30. August 2025

ddbnews.org

Neuigkeiten / Berichte / Informationen

Windparks mit Alpenkonvention unvereinbar

 

Nachdem die Ebenen und Ackerflächen mit Windparks zugepflastert wurden, sollen nun die Alpen dran glauben. Der Naturschutz in den Alpen sollte gemäß der Alpenkonvention allerdings Vorrang haben.

Eine österreichische Region, nämlich Kärnten, hat sich schon gegen die Installation von Windrädern in den Alpen ausgesprochen. Alpine Regionen sind gegen Eingriffe sehr empfindlich. Studien haben bereits bewiesen, dass Bau und Betrieb von Windturbinen zwangsläufig zur Reduktion des Pflanzenwuchses und zu massiver Bodenerosion führen. Dennoch planen Unternehmen wie die EVN oder die Verbundgesellschaft den massiven Ausbau von Windkraft in alpinen Regionen. Für die beteiligten Firmen und Personen ist die Sache auch eine ziemliche Bonanza, wie Beispiele aus Niederösterreich zeigen.

Hier zwei Medienberichte über Windparkprojekte in den Tiroler Alpen:

CIPRA Österreich, die österreichische Vertretung der Alpenschutzkommission, verlangt in einer Aussendung die Beachtung der Alpenkonvention als Maßstab für naturverträgliche Umsetzung im Alpenraum. Darin heißt es:

„Die EU will den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen. Doch in den Alpen darf das nicht zulasten sensibler Naturräume gehen. CIPRA International hat durch eine juristische Eingabe zwei herausragende Klärungen erreicht: Die Alpenkonvention ist als völkerrechtlich verbindlicher Vertrag dem Sekundärrecht der Europäischen Union übergeordnet. Folglich sind deren Vorgaben auch bei der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) einzuhalten.

Der unabhängige Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention hat seit 2023 untersucht, ob die RED III Richtlinie gegen die Ziele des internationalen Vertragswerks zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) verstößt. Das nun vorliegende Ergebnis ist von grundsätzlicher Bedeutung, wie im Laufe des Verfahrens die EU-Kommission gegenüber der Alpenkonvention festgehalten hat: Die Organe der EU sind an die von der EU geschlossenen Abkommen gebunden, sodass diese Abkommen Vorrang vor dem sekundären Unionsrecht haben.“

Der Bericht des Ausschusses hält zudem fest: Es liegt in der Verantwortung der EU-Mitgliedsstaaten im Alpenraum, bei der Umsetzung der RED III die Vorgaben der Alpenkonvention einzuhalten. „Die RED III darf nicht dazu führen, dass geltender Umwelt- und Naturschutz umgangen wird. Die Mitgliedsstaaten haben bei der Umsetzung Handlungsspielraum – und sie müssen ihn dahingehend nutzen, die Alpen konsequent im Sinne der Alpenkonvention zu schützen“, erläutert Paul Kuncio, Geschäftsleiter von CIPRA Österreich.

Dem Bericht des Überprüfungsausschusses der Alpenkonvention lassen sich folgende Schlussfolgerungen entnehmen:

  • Keine Vorranggebiete für erneuerbare Energien in Schutzgebieten, Mooren oder Feuchtgebieten

  • Aussetzung des „übergeordneten öffentlichen Nutzungsinteresses“ in besonders sensiblen Naturräumen

  • Keine Ausnahme vom Screening für Wind- und Solarprojekte, mit dem potenzielle, erhebliche Umweltauswirkungen beurteilt werden

  • Klare Definition der Anforderungen an eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne der Alpenkonvention

  • Vorrangige Errichtung neuer Energieproduktionsanlagen auf bereits versiegelten oder bebauten Flächen

„Die Alpenkonvention bietet einen Kompass für eine naturverträgliche Energiewende, die den Ausbau fördert und sensible Naturräume erhält.“, betont Stephan Tischler, Vorsitzender von CIPRA Österreich. „Jetzt liegt es an den Bundesländern und der Republik Österreich, bei der Umsetzung der RED III Richtlinie diese Schlussfolgerung und damit die letztlich verbindlichen Vorgaben der Alpenkonvention entsprechend zu berücksichtigen.“ Die Ergebnisse des Verfahrens sind besonders relevant, da bis Februar 2026 die Beschleunigungsgebiete für die erneuerbare Energieproduktion auszuweisen sind. Der Bericht des Überprüfungsausschusses ist hier abrufbar: www.alpconv.org

Die EU hält am Propagandabergriff der „Erneuerbarkeit“ von Energie fest, die es allerdings nur dann gäbe, wenn die Erde flach wäre.

EU-Politiker, in Österreich allen voran Grüne und ÖVP sind massive Verfechter von Windparks. Es lässt sich viel Geld damit verdienen und Freunde versorgen. Die Schäden für Mensch und durch den von Windrädern erzeugten Infraschall, die Kontamination der Böden durch den unvermeidlichen Abrieb toxischer Mikropartikel von den Rotorflügeln, die Reduktion von Pflanzenwachstum, die Erosion der Böden, die Veränderungen des Klimas durch die Entnahme von eben nicht erneuerbarer Energie aus der Atmosphäre und die Erhöhung der Strompreise sind ihnen dabei egal.

Unter den Parlamentsparteien kommt Opposition von der FPÖ, allen voran vom Tiroler Europaabgeordnete Gerald Hauser.

Windparks mit Alpenkonvention unvereinbar