Ein Urteil mit Sprengkraft: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die Stadt eine Steuer auf den Wasserverbrauch erheben darf – 90 Cent pro 1.000 Liter, ab dem ersten Tropfen. Offiziell heißt das „Wassercent“. De facto bedeutet es: Wasser – ein Grundrecht – wird besteuert, um kommunale Haushaltslöcher zu stopfen, die der Staat selbst verursacht hat.
Das hessische Innenministerium hatte den Vorstoß der Stadt im vergangenen Jahr gestoppt – mit Verweis auf kommunalrechtliche Bedenken. Doch nun hat das Gericht geurteilt: rechtlich zulässig.
Begründung: Auch auf Trinkwasser falle bereits Umsatzsteuer an, eine zusätzliche Steuer sei daher „vertretbar“. Außerdem diene der Wassercent dem „Schutz der Ressource“ – ein klimabezogener Deckmantel für eine fiskalische Maßnahme.
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Ein Dammbruch mit Signalwirkung
Das Urteil bedeutet mehr als nur einen kommunalpolitischen Erfolg für SPD, Grüne, Linke und Volt in Wiesbaden.
Es ist ein gefährlicher Präzedenzfall:
Wenn der Zugang zu Trinkwasser – einem universell anerkannten Menschenrecht – als Einnahmequelle für klamme Kommunen dient, ist kein Grundbedürfnis mehr sicher.
Was kommt als Nächstes? Eine Atemluftabgabe?
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Politische Verantwortung: Fehlanzeige
Dass ausgerechnet die Schwächsten – Familien, Alleinerziehende, Geringverdiener – am härtesten betroffen sind, interessiert offenbar weder Verwaltung noch Gericht.
Die Belastung trifft vorwiegend jene, die knapp über der Schwelle staatlicher Hilfen liegen – ohne Chance auf Erstattung.
Währenddessen kassieren Städte Millionen – für eine „ökologische Steuer“, die in Wahrheit ein Umverteilungsinstrument von unten nach oben ist.
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Fazit:
Wasser ist Leben.
Wenn der Staat beginnt, Grundversorgung zur Haushaltskonsolidierung zu missbrauchen, dann ist der gesellschaftliche Kompass endgültig verrutscht.
Ein Urteil gegen die soziale Gerechtigkeit. Und gegen den gesunden Menschenverstand.
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