27. Juni 2025

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EU-Altfahrzeugverordnung: Enteignung von Autobesitzern durch die Hintertür?

 

Die Regulierungswut der EU betrifft auch und gerade den Mobilitätsbereich. Dass der motorisierte Individualverkehr im grünideologischen Brüssel bereits verstärkt als Auslaufmodell betrachtet wird, ist keine Neuigkeit. Die Eingriffe, die die Eurokraten sich erlauben wollen, um ihren Strukturwandel gegen den Willen von weiten Teilen der Bevölkerung durchzusetzen, werden allerdings immer frecher. Mit der geplanten EU-Altfahrzeugverordnung geht ein neuer Angriff aufs Eigentum einher – maskiert als harmlose Umweltschutz- und Recyclinginitiative.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Im vergangenen Jahr sorgten bereits Pläne für Kritik, wonach die EU die Möglichkeiten für faktische Enteignungen von Autobesitzern durch “Zwangsverschrottungen” schaffen könnte. Wir berichteten: Neue Altauto-Verordnung: Verbrenner verschrotten? So will die EU die Verkehrswende “fördern”

Hierbei ging es um neue Kriterien, wonach entschieden werden sollte, ob ein Auto noch als “reparierbar” gilt. Selbst im überwiegend regierungstreuen Focus zog man damals dieses mahnende Fazit:

Dass mit immer neuen Vorschriften es den Besitzern von Gebrauchtwagen schwerer gemacht wird, ihre Fahrzeuge mit Reparaturen am Laufen zu halten, weil sie als „nicht reparierbar“ oder umweltschädlich deklariert werden, ist durchaus vorstellbar.

Der offizielle Hintergrund hinter derartigen Plänen ist der umstrittene Green Deal. Im Fokus steht vor allem eine verstärkte “Kreislaufwirtschaft” – sprich: Die EU möchte die Materialien, aus denen Ihr Fahrzeug gebaut ist, wiederverwerten. Damit sie an diese Materialien gelangen kann, muss sie aber beschränken, wie Sie sich Ihres Fahrzeugs entledigen können.

 

Scharfe Kritik an Nachweispflicht für Autoverkäufer

Inzwischen hat der Rat der Europäischen Union dieses Vorhaben bekräftigt (siehe Pressemitteilung). Jetzt sorgt der nächste Punkt für Anstoß: Die EU möchte nämlich Anforderungen festlegen, wonach “jedes Mal, wenn ein Gebrauchtfahrzeug den Besitzer wechselt, vom Verkäufer dokumentiert werden muss, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt”. In der Pressemitteilung behauptet man, dass Privatverkäufe (vorerst?) ausgenommen wären, solange sie nicht online abgeschlossen werden. In den fraglichen Abschnitten des Dokuments scheint das so klar nicht ersichtlich.

Auch Bayerns Verkehrsminister, Christian Bernreiter, ließ sich in einer Pressemitteilung zu den Plänen nicht beschwichtigen: Er sieht hier einen Eingriff ins nationale Zulassungsrecht. „Eine Nachweispflicht würde neue Kosten für die Bürger und mehr Aufwand für die Behörden bedeuten, aber keinerlei Mehrwert schaffen. Es reicht! Brüssel sollte beim Abbau von Bürokratie Vollgas geben und bei Eingriffen in die Eigentumsrechte schleunigst auf die Bremse treten!“ Er sieht die Gefahr, dass Fahrzeuge im Falle ihrer Abmeldung schnell als Altfahrzeug abgestempelt und somit wertlos werden. Der Eigentümer müsste dann erst das Gegenteil beweisen.

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So macht die EU Ihr altes Auto zum wertlosen Altfahrzeug

Über die genaue Art des Nachweises scheint in der EU noch keine Klarheit zu herrschen. Reicht der TÜV – und wenn ja, was ist mit all den Fahrzeugen, die die Hauptuntersuchung nicht bestehen? Es bleibt laut aktuellem Planungsstand dabei: Für die EU ist ein “‘Altfahrzeug’ ein Fahrzeug, bei dem es sich um Abfall im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG handelt, oder Fahrzeuge, die gemäß den Kriterien in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 nicht mehr reparierbar sind”.

Besagten Anhang finden Sie zum Beispiel hier. Damit sind wir genau bei der Problematik, die schon im Vorjahr kritisiert worden ist. Darin sind nämlich Kriterien angegeben, die ein Auto technisch oder wirtschaftlich (!) angeblich “unreparierbar” machen. Denkt der Autoliebhaber sich auch angesichts schwerster technischer Mängel, dass man das Fahrzeug wieder in Schuss kriegen könnte, sieht die EU das gänzlich anders. In den Kriterien heißt es unter anderem (Hervorhebung durch Redaktion):

Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.

Das liest sich nicht nur übergriffig (wirtschaftliche Entscheidungen trifft nämlich der Fahrzeugbesitzer, nicht die EU), das ist es auch. Es bedeutet nämlich: Es ist vollkommen egal, ob Sie ein Fahrzeug außerhalb der EU, wo mangels grüner Planwirtschaft und Regulierungswut vieles deutlich günstiger möglich ist, “wirtschaftlich” reparieren können. Sind die Kosten in der EU so hoch, dass sie den Marktwert Ihres Autos überschreiten, gilt es als nicht reparierbar – und ist somit ein Altfahrzeug.

Ebenfalls kritisch wird es, wenn die Fahrzeugidentifizierungsnummer fehlt, der Fahrzeugeigentümer unbekannt ist, für mehr als zwei Jahre seit Fälligkeitstermin keine nationale technische Überwachung stattgefunden hat oder die Lagerung des Fahrzeugs als heikel (weil unzureichend geschützt) betrachtet wird.

 

Gezielter Markteingriff und Verkehrspolitik durch die Hintertür

Dass es zwangsweise verschrottet werden muss, ist damit noch nicht gesagt. Doch was nicht ist, kann noch werden. Was macht man denn mit Fahrzeugen, die gemäß solcher Vorgaben zum Altfahrzeug degradiert wurden? Man soll das Auto nicht reparieren, und verkaufen darf man es auch nicht. Der eigene Besitz wird gezielt entwertet, der Umgang damit eingeschränkt, im Kern unmöglich gemacht. Plötzlich hat man einen wertlosen Schrotthaufen in der Garage stehen, den man schlussendlich nur noch zum Schrottplatz bringen kann. Das ist durchaus eine Art von Enteignung. Womöglich eine Form, die in einigen Staaten einen blühenden Schwarzmarkt fördern könnte, weil viele Menschen ihre Autos lieben und auf sie angewiesen sind, auch dann, wenn sie nicht unter pseudo-großzügige Ausnahmeregelungen für “Oldtimer” fallen. Aber der Kurs ist klar.

Dieses schmutzige Spiel kann man dabei beliebig weiterdenken: Wer Verbrenner abschaffen will, könnte zur leichteren Lenkung der “wirtschaftlichen Unreparierbarkeit” kurzerhand eine fette Strafsteuer auf Reparaturteile für Benzin- oder Dieselfahrzeuge verhängen, weil ja die Klimaapokalypse ausgelöst werden könnte, sobald das Auto wieder in Betrieb genommen wird. Das wäre ähnlich wie in der deutschen Heizdiktatur: Man kann nicht verhängen, dass ganz Deutschland spontan seine Heizungen austauscht, aber man kann erzwingen, dass bei einem Defekt der zuverlässigen Gasheizung eine teure und ineffiziente Wärmepumpe eingebaut werden muss, ob der Hausbesitzer nun will oder nicht. Am Ende werden so unliebsame Technologien ganz einfach vom Markt gedrängt. Die EU schafft mit solchen Festlegungen einen Hebel für die Automobilindustrie dafür. Aber sie schreibt “Umweltschutz” darauf, vielleicht, damit es nicht gar so offensichtlich ist.

Man entlarvt sich aber als naiv, wenn man der EU ihre schwülstigen Umwelt- und Klima-Bekundungen abkauft. Auch Eurokraten wissen oftmals, dass die lustigen Modellrechnungen zum vermeintlichen Klimanotstand bedeutende Aspekte einfach unter den Tisch fallen lassen. Es geht aber auch um die Interessen grüner Industrien, die nach günstigen Materialien ebenso wie nach Absatz gieren (beides ist erreichbar, indem alte Fahrzeuge verdrängt und ihre Teile in der Union gehalten und hier recycelt werden, mit der Folge, dass alle, die es sich noch leisten können, zum Kauf von Neufahrzeugen gezwungen werden). Zugleich betreibt man hier Verkehrspolitik durch die Hintertür, denn wer sein altes Fahrzeug auf diese Weise verliert und sich kein neues leisten kann, der bleibt eben autofrei – und das ist ja durchaus ein globalistisches Ziel. Vielleicht fördert man als Nächstes dann E-Lastenräder.

 

EU will keine Teile abgeben – und argumentiert mit Verkehrstoten in Drittländern

Interessant ist obendrein der Umgang mit Nicht-EU-Staaten, der im Rahmen der Pläne an den Tag gelegt wird. So betont man eine Notwendigkeit, den “externen ökologischen Fußabdruck der Union” reduzieren zu müssen. Wörtlich liest man dort, dass Regulierungen auch für den Export geschaffen werden müssten:

Dadurch sollte sichergestellt werden, dass nur Gebrauchtfahrzeuge, die in der Union als verkehrssicher gelten, in Drittländer ausgeführt werden können, sodass das Risiko verringert wird, dass die Ausfuhr von Gebrauchtfahrzeugen aus der Union zur Luftverschmutzung oder zu Verkehrsunfällen in Drittländern beiträgt. Damit die Zollbehörden überprüfen können, ob diese Anforderungen bei der Ausfuhr erfüllt sind, sollte jede Person, die Gebrauchtfahrzeuge ausführt, verpflichtet sein, den Behörden die FahrzeugIdentifizierungsnummer und eine Erklärung vorzulegen, in der bestätigt wird, dass es sich bei dem Gebrauchtfahrzeug nicht um ein Altfahrzeug handelt und dass es als verkehrssicher gilt.

Quelle

Im Fokus steht hier wohl eher, dass Menschen in beispielsweise afrikanischen Ländern sich nicht an günstigen Schrott-Autos aus der EU erfreuen sollen, die billig mit beliebigen Ersatzteilen in Schuss gebracht und wieder fahrtüchtig gemacht werden können. Das wäre zwar gelebte Nachhaltigkeit, doch die EU möchte die Autos ja recyceln und selbst davon profitieren. Das scheint man mit der sehr steilen These maskieren zu wollen, dass die EU auf diese Weise “Verkehrsunfälle in Drittländern” reduzieren würde – und natürlich die Luftverschmutzung. Klar: Keine Autounfälle ohne Autos, keine Autoabgase ohne Autos.

Das ist aber natürlich gar nicht die Aufgabe der EU, denn jeder Staat kann seine eigenen Regularien entwickeln, so er denn will, und gegebenenfalls den Import unerwünschter Fahrzeuge unterbinden. Man ist damit also nicht nur gegenüber den eigenen Bürgern übergriffig, sondern auch gegenüber dem Rest der Welt, den man sonst so gern mit Steuergeldern bedenkt. Dass man sich in die Rolle eines Schutzpatrons erhebt, wirkt an dieser Stelle durchaus kurios, denn um einen solchen hat niemand gebeten.

 

Was haben die Bürger davon?

Bei Lektüre der Planungen kann man sich überlegen, ob man nun den Angriff auf das Eigentum der Bürger, der hier herauslesbar ist, oder die Beschreibung desselben als Akt der Gnade und Gutherzigkeit besonders kritisch betrachtet. Offen bleibt jedenfalls, was die Menschen in der EU von einer solchen neuen Verordnung haben sollen. Man kann diverse Vorteile für bestimmte Industriezweige und eine regulierungsfreudige Politikerkaste mit gewisser Ideologie verorten, aber keinen einzigen für die Menschen, die die EU finanzieren und sich dafür einst eine liberale Handelsunion erhofft hatten. Vielmehr scheint es, als sollte ihnen lediglich immer mehr weggenommen werden.

 

EU-Altfahrzeugverordnung: Enteignung von Autobesitzern durch die Hintertür?