7. Oktober 2025

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Verfassungsfeindlich – Brüssel bereitet die totale Kommunikationskontrolle vor

 

Die Brüsseler Eurokraten wollen die Grundrechte aushebeln. Denn die geplante Überwachungsverordnung zur Chatkontrolle widerspricht den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland und Österreich, sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wer sind hier die wahren Verfassungsfeinde?

Hinter der technokratischen Bezeichnung “Verordnung zur Verhinderung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern” (COM/2022/209 final) verbirgt sich nichts Geringeres als der Versuch, die letzte Bastion privater Kommunikation zu schleifen. Offiziell soll das neue EU-Gesetz Kinder vor Missbrauchsdarstellungen schützen. Tatsächlich aber schafft es die Grundlage für eine flächendeckende Überwachung sämtlicher digitaler Kommunikation.

Künftig könnten Anbieter von Messengern, E-Mail-Diensten und Cloud-Speichern verpflichtet werden, sämtliche Nachrichten, Fotos und Videos ihrer Nutzer auf angeblich verdächtiges Material zu durchsuchen. Die EU-Kommission spricht von “Erkennung, Meldung, Entfernung und Blockierung”. Faktisch bedeutet dies, dass jede private Nachricht überwacht werden soll – und das ohne richterlichen Beschluss, sondern ganz automatisch, permanent und “präventiv”.

Der Kern des Überwachungssystems verbirgt sich in den sogenannten “Detektionsanordnungen”. Behörden könnten damit anordnen, dass Anbieter die gesamte Kommunikation bestimmter Personen scannen – auch jene, die eigentlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist. Da die Anbieter verschlüsselte Inhalte technisch nicht lesen können, soll die Überprüfung direkt auf den Geräten der Bürger stattfinden. “Client-Side-Scanning” lautet der Begriff. Faktisch kommt dies einem digitalen Hausdurchsuchungsbefehl gleich und das ohne einen richterlichen Beschluss.

Damit wird ein jahrhundertealtes Prinzip über Bord geworfen: das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes formuliert es unmissverständlich: “Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.” Dieses Grundrecht schützt die private Kommunikation – ohne Ausnahme und ohne Vorbehalt. Es darf nur auf richterliche Anordnung aufgehoben werden. Die EU-Verordnung aber will das Verhältnis umkehren.

Auch in Österreich ist dieser Schutz fest in der Verfassung verankert. Artikel 10a des Staatsgrundgesetzes von 1867 garantiert das Briefgeheimnis, und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – die in Österreich Verfassungsrang hat – schützt die Korrespondenz jedes Menschen vor staatlichem Zugriff. Diese Normen bilden das Fundament der liberalen Demokratie. Wer sie aushebelt, greift nicht nur ein Recht an, sondern die Grundlage des Rechtsstaates selbst.

Doch genau das plant Brüssel. Die EU-Kommission will eine Infrastruktur errichten, die technische Überwachung zum Standard macht. Während also die Systemparteien behaupten, die AfD sei “verfassungsfeindlich”, sehen sie quasi tatenlos zu, wie Brüssel die Grundrechte aushebeln will. Veto-Ankündigungen der Bundesregierungen Deutschlands und Österreichs gab es bislang noch keine, lediglich partielle Kritik. Doch ohne ein solches Veto würden sich CDU/CSU und SPD, bzw. ÖVP, SPÖ und NEOS als Komplizen einer verfassungswidrigen EU-Operation erweisen. Und das sind jene Parteien, die sich als Super-Demokraten gerieren und echte demokratische Parteien wie die AfD oder die FPÖ, die sich für eine stärkere direktdemokratische Teilhabe der Bürger einsetzen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen wollen. Wer sind hier also die wahren Verfassungsfeinde?

 

Verfassungsfeindlich – Brüssel bereitet die totale Kommunikationskontrolle vor