27. Juni 2025

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EU führt digitalen Euro ein – Totale Kontrolle durch die Hintertür? – Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel!!!

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Im Oktober plant die EU die Einführung ihrer digitalen Zentralbankwährung (CBDC) – des digitalen Euro. EZB-Chefin Christine Lagarde betont: „Wenn gut umgesetzt, ein Dienst für alle Bürger – nicht nur für Eliten oder Jugendliche.“ Sie verweist auf das chinesische Modell als Vorbild.

Doch hinter dem „Dienst für alle“ lauert die Gefahr:
💰 Vollständige Nachverfolgbarkeit aller Ausgaben
🧾 Programmierbares Geld – nur für bestimmte Zwecke nutzbar
⏳ Ablaufdaten & Ausgabesperren möglich
📍 Kontrolle nach Standort, Verhalten oder CO₂-Fußabdruck

Mit der Verknüpfung von digitaler ID, Gesichtserkennung, Sozialkreditsystem und CO₂-Zertifikaten entsteht ein nie dagewesenes System totalitärer Kontrolle.

🛑 Was als Komfort verkauft wird, könnte das Ende von Bargeld, Freiheit und Privatsphäre bedeuten.

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Es bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Annahme von Bargeld – wonach niemand gezwungen werden kann bargeldlos bzw. mit Karte zu bezahlen.

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Hierzu Informationen des Deutschen Bundestages:

Bargeldverwendung in Deutschland – Gesetzgebung und Initiativen

Rechtlicher Rahmen der Bargeldverwendung in Deutschland

Das Recht, Bargeld verwenden zu können, ist in Deutschland unter anderem durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz – GG) sowie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet.

Eine einfach-gesetzliche Regelung zur Verwendung von Bargeld findet sich in § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Diese Norm ist europarechtlich durch Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union fundiert.

Dies hat zur Folge, dass jeder Zahlungsempfänger dazu verpflichtet ist, Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit zu akzeptieren (sog. Annahmezwang).

Das Recht, Bargeld verwenden zu können, ist in Deutschland unter anderem durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz – GG) sowie die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich gewährleistet.

Eine einfach-gesetzliche Regelung zur Verwendung von Bargeld findet sich in § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Diese Norm ist europarechtlich durch Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union fundiert..

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Dies hat zur Folge, dass jeder Zahlungsempfänger dazu verpflichtet ist, Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer monetären Verbindlichkeit zu akzeptieren (sog. Annahmezwang).

https://www.bundestag.de/resource/blob/811390/50314e855ea6baba97204e02ad4d4d01/WD-4-117-20-pdf-data.pdf

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Schaut bitte auch hier was die Deutsche Bundesbank hierzu schreibt:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/bargeldstrategie-des-eurosystems/bargeldstrategie-des-eurosystems-und-rolle-des-bargelds-859122

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