Die Alliance of Indigenous Nations International Tribunal – von Kanada auf Nation-zu-Nation-Basis anerkannt – hat eine historische globale Anordnung erlassen, die mit sofortiger weltweiter Wirkung in Kraft treten soll.
Von Nicolas Hulscher, MPH
Wie zuerst von Dr. Joseph Sansone und Lisa Miron berichtet, hat das Alliance of Indigenous Nations (A.I.N.) International Tribunal in einem spektakulären und historischen Schritt eine Anordnung und Erklärung veröffentlicht, in der festgestellt wird, dass „mRNA-Nanopartikel-Injektionen in Wirklichkeit biologische und technologische Massenvernichtungswaffen sind.“
„Dieses Tribunal stellt fest und erklärt hiermit, dass die ‚COVID-19-Nanopartikel-Injektionen‘ oder ‚mRNA-Nanopartikel-Injektionen‘ oder ‚COVID-19-Injektionen‘ die Kriterien für biologische Waffen und Massenvernichtungswaffen gemäß dem Biological Weapons Anti-Terrorism Act von 1989 (18 USC §175), den Weapons and Firearms §790.166 Fla. Stat. (2023), dem kanadischen Gesetz zur Umsetzung der Konvention über biologische und Toxinwaffen von 2004 sowie der Internationalen Konvention über biologische Waffen erfüllen. Diese Anordnung und Erklärung ist mit sofortiger weltweiter Wirkung beabsichtigt.“

Dies ist die erste formelle gerichtliche Erklärung einer anerkannten internationalen Behörde, die die COVID-19-mRNA-Produkte als biologische Waffen einstuft.
Die vollständige Erklärung der Alliance of Indigenous Nations kann hier eingesehen werden:
A.I.N. Declaration of mRNA Bioweapons (PDF, 581 KB)
Anerkennung durch Kanada
Im Dezember 2024 erkannte das kanadische Ministerium für Kron-Indigene Beziehungen und Nordangelegenheiten (CIRNAC) die Alliance of Indigenous Nations, ihren Vertrag und ihr Internationales Tribunal offiziell an – ein richterliches Gremium, das aus Juristen aller Kontinente besteht.
In einem offiziellen Schreiben vom 13. Dezember 2024 bestätigte Kanada, dass seine Beziehung zur A.I.N. auf Nation-zu-Nation-Basis bestehe und das Tribunal damit als souveräne juristische Instanz nach indigenem und internationalem Recht anerkannt wird.

Bezug zu bestehenden Gesetzen und Studien
Diese Erklärung steht im Einklang mit einer kürzlich veröffentlichten Studie von Zywiec et al., die zeigte, dass die COVID-19-mRNA-Injektionen gegen mehrere internationale Vereinbarungen verstoßen – darunter die Konvention über biologische Waffen, den Nürnberger Kodex, die Deklaration von Helsinki sowie die Verfassung der Vereinigten Staaten.
Sie deckt sich außerdem mit dem Gesetzentwurf HF3219 des Bundesstaates Minnesota, der mRNA-Injektionen und verwandte Produkte gemäß Abschnitt 609.712 als Massenvernichtungswaffen einstuft und deren Besitz oder Vertrieb im Bundesstaat verbietet.
Historische Tragweite
Ob diese beispiellose Erklärung zu konkreten rechtlichen oder staatlichen Maßnahmen führen wird, bleibt abzuwarten. Doch sie setzt einen juristischen Präzedenzfall:
Ein von Kanada anerkannter internationaler Gerichtshof hat die COVID-19-mRNA-Injektionen offiziell als biologische und technologische Massenvernichtungswaffen bezeichnet – und damit die Verantwortung klar auf die Regierungen, Gesundheitsbehörden und Justizsysteme der Welt übertragen, darauf zu reagieren.
Angesichts wachsender wissenschaftlicher Beweise, legislativer Initiativen wie Minnesotas HF3219 und nun diesem umfassenden internationalen Urteil scheint die Dammbruchphase erreicht zu sein.
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Nicolas Hulscher, MPH
Epidemiologe und Verwaltungsleiter der McCullough Foundation