30. August 2025

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Weigerung der Herausgabe von Nutzerdaten: Staatsanwaltschaft Göttingen leitet Ermittlungen gegen X-Manager ein

 

Elon Musks Plattform X verweigert in Deutschland zunehmend die Herausgabe von Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat wegen des Verdachts der Strafvereitelung nun Ermittlungen gegen X-Manager eingeleitet.

Das soziale Netzwerk X von Elon Musk zeigt in Deutschland eine immer geringere Bereitschaft, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Wie Recherchen von t-online ergaben, verweigert die Plattform in zahlreichen Fällen – etwa bei Beleidigungen, Drohungen oder Volksverhetzung – die Herausgabe von Nutzerdaten an die Staatsanwaltschaft.

Diese Entwicklung hat nun ein bislang einmaliges Verfahren in Deutschland in Gang gesetzt: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen leitende Manager von X eingeleitet. Der Verdacht lautet auf Strafvereitelung. Konkret geht es um drei Verantwortliche des Netzwerks, deren Handeln laut Vorwurf bewusst verhindert, dass Straftäter vor Gericht gebracht werden können. Gegenüber t-online bestätigte ein Sprecher der Behörde, dass Ermittlungen aufgenommen wurden.

Die ablehnende Haltung von X gegenüber Ermittlungsbehörden ist dabei Teil einer neuen Ausrichtung unter Elon Musk. Nach der Übernahme von Twitter im Jahr 2022 benannte er die Plattform in X um und leitete tiefgreifende Veränderungen ein. Unter anderem ließ er große Teile des Personals gehen – darunter Moderatoren sowie Faktenprüfer, die zuvor Inhalte zensierten. Gesperrte Nutzer wie Donald Trump erhielten ihren Zugang zurück.

Damit Ermittlungsbehörden in Fällen angeblicher Internetkriminalität tätig werden können, brauchen sie in aller Regel die Unterstützung der Plattformbetreiber. Häufig werden Profile nicht unter dem tatsächlichen Namen genutzt. Netzwerke wie X, Meta oder TikTok speichern jedoch bestimmte Basisdaten, beispielsweise E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Zu diesen Informationen können Staatsanwaltschaften offizielle Anfragen stellen. Benjamin Krause, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) erklärt hierzu: „Ganz überwiegend akzeptieren international agierende Internetdienstanbieter diese Ersuchen.“

Nach Angaben von Oberstaatsanwältin Miriam Margerie, Sprecherin der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW bei der Staatsanwaltschaft Köln, trat die Veränderung im Sommer 2024 ganz unerwartet auf. Sie erklärt: „Von da an wurden die Antworten immer seltener.“ Ermittlungen gegen X eingeleitet hat nun aber wie erwähnt die Staatsanwaltschaft aus Göttingen.

Diese hat in den USA ohnehin schon unrühmliche Bekanntheit erlangt. Die bekannte CBS-Sendung 60 Minutes rückte die Behörde international ins Rampenlicht. In dem Beitrag kamen die Staatsanwälte zu laufenden Verfahren wegen strafbarer Hassrede zu Wort, während Kamerateams gleichzeitig Einsätze der Ermittler bei frühen Hausdurchsuchungen begleiteten. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zog dabei massive Kritik auf sich. US-Vizepräsident JD Vance erklärte daraufhin, dass in Europa „orwellsche“ Zustände herrschen würden.

Dass X sich weigert, Daten an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, könnte allerdings noch hohe Wellen schlagen. Nach dem Digital Services Act (DSA) sind Plattformbetreiber verpflichtet, mit Behörden zusammenzuarbeiten. Stellen deutsche Ermittler Verstöße fest, können sie diese an die Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle weiterleiten. Zudem liegt es bei der EU-Kommission, gegebenenfalls Verfahren einzuleiten. Bereits im Juli 2024 teilte sie X mit, dass die Plattform nach ihrer Einschätzung in unterschiedlichen Bereichen gegen den DSA verstoße – und sie könnte einschreiten, sollte sich zeigen, dass X systematisch Auskünfte verweigert.

Welche Folgen fehlende Kooperation haben kann, bekam im vergangenen Jahr Telegram-Gründer Pawel Durow zu spüren. In Frankreich wurde er festgenommen, weil er sich geweigert haben soll, Daten von Nutzern herauszugeben und damit mutmaßlich auch Kriminelle wie Drogendealer schützte. Elon Musk schrieb auf X damals: „Stell Dir vor: Es ist 2030 in Europa und Du wirst hingerichtet, weil Du ein Meme likest.“

Durow rechtfertigte sich damit, dass französische Behörden nicht den von Telegram bereitgestellten Meldekanal genutzt hätten. Inzwischen ist er gegen Zahlung einer Kaution von fünf Millionen Euro wieder auf freiem Fuß, das Verfahren läuft aber weiter. Die Zahl der beantworteten Auskunftsersuchen durch Telegram in Frankreich, Deutschland und anderen Staaten ist in der Zwischenzeit jedoch deutlich angestiegen.

 

 

Weigerung der Herausgabe von Nutzerdaten: Staatsanwaltschaft Göttingen leitet Ermittlungen gegen X-Manager ein