Am 27. Mai findet eine Anhörung des EU Rates statt. Auf der Tagesordnung steht der Entzug des Stimmrechtes für Ungarn.
Der Rat wird über die Anwendung des Artikels 7 Absatz 1 EUV im Bezug auf Ungarn beraten. Nach dem Artikel 7 kann einem Land das Stimmrecht bei der EU entzogen werden, falls ein ernstes Risiko besteht, dass dieses Land gegen die EU Werte verstößt.
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Werte der Union – Ungarn – Begründeter Vorschlag nach Artikel 7 Absatz 1 EUV – Gegenstand der Anhörung Ungarns am 27. Mai 2025
Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) – 2. Teil
betrifft Sitzung am 12.05.2025
Erstellt am 08.05.2025 von: Grundrechte und -werte und Rechtsstaatlichkeit
Eingelangt am 14.05.2025, U32 Übermittlung
- RAT: 8266/25
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/EU/20388