8. April 2026

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Auszug: Manifest Allianz Erde

 

 Manifest

alliance-earth.com

United Nation of Human and Earth IGO

Letzte Änderung 15. Oktober 2025, 13.30 Uhr MEZ

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Leitsatz 1. Einleitung

 

Ziffer 1. Unsere Nation, alliance earthUnited Nation of Human and Earth, besteht aus dem festen Glauben, daß die Seele, der Geist und der Körper jedes Wesens, sein Wissen und die daraus erwachsene Weisheit, unveräußerliches Eigentum der Schöpfung und des eigenen Lebens sind und sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung kein weltliches Recht einschränken kann und darf. alliance earth ist der Glaube an alle beseelten Wesen und ihre einzigartigen Fähigkeiten, an die Macht des Wissens, welches sie zur Weisheit vollenden können und die unauslöschlichen Rechte aus der Quelle der Schöpfung, die jedes einzelne Wesen seit seiner Entstehung in sich trägt.

Ziffer 2. Unsere Weltanschauung ist eine Gesamtsicht der Welt, der es um die Stellung des Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und seine Beziehung zu höheren Mächten und tieferen Seinsschichten geht. Unsere Weltanschauung ist ein gedankliches System, welches eine Stellungsnahme zum Sinne des Weltgeschehens bietet, ohne dabei auf einen Gott oder das Jenseits zurückzugreifen. Die Gewissensfreiheit stellt die Freiheit dar, eine Entscheidung an den Kategorien „Gut und Böse“ für sich zu treffen und in der Situation als für sich bindend anzusehen.

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Leitsatz 2. Grundsätze

 

Ziffer 3. Die geistigen, beseelten, lebenden, nicht verschollenen Wesen, ausgestattet mit allen Rechten der Schöpfung seit ihrer Entstehung im Mutterleibe,  sind gemeinsam mit allen anderen Stämmen der Erde die Inhaber aller Rechte der Schöpfung, die seit tausenden von Jahren alle Landflächen gemeinsam besiedeln und bewohnen, vereint in dieser Gemeinschaft,  die nunmehr selbst mit diesem rechtswirksamen Manifest die Bezeichnung „alliance earth“ für ihre Gemeinschaft festgelegt haben, in ihrem Bestreben der Wahrnehmung der eigenen Verantwortung, die Freiheit, die Unabhängigkeit und den Frieden offen gegenüber und gemeinsam mit allen Wesen dieser Erde zu stärken und zu fördern, im Willen gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung, ihre Vielfalt zu leben im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verpflichtung gegenüber den vergangenen und aller künftigen Generationen, mit dem Wissen,  daß nur frei ist, wer seine Freiheit bewahrt und die Stärke der Stämme sich immer am Wohle jedes Einzelnen mißt, welche Zufriedenheit und Liebe jeder erleben und finden wird, mit der Erfahrung von Generationen,  daß niemals ein positives Recht über den geborenen Wesen stehen soll, sie nicht unterwerfen, nicht einschränken in ihrem Handeln und Denken beeinflußen darf, beauftragt mit dem Erhalt der Schöpfung gegen jede Art von fanatischen Zielen, gleichwohl im Wissen um die Bedeutung einer Sinnhaftigkeit einer toleranten Grundhaltung für das Zusammenleben denkender und fühlender Wesen, in tiefem Bestreben für den Schutz und den Erhalt ihres Lebensraumes, der gesamten Erde zu wirken, deren Recht auf den eigenen Bestand und Leben in jeder Weise und für alle Lebewesen die sie hervorbringt, haben dieses Manifest als ihre gemeinsame Vereinbarung unter und zwischen sich selbst wirkend, durch ihren höchsten Eid gegeben, verkündet und in den verbindlichen wirksamen Stand versetzt und für ihr zukünftiges Handeln die nachfolgenden Grundsätze erklärt.

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Leitsatz 3. Absichten und Ziele

 

Ziffer 4. alliance earth lebt nicht nur als feste Form, aber stets im Einvernehmen der Lebenden untereinander. Sie hat keine Konkurrenz, denn sie wetteifert nicht. Sie kapselt sich nicht ab, denn sie sucht alle Gruppen zu bereichern. Sie achtet alle großen Lehrer aller Zeiten, welche ihr Wissen um die Liebe offenbarten. Wer ihr angehört, übt die Weisheit der Liebe mit seinem ganzen Sein. Weder gesellschaftliche Schicht oder die ethnische Zugehörigkeit, noch körperliche Gebrechen, bedeuten für sie eine Schranke.

Sie trachtet nicht andere zu belehren; sie trachtet nur zu sein und durch ihr Sein zu geben. Sie lebt in der Erkenntnis, dass die Art wie wir sind, auch die Art sein mag von denen, die um uns sind, weil sie um die Einheit weiß. Sie macht sich nicht mit lauter Stimme bekannt, sondern wirkt in den feinen Bereichen des liebenden Seins. Sie verneigt sich vor allen, die den Weg der Liebe aufleuchten ließen und dafür ihr Leben gaben. Sie lässt in ihren Reihen keine Rangfolge zu und nur Strukturen, die in der Gemeinschaft untereinander vereinbart wurden, denn der Eine ist nicht größer als der Andere. Ihre Seelenverwandten erkennen einander an der Art zu handeln, an der Art zu sein und an den Augen und an keiner anderen äußeren Geste, als der geschwisterlichen Umarmung. Jeder einzelne weiht sein Leben dem stillen und liebevollen Umgang mit dem Nächsten und seiner Umwelt, während er seine täglichen Pflichten erfüllt, wie anspruchsvoll oder wie bescheiden sie auch sein mögen.

Sie weiß um die absolute Gültigkeit der Großen Weisheit, die nur dann verwirklicht wird, wenn die Menschheit aus dem obersten Gebot der Liebe handelt. Sie verspricht keinen Lohn, weder in diesem noch in jenem Leben, nur unsagbare Freude des Seins und des Liebens. Jeder trachtet danach, der Verbreitung des Wissens zu dienen, in aller Stille Gutes zu wirken und nur durch eigenes Beispiel zu lehren.

Die zu alliance earthgehören kennen weder Furcht noch Scham und ihr Zeugnis wird immer, in guten wie in schlechten Zeiten, gültig sein.

Die Gemeinschaft hat kein Geheimnis, kein Mysterium und keine Einweihung, außer dem tiefen Wissen um die Macht der Liebe und um die Tatsache, dass die Welt sich ändern wird, wenn wir dies wollen; aber nur, indem wir uns zuerst ändern.

Wer dazugehört weiß es. Alle, die sich dazugehörig fühlen, gehören dazu.

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Leitsatz 4. Rechte

 

Ziffer 5. „alliance earth“ hat sich zum Erhalt und zum Schutz des gesamten Lebens auf dem Planeten, der Verständigung, der Kooperation und des Friedens, der Überwindung jeder Form von Rassismus und sozialer Ungleichheit und dem Gedeihen des Planeten Erde selbst, dieses Manifest gegeben. Daher ist jedem Mitglied der Gebrauch von Waffen oder andere Arten von Gewaltanwendung untersagt, wie auch Dienstzeiten in aktiven Armeen. Dies gilt auch in Friedenszeiten und für alle neuen gesetzlichen Vorschriften, die von einer anderen Verwaltung zukünftig erlassen werden. Ausgenommen sind Handlungen für die eigene Verteidigung, zum Schutz der Familie und der Gemeinschaft, wenn Leib und Leben bedroht ist

Ziffer 6. „alliance earth“ betont die uneingeschränkte Freiheit des Individuums, unabhängig von Religion, Kultur oder Hautfarbe. Dies umfasst auch die Freiheit zur Unversehrtheit der eigenen Körperlichkeit und die umfassende Selbstbestimmung im Hinblick auf alle physischen, elektromagnetischen und anderweitigen Manipulationen, Eingriffe und Maßnahmen,  die dazu bestimmt oder geeignet sind, Stoffwechsel, Motorik, Verhalten, Bewusstsein oder die ungehinderte Atmung zu beeinflussen. Insbesondere die Anwendung und Einbringung von chemischen Substanzen in die Luft, den Boden und das Wasser, die durch die international üblichen Geoengineering (Geo-Engineering) oder Climate Engineering Programme betrieben werden.  

Ziffer 7. „alliance earth“ untersagt daher jegliche äußere, z.B. gesetzlich-staatliche Verpflichtung zur Einbringung, Verwendung oder Zulassung künstlich geschaffener oder verpflanzter Objekte wie Medikamente, Chips, Impfungen, Biologika und Biogenics, Teststäbchen oder vergleichbare Verfahren, Injektionen, Blut, Blutseren, Stammzellen, Gewebe,  künstlicher oder transplantierter Organe. Das gilt sowohl vor der Geburt eines Neugeborenen im Mutterleib, als auch zu jeglichem anderen Zeitpunkt nach der Geburt eines lebenden Wesens. Es ist untersagt unmittelbar nach der Geburt das Neugeborene von der Nabelschnur zu trennen. Der Wunsch der Eltern ist zu berücksichtigen.

Ziffer 7.1 Die Rechtsvorschriften der WHO Weltgesundheitsorganisation, die am 19. Juli 2025 in Kraft treten, haben auf die Rechtsvorschriften unter Leitsatz 4. Ziffern (6) und (7) keine verbindliche Wirkung, da alliance earth kein Mitglied der WHO und als Körperschaft des internationalen Rechts, nicht grundgesetzpflichtig ist. Ebenso können die WHO Vorschriften auf alle anderen Bestimmungen unserer Organisation keine Wirkung entfalten.

Ziffer 7.2 in Ergänzung und in Verbindung mit Leitsatz 4, Ziffern 5, 6, 7 und 7.1, wird hiermit ein Kinder- und Jugendschutzgesetz erlassen, welches Darstellung und Vorführung sexuell motivierter Aktivitäten, die außerhalb der naturgegebenen Ordnung beheimatet sind, ausnahmslos untersagt. Damit sind insbesondere Veranstaltungen und Unterweisungen in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen zu definieren, die dazu dienen, den Kindern alternative geschlechtliche Möglichkeiten darzulegen, die nicht der vorgenannten, naturgegebenen Realität entsprechen. Kinder und Jugendliche, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Mitglied bei alliance earth sind, wird die Teilnahme an solchen Veranstaltungen untersagt. Ferner ist jede gesetzliche Vorschrift, die eine Teilnahme bestimmen und/oder vorschreiben soll, rechtsunwirksam. Die Entscheidung über die Teilnahme der Vorgenannten, liegt alleine in den Rechten der leiblichen Eltern und/oder der nachweislich zuständigen Erziehungsberechtigten.     

Ziffer 8. „alliance earth“ erklärt alle natürlichen Ressourcen des Planeten Erde zum Eigentum der gesamten Menschheit. Sie dürfen nicht zu spekulativen oder gewinnbringenden Zwecken verwendet werden. Dazu gehören u.a. der Grund und Boden, alle Bodenschätze, wie ebenso die Luft, Wasser und Nahrung.

Ziffer 9. „alliance earth“ ist gemäß Definition des juristischen Völkerrechts als eigenständige Nation und originäres Völkerrechtssubjekt anzuerkennen, wobei die Rechte bezüglich Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, die in dem jeweiligen Verwaltungsbereich ihres Heimatlandes gelten, beibehalten werden. In den internationalen Vorschriften steht: „Unter einer Nation versteht man eine Gemeinschaft, die sich ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, durch eine gemeinsame Sprache, Geschichte, Abstammung und gemeinsamer Kulturgüter, Ziele und Absichten verbunden fühlt und ihr Regelwerk selbst bestimmt.“

Ziffer 9.1 alliancer besitzen die Staatsangehörigkeit, die auf ihren Ausweisen ersichtlich ist und die der offiziellen Bezeichnung bei den Vereinten Nationen entspricht. Mitgliedschaften in anderen Verwaltungsstrukturen sind nach den Vorschriften der gesetzlichen Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juni 2024 zulässig. Somit ergibt sich ein Rechtsstand, der unter „Leitsatz 7“ zu finden ist und der in diesem Sinne die Zuständigkeiten von „alliance earth“ definiert. In der rechtlichen Bedeutung ist alliance earth international, wie auch national, als eigenständige Verwaltung und somit als klassische Verwaltungseinheit zu bewerten, die neben Staaten gleichberechtigt zu behandeln ist.

Ziffer 10. „alliance earth“ kann unter der Voraussetzung des Nachweises eines Gebietsrechtes zu einem Völkerrechtssubjekt im Sinne eines originären Staatswesens sowie auf der Grundlage  der internationalen Rechtsvorschriften der UN-Menschenrechtskonvention Artikel 15,  erweitert werden. Hierzu sind die Bedingungen zu erfüllen ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt zu besitzen oder die Verwaltung eines Gebietes inne zu haben, welches derzeit selbst nicht handlungsfähig ist. Die Nation entscheidet eigenständig über den Zeitpunkt der notwendigen Änderungen und der Übernahme von Vertretungsaufgaben.   

Ziffer 11. „alliance earth“ ist eine Nation von geistigen, beseelten, lebenden und nicht verschollenen Wesen, die für ihren Umgang mit der juristischen Welt eine unveräußerliche „natürliche Person“ besitzen. Sie erkennen ausschließlich und ohne jedwede Ausnahme, die Rechtsgrundlagen des „Überpositiven Rechts“ an und somit die Entscheidungen jedes Einzelnen, die immer einen höheren Rang besitzen, als die Entscheidungen einer Gemeinschaft. (siehe auch: Urteil Bundesverfassungsgericht BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 27. „Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.“) Es gilt grundsätzlich immer, „ich stimme nicht zu“, sofern dem Wesen juristische Rechte auferlegt werden sollen, die gegen die Grundsätze und Regeln der Nation gerichtet sind.

Ziffer 12. „alliance earth“ erfüllt im Inneren der jeweiligen Staaten zudem alle Voraussetzungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) anerkannt zu werden. Ihre Anerkennung und der Status als K.d.ö.R., ist ihr nach den aktuellen Gesetzen nicht zu verwehren, wobei sich die gesetzlichen Voraussetzungen in den einzelnen Staaten unterscheiden und zu berücksichtigen sind.

Ziffer 12.1 Die Anerkennung als Körperschaft internationalen Rechts (K.d.ö.R.), erhält sie durch ihren Status als internationale Religions- Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaft.

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…hier weiterlesen:

https://www.alliance-earth.com/manifest.html

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