Das Bundeskabinett hat die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers beschlossen. Damit soll die Fülle an Kompetenz und Wissen in Fragen der Sicherheit künftig noch besser gebündelt und genutzt werden. Das Wichtigste im Überblick.
Der Nationale Sicherheitsrat wird im Bundeskanzleramt gebildet.
Foto: Shutterstock/Alexander Baumann
Die Bundesregierung verfügt über eine große Fülle an Kompetenz und Wissen zu Angelegenheiten der nationalen Sicherheit. Diese sollen künftig in einem Nationalen Sicherheitsrat noch besser gebündelt, aufbereitet und koordiniert werden.
Er soll eine Brücke zwischen den Ressorts bilden, um übergreifende Fragestellungen sowie Wissen und Kompetenzen aus innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheitspolitik zusammenzuführen. Auf dieser umfassenden Grundlage kann die Bundesregierung die notwendigen Entscheidungen treffen – im Sinne der Sicherheit.
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Drei Kernaufgaben für die Sicherheit
Der Kabinettausschuss Nationaler Sicherheitsrat soll drei zentrale Kernaufgaben erfüllen, die sich gegenseitig ergänzen und die nationale Sicherheit stärken:
- Informationen und Wissen der Bundesregierung werden gebündelt und aufbereitet. Auf der Grundlage eines umfassenden Lagebildes zur nationalen Sicherheit werden politische Entscheidungen vorbereitet und getroffen. Der Nationale Sicherheitsrat kann abschließend entscheiden – soweit das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz der Entscheidung nicht entgegenstehen.
- Darüber hinaus wird der Nationale Sicherheitsrat strategische Vorausschau und Planung leisten, um neben aktuellen Ereignissen auch mittel- und langfristige Bedrohungslagen zu erkennen, Handlungsoptionen zu entwickeln und Vorbereitungen zu treffen. Dazu zählt eine Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie.
- Zudem wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Resilienz Deutschlands geleistet. Dazu zählt unter anderen die Durchführung von Krisensimulationen und sicherheitspolitischen Übungen. Projekt der gesamten Bundesregierung
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Der Nationale Sicherheitsrat ist ein Projekt der gesamten Bundesregierung, um die gesamtstaatliche Sicherheitsarchitektur zu stärken. Unter Vorsitz des Bundeskanzlers besteht der Nationale Sicherheitsrat aus folgenden Mitgliedern:
- Bundesminister der Finanzen (Stellvertreter)
- Bundesminister des Auswärtigen
- Bundesminister des Innern
- Bundesministerin der Justiz und für den Verbraucherschutz
- Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
- Bundesminister der Verteidigung
- Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
- Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben
Weitere Mitglieder der Bundesregierung können anlassbezogen hinzugezogen werden, wenn deren Aufgabenbereiche betroffen sind. Wissen aller sicherheitsrelevanten Bereiche nutzen
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Darüber hinaus können auch Vertreterinnen und Vertreter
- der Bundesländer
- anderer Staaten, der EU, der NATO und anderer internationaler Organisationen,
- von Denkfabriken, Stiftungen und der Wissenschaft und
- der Sicherheits- und anderer Bundesbehörden sowie der Nachrichtendienste
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bei Bedarf an den Beratungen teilnehmen und ihren Beitrag leisten. Drei Fragen, drei Antworten zur Struktur und Arbeitsweise
- Wer beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein? Der Bundeskanzler ist Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und beruft diesen ein.
- Wann und wie tagt der Nationale Sicherheitsrat? Der Nationale Sicherheitsrat wird regelmäßig zusammentreten, aber auch kurzfristig zu lage- und krisenbezogenen Sitzungen.
- Wie arbeitet der Nationale Sicherheitsrat? Der Nationale Sicherheitsrat wird unterstützt von einer Stabsstelle im Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes. Zur Arbeit dieser Stabsstelle trägt das gesamte Bundeskanzleramt mit seinen Fachabteilungen sowie die am Gremium beteiligten Ministerien bei.
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https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-sicherheitsrat-2381492
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