Liebe Mitglieder, unser Team schreibt gerade eine Zusammenfassung über die rechtliche Situation und die Möglichkeiten unserer Organisation. Wir bitten die Entwicklung zu verfolgen, da hiernach erst einmal die wichtigsten Punkte aufgeführt sind. Der jeweilige Stand ist nachfolgend zu erlesen. Wir unterteilen in IGO und vKdöR, wobei im Außenverhältnis keine Trennung anzuwenden ist. Die Trennung in diesem Text dient nur dem besseren Verständnis, aus welchem Bereich, welche Rechte kommen.
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Stand 20. Oktober 2025
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alliance earth
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1) IGO
…ist kein Mitglied der Europäischen Union oder Mitglied einer Unterorganisation.
…ebenso ist sie kein Mitglied der Vereinten Nationen oder Mitglied einer Unterorganisation.
…besitzt ihren Status durch ein bestehendes Regelwerk, welches den Status einer IGO auf internationaler Ebene festlegt. Die Rechtsmäßigkeit tritt durch ihren eigenen Vertrag ein, wie durch die Erlangung der vorgenannten Regeln und Bestimmungen.
…vergibt eine Staatsangehörigkeit an ihre Mitglieder, welche nach der Definition ihres IGO-Vertrages, mit der Bezeichnung Manifest (Leitsatz 7, Ziffer 24.1), Deutschland ist.
Ziffer 24.1 Entsprechend unserem Manifest Leitsatz 6, Ziffern 18 wird hiermit festgestellt: Das führende Völkerrechtssubjekt, in der Verbindung der zusammengeschlossenen Völkerrechtssubjekte, ist alliance-earth.com United Nation of Human and Earth. Die Organisation vertritt alle deutschen Völkerrechtssubjekte in ihrem Rechts- und Gebietsstand vor dem Ausbruch des ersten Weltkrieges am 28. Juli 1914. Die direkten Nachfahren der damaligen Staatsangehörigen, der insgesamt 26 Bundesstaaten, besitzen über ihre, durch die Eltern und Großeltern unauslöschlichen und somit vererbten Staatsangehörigkeiten, die bis zu dem vorgenannten Datum angewandtes und danach nicht erloschenes, sondern lediglich überlagertes Recht sind, so lange sämtliche Gebietsrechte, bis sie ihren Willen zum Verzicht selbst, im Wissen der rechtlichen und geschichtlichen Zusammenhänge, erklärt haben.
Die IGO ist selbst kein Staat, vertritt aber die Angelegenheiten und Rechte anderer Staaten, die derzeit selbst über keine aktive Administration verfügen. Eine Mitgliedschaft bei einer anderen Landesverwaltung oder staatsähnlichen Gebilden, hat auf diesen Status keinen Einfluß, da eine Staatsangehörigkeit u.a. durch die „gesetzliche Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit“ der Bundesrepublik Deutschland, vom 27. Juni 2024 und somit durch Abstammung, einen höheren rechtlichen Rang besitzt.
ZITAT aus der Regelung zur doppelten Staatsangehörigkeit: „Wer durch Geburt eine ausländische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, besaß aus deutscher Sicht – früher wie heute – schon automatisch beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass es einer besonderen Genehmigung dazu bedurft hätte. Betroffene Personen mussten sich aus deutscher Sicht in diesem Fall – zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten erworben durch Geburt – auch später nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.“
…sie besitzt eine eigene Verwaltung und entsprechende Strukturen, die in ihren Entscheidungen frei sind und bleiben.
…sie kann diplomatische Vertreter zu Staaten oder anderen internationalen Organisationen entsenden.
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2) völkerrechtliche KdöR
…besitzt alle Rechte und Pflichten aus dem Rechtsbereich der Religions-, Glaubens-, und Weltanschauungsgemeinschaften, die international, wie national, besonders geschützt und als verfassungsmäßige Regeln und/oder Überpositives Recht, unantastbar sind. Eingriffe in diese Grundrechte sind nicht durch ein Gesetz, sondern nur durch eine Verfassungsänderung möglich.
…sie ist grundgesetzberechtigt, aber nicht grundgesetzverpflichtet
…sie besitzt eine eigene Verwaltung und entsprechende Strukturen, die in ihren Entscheidungen frei sind und bleiben.
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…weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite:
https://www.alliance-earth.com/justizwesen.html
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