung, ÖRR-Propaganda und die Ideologisierung und Vereinnahmung der Wissenschaft durch die Politik wirken. Und die rechtlich-institutionelle Ebene andererseits, wo Prozesse wegen Majestätsbeleidigung, Verfolgung wegen angeblicher Volksverhetzung, Denunziation durch Meldestellen, Erziehungsmaßnahmen durch die Polizei im Rahmen von Aktionstagen gegen “Hass im Netz”, die Finanzierung fragwürdiger linker NGOs und staatliche Einwirkungen in den Meinungsstreit im Rahmen des DSA angeführt werden.
Von diesen Entwicklungen gehen laut den Verfassern der Erklärung “grundstürzende” Gefahren aus: In einer freiheitlich-pluralen Ordnung müsse die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen, doch durch das Eingreifen staatlicher Akteure in den diskursiven Raum werde die demokratische Legitimationskette brüchig.
Das Bündnis Redefreiheit formuliert daher die folgenden Forderungen, denen man sich mit seiner Unterschrift anschließen kann:
- Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten.
- Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
- In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig.
- Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
- Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
- Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
- Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden.
- Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird.
- Die staatliche Finanzierung für Faktenchecker-Organisationen ist einzustellen.
- Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
- Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte „Desinformation“ zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
- Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
- Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
- Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Quelle: Berliner Erklärung
Das freie Wort müsse geschützt werden, der Staat müsse sich auf der Sphäre der Meinungsbildung zurückziehen, so der Grundtenor. Unter den Initiatoren der Erklärung finden sich zahlreiche bekannte Namen wie der Publizist Prof. Dr. Norbert Bolz, Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot, Juristen wie Prof. Dr. Rald Höcker, Dr. Carsten Brennecke und Dr. iur. habil. Ulrich Vosgerau oder auch der Moderator und Satiriker Achim Winter. Ähnlich breit gefächert ist die lange Liste der Erstunterzeichner, die von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi über Lisa Fitz, Dr. Norbert Häring, Prof. Dr. Stefan Homburg bis hin zu Dr. Thilo Sarrazin ebenfalls Persönlichkeiten aus allen Disziplinen und Bereichen aufweist.
Dr. Ulrich Vosgerau rief mit einem Video zur Unterzeichnung der Erklärung auf:
Lesen können Sie die gesamte Berliner Erklärung hier. Das Unterzeichnen ist über diesen Link möglich.
Widerstand gegen “gelenkte Postdemokratie”: Bündnis setzt Zeichen für Meinungsfreiheit
