13. Mai 2025

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Witwenrente verweigert: Gericht erkennt Sterbebett-Heirat nicht an.

 

Die Witwenrente bewegt die Gemüter, vor allem dann, wenn dramatische und folgenschwere Entscheidungen getroffen werden. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte entschieden, dass einer Frau die Witwenrente zu versagen ist, obwohl sie ihren Partner nach fast 30-jähriger Lebensgemeinschaft geheiratet hatte und zwar sechs Tage vor dessen Tod. Das Gericht sah hierin eine sogenannte Versorgungsehe im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI. Ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung besteht daher nicht. Hintergründe zu diesem wirklich dramatischen Fall, erläutern wir in diesem Video. Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 12.04.2011, L 13 R 203/11.