Heute Nachmittag stimmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über drei Wahlvorschläge des Wahlausschusses für die Richter des Bundesverfassungsgerichts ab: Prof. Dr. Günter Spinner, Dr. Sigrid Emmenegger und Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold. Letztere Kandidatin ist höchst umstritten. Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz warnte die Union gestern eindringlich vor ihrer Wahl: “Ich halte diese von der SPD nominierte Kandidatin mit ihrem links-ideologischen Weltbild für noch gefährlicher als Frau Brosius-Gersdorf.“
Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:
Einen Tag vor der geplanten Wahl der drei neuen Richter für das Bundesverfassungsgericht hat sich der renommierte Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz (CDU) mit einem eindringlichen Appell an die Abgeordneten von CDU und CSU gewandt. Scholz, der von 1994 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war, warnt die Union ausdrücklich davor, die Münchner Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold zur Verfassungsrichterin zu wählen. Er halte diese von der SPD für das höchste Richteramt nominierte Bewerberin für „noch gefährlicher“ als die von ihrer Kandidatur zurückgetretene ultralinke Potsdamer Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf.
Im Gespräch mit dem Politik-Journalisten Einar Koch, Gastautor des Deutschland-Kuriers, sagte Scholz wörtlich: „Ich kann die Abgeordneten von CDU und CSU, also meiner früheren Fraktion, nur davor warnen, Frau Kaufhold zur Richterin am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Ich halte diese von der SPD nominierte Kandidatin mit ihrem links-ideologischen Weltbild für noch gefährlicher als Frau Brosius-Gersdorf.“
Scholz macht seine eindringliche Warnung an drei Punkten fest: Kaufholds Befangenheit in Bezug auf ihre Positionierung zur AfD; Kaufholds unverblümtes Eintreten für die im Grunde Abschaffung der Demokratie durch autoritäre staatliche bzw. supranationale sowie gerichtliche Lenkungsmechanismen in der Klimapolitik; Kaufholds Enteignungsphantasien insbesondere im Hinblick auf die Vergesellschaftung von Wohneigentum.
„Frau Kaufhold ist befangen“
Im Gespräch mit Einar Koch führte der frühere CDU-Politiker, der einer der bedeutendsten Grundgesetz-Kommentatoren Deutschlands für den juristischen Fachverlag C.H. Beck ist, weiter wörtlich aus: „Wer, wie Frau Kaufhold, ganz offen zu erkennen gibt, dass sie ein AfD-Verbotsverfahren befürwortet, bietet als Verfassungsrichterin nicht die Gewähr, unbefangen zu urteilen. Im Klartext: Ich halte Frau Kaufhold bezüglich ihrer öffentlichen AfD-Positionierung für befangen.“
Entmündigung der Politik
Für hochproblematisch hält der frühere Bundesverteidigungsminister und spätere stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber nicht nur die Befangenheit Kaufholds in der Frage eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Scholz warnt die Unionsabgeordneten ausdrücklich auch vor den linksradikalen Positionen der Münchner Jura-Professorin in der Klimapolitik sowie in der Frage der Enteignung von Wohneigentum. Die von der SPD nominierte Kandidatin stehe nicht auf dem Boden der Verfassung.
Zu den öffentlich bekannt gewordenen Positionen Kaufholds in der Klimapolitik sagte Rupert Scholz: „Wer, wie Frau Kaufhold, ‚neuen Kontrollformen‘ etwa im Hinblick auf die Klimapolitik das Wort redet, zeigt damit eine ideologisch-totalitäre Grundhaltung. Neue Kontrollformen im Sinne von Frau Kaufhold bedeuten nichts anderes, dass künftig nicht mehr Regierung und Parlament, sondern ausschließlich Gerichte über die Klimapolitik bestimmen.“
„Kaufhold steht nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes“
Noch kritischer sieht Deutschlands Top-Staatsrechtler die Enteignungsphantasien der SPD-Kandidatin, die an einem Gutachten für den Berliner Senat zur „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ mitwirkte. Scholz: „Wer, wie Frau Kaufhold, kein Problem mit der Vergesellschaftung von Eigentum, insbesondere Wohneigentum, hat, steht meines Erachtens nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.“
Staatsrechtler warnt Union eindringlich vor der Wahl von Ann-Katrin Kaufhold