21. Mai 2026

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Wie Spanien mit EU-Milliarden seine Rente saniert und Deutschland ungewollt die spanische Rente finanziert

 

Der 13-Milliarden-Euro-Trick: Wie EU-Wiederaufbaugelder in Spaniens Rentenkasse verschwinden
Auf Kosten der Steuerzahler: Spaniens heimlicher Griff in den europäischen Corona-Fonds

Wie Madrid Wiederaufbaugelder zweckentfremdete – und warum die EU wegschaute

Im Sommer 2020 befand sich Europa im Ausnahmezustand. Die Corona-Pandemie hatte Volkswirtschaften lahmgelegt, Lieferketten zerrissen und Millionen von Arbeitsplätzen vernichtet. In dieser Extremsituation vollzog die damalige deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel einen historischen Kurswechsel: Sie gab dem jahrelangen Drängen südlicher EU-Mitgliedstaaten nach und stimmte erstmals der Aufnahme gemeinsamer EU-Schulden zu. Gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und dem spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez formte sie jenes Konstrukt, das als „NextGenerationEU“ in die Geschichte eingehen sollte.

Das Programm, dessen Kern die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bildet, umfasst insgesamt 577 Milliarden Euro. Von dieser Summe wurden 672,5 Milliarden Euro als maximale Obergrenze vorgesehen, wobei Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterschiedlich verteilt werden. Der politische Kompromiss war eindeutig: Das Geld sollte investiv fließen – in den grünen Wandel, in die Digitalisierung, in Infrastruktur und in strukturelle Wirtschaftsreformen. Mindestens 37 Prozent aller Mittel waren für Klimaschutzziele reserviert, 20 Prozent für die digitale Transformation. Es war kein Konjunkturprogramm alter Schule, kein Transfer zur Finanzierung laufender Staatsausgaben. Die explizite Zweckbindung galt als unverzichtbare Legitimation für das politisch heikle Instrument der Gemeinschaftsverschuldung – denn wer EU-Schulden für Rentnerbezüge aufnimmt, kann schwerlich von Zukunftsinvestitionen sprechen.

Spanien gehörte von Beginn an zu den größten Profiteuren. Das Land erhielt Ansprüche auf rund 160 Milliarden Euro, aufgeteilt in knapp 80 Milliarden Euro nicht rückzahlbarer Zuschüsse und bis zu 83 Milliarden Euro in Darlehen. Das entsprach etwa 13 Prozent des spanischen Bruttoinlandsprodukts von 2019 – eine Summe, die gemessen an der Wirtschaftskraft des Landes kaum zu überschätzen ist. Dass ausgerechnet ein Teil dieser Mittel nicht in Photovoltaikanlagen, Gigafactories oder Breitbandnetze fließen würde, sondern in die chronisch defizitäre spanische Sozialversicherungskasse, konnte oder wollte man in Brüssel damals offenbar nicht vorhersehen.

Die Gelder waren ausdrücklich für den grünen und digitalen Wandel sowie für strukturelle Wirtschaftsreformen bestimmt – nicht für laufende Sozialausgaben wie Rentenzahlungen. Der Europäische Rechnungshof stellte in seinem Sonderbericht vom Mai 2026 fest, dass in vielen Fällen schlicht nicht nachvollziehbar sei, wo das Geld am Ende lande – und der spanische Renten-Trick ist damit laut Rechnungshof EU-weit möglicherweise nur einer von vielen.

Vom Wiederaufbaufonds zur Rentenkasse: Die Anatomie eines Finanztricks

Der Mechanismus, mit dem die Sánchez-Regierung EU-Gelder in das spanische Rentensystem umleitete, ist auf den ersten Blick bürokratisch unauffällig – auf den zweiten Blick aber juristisch höchst brisant. Das spanische Finanzministerium in Madrid nutzte haushaltsinterne Umschichtungsverfahren, um Mittel aus dem ARF-Topf auf laufende Sozialausgaben zu übertragen. Der technische Vorgang: Geplante Ausgaben, die ursprünglich mit EU-Wiederaufbaumitteln finanziert werden sollten, wurden auf Eis gelegt und als „nicht unmittelbar benötigt“ klassifiziert. Die dadurch freigewordenen Budgetlinien wurden dann genutzt, um Defizite in der Rentenkasse zu decken. Da Spanien seit 2023 keinen regulären Haushalt mehr verabschiedet hat und unter einer Fortschreibung des alten Etats operiert, fehlt der Regierung ohnehin die reguläre gesetzliche Grundlage für viele Ausgabenentscheidungen.

Der erste öffentlich bekannte Fall betraf das Jahr 2024: Der spanische Rechnungshof, das Tribunal de Cuentas, stellte in seinem 754-seitigen Prüfbericht fest, dass 2,389 Milliarden Euro aus ARF-Mitteln in zwei Tranchen umgeleitet worden waren. Eine erste Tranche von 1,722 Milliarden Euro floss im November 2024 in die Pensionskasse der Beamten, eine zweite Tranche von 667 Millionen Euro in die Mindestrentenzulagen des Sozialversicherungssystems. Das Finanzministerium in Madrid bestätigte diese Vorgänge offiziell – und versuchte sie gleichzeitig als gewöhnliche Kassenmanagementmaßnahmen darzustellen. Die Pandemie, der eigentliche Anlass für den Fonds, war zu diesem Zeitpunkt seit anderthalb Jahren offiziell für beendet erklärt worden.

Doch das war erst der Anfang. Die renommierte spanische Tageszeitung El Mundo berichtete Ende April 2026, dass im Jahr 2025 mindestens weitere 8,5 Milliarden Euro aus EU-Wiederaufbaumitteln in das spanische Sozialsystem umgeleitet worden seien. Der Nachweis basierte auf Haushaltsdokumenten, die das Finanzministerium dem Congreso de los Diputados übermittelt hatte. Konkret wurde beispielsweise am 8. Juli 2025 per Kabinettsbeschluss eine Überweisung von 2,984 Milliarden Euro an das Sozialversicherungssystem genehmigt – finanziert durch die Streichung von EU-geförderten Programmen des Instituts für Energiediversifizierung und Energieeinsparung, kurz IDAE. Dabei wurden unter anderem Förderlinien für Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, für Photovoltaikprojekte und für Energiespeichertechnologien gestrichen. Ein weiterer Kabinettsbeschluss desselben Tages übertrug 1,328 Milliarden Euro in Mindestrentenzulagen aus Mitteln, die ursprünglich für „Strategische Projekte des Industriewandels“ vorgesehen waren.

Auch das Mindesteinkommen, das Minimum Vital Income, war betroffen: 1,3 Milliarden Euro wurden aus Industriewandelmitteln umgeschichtet, weitere 928 Millionen Euro aus demselben Topf abgezweigt. Selbst Kleinstprojekte wie ein Luftqualitätsprognose-System beim Barcelona Supercomputing Centre mit einem Volumen von 4,25 Millionen Euro wurden geplündert. Insgesamt addiert sich der bisher bestätigte Betrag auf über 10 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere rund 3 Milliarden Euro für Beamtenpensionen im Jahr 2025, deren Finanzierungsweg das Finanzministerium bis dato nicht abschließend geklärt hat. Sollten sich diese zusätzlichen Mittel ebenfalls als umgeleitete EU-Gelder erweisen, würde die Gesamtsumme auf über 13 Milliarden Euro steigen.

 

 

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