Themen der Live-Sendung:
1) Geopolitische Ereignisse
2) Aktuelles aus Deutschland und Europa
3) Tages- und Sachthemen zur „Welt“
4) Organisation alliance earth IGO
5) Hörer fragen, die Moderatoren antworten
6) Tagesthemen werden extra angekündigt
Tagesthemen:
Vorbereitung: Große Kooperation 3 Teil KW 5/2026
Frage an alle Mitglieder, Gäste und Besucher der Radiosendungen: Soll sich die Generalversammlung mit dem Thema – Artikel 146 Grundgesetz – beschäftigen? Wir stellen die Texte und Verlinkungen als Lesehilfe für die Live-Sendung nachfolgend bereit.
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1) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 146
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT – 2 BvR 2091/99 –
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
Der Beschwerdeführer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk über eine Verfassung beschließen zu lassen.
Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind. Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begründet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdefähiges Individualrecht (BVerfGE 89, 155 <180>). Der Beschwerdeführer könnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 146 GG auf Herbeiführung einer Volksabstimmung über die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich dafür ein Anhaltspunkt.
Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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3) BVerfG, 23.10.1951 – 2 BvG 1/51
Leitsatz – 21. Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des “pouvoir constituant“. Mit dieser besonderen Stellung ist es unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.
Leitsatz – 29. Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Wege entzogen wird.
https://www.alliance-earth.com/bundesverfassungsgericht.html
Hier finden Sie die wichtigsten Adressen zur aktiven Teilnahme:
1) über unseren Studio 1 und Studio 3
2) über unser Studio 1 und Studio 3
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3) ddbagentur Zoom Studio
https://us02web.zoom.us/j/84913751878?pwd=VahEavXC9FdVqVDzMX7vBZuMKaMbHv.1#success
4) ddbagenturChat auf Telegram zur Teilnahme ohne Tonübertragung, der dann über das Radio zu empfangen ist.
5) Radioarchiv von ddbradio für alle Live-Sendungen
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